Ev. Landeskirche

In Westfalen sind 623 Gemeinden in 31 Kirchenkreisen zusammengefasst

Die evangelischen Kirchengemeinden in Dorsten gehören zur Evangelischen Landeskirche von Westfalen. Das Gebiet umfasst die bis 1946 bestehende ehemalige preußische Provinz Westfalen. Nach Auflösung Preußens nach dem Zweiten Weltkrieg kam Westfalen zum Land NRW. Nicht zur Landeskirche gehört der Kreis Lippe, wo es eine eigenständige Lippische Landeskirche gibt.
Nach 1815, als das Gebiet preußisch wurde, bildete Preußen aus allen Gebieten die Provinz Westfalen mit der Hauptstadt Münster. In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Provinz Westfalen, als in Münster eine Verwaltungsbehörde, das „Konsistorium“, errichtet wurde. „Oberhaupt der Kirche“ bzw. der Kirchenprovinz war, wie in allen anderen preußischen Provinzen, der jeweilige König von Preußen. 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste die Kirchenprovinzen Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. In Westfalen war dieses in Münster ansässig. 1819 tagte in Lippstadt die erste westfälische Synode, an deren Spitze ein Präses stand. Die Kirchenverwaltung oblag jedoch dem Konsistorialpräsidenten in Münster, dessen Funktion anfangs der Oberpräsident der Provinz Westfalen in „Personalunion“ ausübte. Erst Jahre später wurde ein eigenständiger Konsistorialpräsident eingesetzt.

Neue Kirchenverfassung in der Weimarer Republik

Bereich der Ev. Landeskirche

Bereich der Ev. Landeskirche

1835 wurde eine Kirchenordnung erlassen, nach der beide Bekenntnisse weiterhin Geltung behielten, lediglich verwaltungsmäßig unter demselben Konsistorium in Münster vereinigt waren. In jener Zeit wurden auch die Ämter des Generalsuperintendenten (geistlicher Leiter der Provinzialkirche) und des Präses (Vorsitzender der Synode) geschaffen. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken, was zum Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments führte. Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“ mit Verwaltungssitz in Berlin. In der westfälischen Provinzialkirche übernahm der Generalsuperintendent zusammen mit dem Konsistorialpräsidenten und dem Präses der Synode die Leitung der Kirche, die 1924 eine Verfassung bekam.

Nach dem Krieg Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gegründet

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die noch verbleibenden sechs alten Kirchenprovinzen Preußens zu selbstständigen Landeskirchen. Sie traten alle der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD) bei. Die westfälische Provinzialkirche erhielt 1953 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als „Evangelische Kirche von Westfalen“. An der Spitze steht der Präses als geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode. In der „Evangelischen Kirche von Westfalen“ gibt es 31 Kirchenkreise, darunter der  Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten mit Sitz in Gladbeck. Die Kirchenkreise sind in 623 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden sind. Im Jahre 2012 ist mit Annette Kurschus erstmals eine Frau zum Präses der Landeskirche gewählt worden, die in der viertgrößten Landeskirche 2,5 Millionen Mitglieder vertritt.

Präsides der Landeskirche von 1835 bis heute

An der Spitze der Evangelischen Kirche vom Westfalen steht der Präses, der von der Landessynode auf 8 Jahre gewählt wird. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Präses in der Regel in den Ruhestand. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode. Bis 1948 war der Präses Vorsitzender der Synode, seither ist er zusätzlich geistlicher Leiter der Landeskirche und Leiter des Landeskirchenamts.
1835: Johann Jakob von der Kuhlen
1835 – 1841: Johann Heinrich Christian Nonne
1841 – 1843: Bernhard August Jacobi
1844 – 1874: Diedrich Wilhelm Albert
1874 – 1902: Ludwig Heinrich Philipp Polscher
1902 – 1914: Friedrich Adolf König
1914 – 1927: Heinrich Friedrich Wilhelm Kockelke
1927 – 1949: D. Jakob Emil Karl Koch
1949 – 1968: D. Julius Ewald Ernst Wilm
1969 – 1977: Dr. theol. h.c. Hans Thimme
1977 – 1985: Dr. theol. Heinrich Reiß
1985 – 1996: Dr. Hans-Martin Linnemann
1996 – 2004: Manfred Sorg
2004 – 2012: Alfred Buß
2012 – 2023: Dr. h. c. Annette Kurschus

Siehe auch: Ev. Kirchenkreis
Siehe auch: Ev. Gemeinden (Essay)
Siehe auch: KIrchenaustritte
Siehe auch: Ev. Gruppenpfarramt
SIehe auch: Ev. Geistliche

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