Corona / Bewegungseinschränkung

Ein paar Tage lang galt im Kreis das über 15 Kilometer-Entfernungsverbot

Nordrhein-Westfalen hatte am 12. Januar 2021 einen eingeschränkten Bewegungsradius für den Kreis Recklinghausen und drei weitere NRW-Landkreise (Höxter, Minden-Lübbecke und Oberbergischer Kreis) beschlossen, in denen die Wochen-Inzidenz bei über 200 lag. Die Verordnung galt bis 31. Januar. Allerdings wurde diese Bewegungseinschränkung am 18. Januar wieder aufgehoben, da der Inzidenzwert unter 200 sank. Personen mit Wohnsitz im Kreis Recklinghausen durften das Kreisgebiet nur verlassen, „soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird“. Daher durften sich Dorstener im Kreis Recklinghausen frei bewegen, auch Fahrten nach Reken, Schermbeck, Raesfeld, Lünen oder Kirchhellen waren möglich. Personen, die nicht im Kreis Recklinghausen wohnten, durften das Kreisgebiet nur betreten, wenn sie sich dabei nicht mehr als 15 Kilometer von der Stadtgrenze ihres Wohnortes entfernten. Von der Regelung ausgenommen waren laut Verordnung berufliche Wege, auch Ehrenamt und vergleichbare Besorgungen; Besuche der Schule, der Kita sowie die Begleitung bei diesen Besuchen; Besuch von Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen; Besuche von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen; Arztbesuche und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen, „die nicht dem Freizeitbereich zugeordnet werden können“ sowie Fahrten aus „ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“. – Kontrollen durch die Polizei wurden wegen dieser Verbotsverordnung nicht verstärkt.


Quelle: Robert Wojtasik, Stefan Diebäcker, Petra Berkenbusch in DZ vom 13. Jan. 2021

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