Corona-Soforthilfe

Klage von Jonas Engelmeier aus Dorsten wirkt und zieht ungeahnte Kreise

Die Klage des Dorstener Solo-Selbstständigen Jonas Engelmeier vom Juni 2021 gegen das Land NRW wegen der Abänderungen der Bedingungen zur Auszahlung von Soforthilfe zeigt Wirkung. Etliche weitere Selbstständige wollen ebenfalls vor das Verwaltungsgericht ziehen – mithilfe von Fachanwälten, die aus einem Sammeltopf der Betroffenen bei der Interessengemeinschaft Soforthilfe solidarisch bezahlt werden. Etwa 7000 Klagen gegen die gemutmaßten Rechtsbrüche des Landeswirtschaftsministeriums hat die IG Soforthilfe angekündigt. Eine davon ist die Klage von Jonas Engelmeier aus Dorsten. Und auch aus Kreisen der Politik wird aktuell der „wachsenden Unzufriedenheit und Verunsicherung bei Soforthilfeempfängern“ nachgespürt.
Mittlerweile sind 500 Millionen Euro an Soforthilfen wieder zurückgezahlt worden. Anwälte der IG Soforthilfe haben die Auszahlungsbedingungen des Wirtschaftsministeriums NRW untersucht und aus ihrer Sicht mehrere Rechtsbrüche durch nachträgliche Abänderungen aufgedeckt. Ihr Fazit: „Aus einer guten Absicht mit hehren Zielen wurde eine Verkettung von juristischen Fehlern, die augenscheinlich wiederum mit neuen juristischen Fehlern kaschiert / behoben werden sollten. Augenscheinlich wird NRW das zu teuer. Daher sollen nun die Soforthilfeempfänger die Zeche zahlen.“ Konkrete Recherche-Ergebnisse will die IG Soforthilfe aber erst in den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten präsentieren. Man wolle seine Munition nicht vorzeitig verschießen, hieß es. Auch die SPD-Landtagsfraktion nimmt Rechtsbrüche im Zusammenhang mit der Auszahlung der Soforthilfen an und vermutet handwerkliche Fehler.

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