Freie Deutsche Jugend

Nach dem Verbot 1951 ist die Organisation in der Illegalität verschwunden

Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) war in der DDR die einzig erlaubte Jugendorganisation, gegründet am 7. März 1946 aus den im Juni 1945 errichteten „antifaschistischen Jugendausschüssen“. Sie erfasste Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und erzog sie im Sinne der Staatspartei SED.  In der Bundesrepublik Deutschland wurde die FDJ im Juni 1951 als verfassungsfeindliche Organisation verboten. Zuletzt hatte sie 35.000 Mitglieder.

Sozialistische Fahne wehte auf dem Kloster

FDJ-Lager

FDJ-Lager

1947 gründeten die Brüder Edmund und Ehrenfried Labendz in Dorsten die (kommunistische) „Freie Deutsche Jugend“ (FDJ), die nach Angaben von Edmund Labendz mit rund 70 Mitgliedern damals eine der stärksten Jugendgruppen in Dorsten war. Die „Ruhr-Nachrichten“ berichteten nur spärlich und negativ über die Jugendorganisation FDJ, während sie über die Junge Union (JU) der CDU fast ständig und beschönigend schrieb. Das lag an der politischen Nähe der Lokalzeitung zur CDU. Daher ist über die FDJ bis zu ihrem Verbot 1951 wegen „verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ kaum etwas bekannt. Lediglich das Hissen einer drei Quadratmeter großen Fahne mit dem Emblem der sozialistischen Weltjugendfestspiele auf dem Dachstuhl der neu erbauten Franziskanerkirche löste wenige Wochen nach dem Verbot noch Schlagzeilen aus. Dazu die „Ruhr-Nachrichten“ am 17. Juni 1951, die die Fahne irrtümlicherweise als FDJ-Fahne bezeichneten:

„Eine Polizeistreife, die frühmorgens durch die Lippestraße kam, entdeckte die Fahne und entfernte sie. Die etwa drei Quadratmeter große Fahne, die aus blauem Tuch mit einem gelben FDJ-Schild besteht, wurde eingezogen.“

LogoSchon nach dem Verbot von 1951 gingen etliche Dorstener Funktionäre in den Untergrund. Bei einer Großrazzia der Polizei wurden 20 FDJ-Mitglieder festgenommen und verloren fristlos ihren Arbeitsplatz auf der Zeche Fürst Leopold. 14 von ihnen, Männer und Frauen, darunter Edmund Labendz, wurden im Juni 1954 vor der Politischen Strafkammer des Landgerichts Dortmund der Prozess gemacht, der mit Gefängnisstrafen von zwei bis 16 Monaten endete, worüber die „Ruhr-Nachrichten“ ausführlich berichteten. Als sich die FDJ 1954 auch in der Illegalität auflöste, bestand die Dorstener Gruppe noch aus 60 Mitgliedern.

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