Baumkontrolle

Jeder Baum der 80.000 städtischen Bäume ist katastermäßig erfasst

Ein Anwohner an der Breslauer Straße Ecke Antoniusstraße bemerkte, dass durch die Bauarbeiten an der neuen städtischen Wennemar-Kindertagesstätte (Kita) das Geäst eines Baumes beschädigt wurde. Ein bereits vertrockneter Ast baumelte über der Straße. Irgendwann würde er herunterfallen und eventuell darunter hinwegfahrende Radfahrer oder Autos beschädigen. Schon am nächsten Tag kam ein Hubwagen der Stadt und entfernte den Ast. – Das war ein Baum von etwa 80.000 Bäumen, für die die Stadt als Besitzer die Verantwortung hat. Zuständig sind Mitarbeiter des Grünflächenamts, die bereits die Bäume der Stadt digital erfasst haben. Jeder Baum hat eine Nummer. Zum Beispiel steht seit über 90 Jahren eine Eiche auf der Wiese vor der VHS und dem Gymnasium Petrinum. Sie ist 20 Meter hoch und hat die Nummer 2101703.
Die Baumkontrolle (auch Regelkontrolle) ist eine Sichtkontrolle von Bäumen in Sinne der Verkehrssicherungspflicht. Dabei werden Bäume durch systematische Inaugenscheinnahme (ohne technische Hilfsmittel) auf verkehrsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone regelmäßig untersucht. Bestimmte Pathogene, schwere Defekte und statisch relevante Schäden können verkehrsgefährdend sein und müssen im Zweifelsfall durch eine eingehende Untersuchung verifiziert werden. Wird eine Gefahr durch den Kontrolleur erkannt, kann er Baumpflegemaßnahmen empfehlen. Dazu gehören häufig: Entfernen von Totholz, Anbringen von Kronensicherungssystemen, unter Umständen auch die Kroneneinkürzung oder Fällung des Baumes, sofern andere Maßnahmen nicht sinnvoll bzw. nicht vertretbar sind. Die Baumkontrolle im öffentlichen Grün wird durch die Grünflächenämter der Kommunen, die Straßenmeistereien bzw. externe und speziell geschulte Baumkontrolleure regelmäßig durchgeführt.

Städtische Verkehrssicherheitspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht für die 80.000 Bäume im städtischen Besitz liegt bei der Stadt. Die städtischen Baumkontrolleure des Grünflächenamts tragen die Ergebnisse ihrer Kontrolle penibel in die digitale Akte ein. Bäume im Alter von unter 15 Jahren müssen gesetzlich nicht kontrolliert werden. In Dorsten werden diese Bäume allerding ebenso in Anschein genommen und verzeichnet. Denn die Pflege in den Anfangsjahren zahle sich später aus, wenn der Baum eben keine Mängel und Zeichen von Trockenheitsstress aufweist, weil er zum Beispiel zusätzlich gewässert wurde, so das städtische Grünflächenamt.


Quellen: Lydia Heuser in DZ vom 10. Okt. 2020. – Wikipedia (Aufruf Baumkontrolle 2020).

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