Angeklagt und verurteilt (2021)

Kriminelle vor Gericht: Diebe, Betrüger, Schläger, Einbrecher, Räuber

Rechtsanwalt Benecken lässt seine Mandanten über den Alltag im Gefängnis erzählen. Der bekannte Marler Rechtsanwalt Burkhard Benecken hat sie alle vertreten: Mörder, Vergewaltiger, Menschenhändler, Prostituierte, Drogendealer… Und er hat sie alle, während sie zwischen Stuttgart-Stammheim, Castrop-Rauxel und Berlin-Moabit hinter Gittern saßen, in den deutschen Haftanstalten besucht. Grund war das Sammeln von Aussagen der von einzelnen Gefängnisinsassen über ihren Alltag hinter Gittern –für sein mittlerweise fünftes Buch „Inside Knast – Leben hinter Gittern – der knallharte Alltag in deutschen Gefängnissen“. Wie sieht die Realität der 67.000 Inhaftierten aus? Wie lebt es sich auf acht Quadratmetern ohne Küche, Bad, Internet und Handy? Wie viel Gewalt herrscht unter den Häftlingen? Wer hat im Knast das Sagen? Unter den Geschichten findet der Leser auch die von Sunny, einem ehemaligen Edel-Callgirl aus Marl, das in einer Betrügerbande in  millionenschwerer Kriminalität verwickelt wurde, was ihre eine mehrjährige Haftstrafe einbrachte. Burkhard Benecken: „Was Sunny im Frauenknast erlebt hat, hat mich derart bewegt, dass ich ihr ein eigenes Kapitel in meinem neuen Buch gewidmet habe.“ „Sunny“ (31) hat ihr altes Leben hinter sich gelassen. Sie ist seit November 2020 verheiratet und hat vor zwei Monaten ihr drittes Kind zur Welt gebracht. In Kürze will sie einen türkischen Lebensmittelmarkt an der Römerstraße in Hüls eröffnen. Aber auch andere inhaftierte Mandanten lässt Benecken in seinem Buch „Inside Knast“ ungeschönt zu Wort kommen. „Inside Knast – Leben hinter Gittern – der knallharte Alltag in deutschen Gefängnissen“, 224 Seiten, Riva-Verlag München, 29,99 Euro.

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Betrug aus der Not: Mutter aus Dorsten verurteilt. Eine 38-jährige Frau aus Dorsten bot über das Internet Waren an, die sie aber nicht verschickte und dafür Mitte Dezember 2021 wegen Betrugs vom Recklinghauser Amtsgericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Als sie noch in Recklinghausen wohnte, war sie offenbar auf der Sonnenseite des Lebens. Zwei Häuser, ein großes Grundstück, eine eigene Firma: Es sah gut aus für die Angeklagte, die sich mit Mann und Sohn in Recklinghausen eine schöne Existenz aufgebaut hatte. Doch dann gab es wirtschaftliche Probleme, die Beziehung brach auseinander. Von da an ging es nur noch bergab. Sie verzog nach Dorsten. Das Haus in Recklinghausen soll verkauft werden, ein Mehrfamilienhaus wurde bereits zwangsversteigert. „Ich hatte plötzlich überhaupt kein Einkommen mehr“, sagte die Angeklagte den Richtern am Amtsgericht Recklinghausen. „Da habe ich dann Mist gebaut.“ Immer wieder hat sie Waren im Internet zum Verkauf angeboten und dann nicht verschickt. Außerdem gingen reihenweise Bestellungen ein, die nicht bezahlt worden sind. Vor allem Tierzubehör. Hundedecken zum Beispiel. Oder Hundeduschen. Doch damit will die 38-Jährige nichts zu tun haben. Die betrügerischen Internet-Angebote gab sie vor Gericht dagegen zu. Im Prozess sagte sie dazu: „Ich wollte, dass mein Sohn etwas zu essen hat, wenn er nach Hause kommt“ (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 17. Dez. 2021).

„Ich breche dir alle Knochen!“ – Amtsgericht strafwürdig. Friedrich Cosanne ist von einem rabiaten Autofahrer bedroht worden. „Ich breche dir alle Knochen!“, drohte er. Vor dem Amtsgericht Dorsten endete das Verfahren mit einer Überraschung. – Der Autofahrer parkte entgegen der Fahrtrichtung direkt vor seinem Schaufenster. Als Friedrich Cosanne den Falschparker zur Rede stellte, wäre um er ein Haar verprügelt worden. „Du bist schon lange aus den Wechseljahren heraus – ich brech‘ dir jetzt alle Knochen“, soll der Mann dem Inhaber des Geschäfts an der Lembecker Schulstraße gesagt haben. Als Friedrich Cosanne seinen Gegenüber mit ausgestrecktem Arm an den Corona-Sicherheitsabstand erinnerte, drehte sich der Autofahrer um, setzte sich in seinen Wagen und fuhr davon. Für ihn war die Auseinandersetzung an einem Januar-Morgen damit offenbar erledigt, für Friedrich Cosanne nicht. Eine Überwachungskamera hatte den Falschparker entlarvt –  ein Fall fürs Ordnungsamt. Mit der Bedrohung musste sich nun das Amtsgericht Dorsten befassen – und kam zu einer für den Lembecker ebenso überraschenden wie enttäuschenden Entscheidung. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Angeklagte hatte sich entschuldigt und gesagt, dass er so etwas nicht noch einmal macht, so die Richterin nachträglich zum Kläger, der davon nichts mitbekam. Er war zwar zur Verhandlung als Zeuge geladen worden, wurde aber nicht einmal gehört. „Man kann also in Deutschland parken, wie man will, hinterher den Grundstückseigentümer hinterrücks bedrohen – ohne Konsequenzen“, sagt er gegenüber der DZ (Quelle: Stefan Diebäcker in DZ vom 8. Dez. 2021).

Banden-Betrug: Seniorin verlor ihren ganzen Schmuck. Eine 84 Jahre alte Dorstenerin wurde im Juli 2020 von einer sogenannten „Polizistentrick-Bande“ heimgesucht. Während die eigentlichen Haupttäter in der Türkei saßen, musste sich ein 19-jähriger Wulfener als Mittäter Mitte Dezember 2021 wegen Beihilfe vor dem Dorstener Jugendschöffengericht verantworten. Für eine Summe von 300 bis 500 Euro hatte er als „falscher Polizist“ bei der Seniorin Schmuckstücke und eine EC-Karte auftraggemäß abgeholt. Vorausgegangen war ein Anruf bei der Frau, in dem sich ein Mann als Kripo-Beamter ausgegeben hatte, der die Frau vor „osteuropäischen Einbrechern“ warnte, die unterwegs zu ihrem Wohnort seien und sie möglicherweise das nächste Opfer der Band sein würde. Deswegen, so der Anrufer, würde ein Beamter ihre Wertsachen abholen und in Sicherheit bringen. Die 84-Jährige legte diverse Schmuckstücke in einen Kochtopf, von denen „jedes einen Wert von mindestens 1000 Euro“ hatte, und übergab sie zusammen mit ihrer EC-Karte dem 19-jährigen „Abholer“. Dabei wurde er von einem Nachbarn der Frau beobachtet, der ihn verfolgte. Der Flüchtende warf den Topf mit dem Schmuck in ein Gebüsch, konnte entkommen und übergab dann dem Mittelsmann die Bankkarte, die allerdings von der Bank gesperrt wurde. Da die Nachbarn Fotos von dem „Abholer“ gemacht hatten, verwendete die Polizei die Bilder für einen Zeugenaufruf. Daraufhin stellte sich der junge Wulfener, der noch bei seinen Eltern wohnte, freiwillig der Polizei. – Das Jugendschöffengericht verurteilte ihn zu acht Monaten auf Bewährung. Zudem soll die Frau finanziell von einem Täter-Opfer-Ausgleich profitieren, darüber hinaus zahlt der Wulfener freiwillig 1000 Euro „Entschädigung“ an die Frau. Von einem zweiten Vorwurf wurde er freigesprochen. Ein Polizeitrick-Opfer aus Bottrop meinte, ihn auf den Fahndungsfotos erkannt zu haben. Sie war sich im Gerichtssaal aber sicher, dass „ihr“ Täter, der 66.000 Euro bei ihr abgeholt hatte, ganz anders ausgesehen habe (Michael Klein in DZ vom 10. Dez. 2021).

Nach einer lebensgefährlichen Messerattacke wurde ein 20-jähriger Schüler aus Dorsten vom Landgericht Essen wegen versuchten Totschlags zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Gleichzeitig kam der Dorstener nach sechs Monaten Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß. –  Der Dorstener Schüler hatte mit einem Messer auf einen Bekannten eingestochen – mit beinahe tödlichen Folgen. Die Lunge war verletzt, es gab innere Blutungen. Es war der 4. Mai 2021, als es in Gladbeck zu einer Aussprache kommen sollte. Es ging um die Freundin des späteren Opfers, die sich vom Angeklagten offenbar belästigt fühlte. Was mit Worten begann, wurde schnell mit Fäusten fortgesetzt. Dann zückte der 20-Jährige ein Messer und stach zu. Die Folgen sind offenbar bis heute spürbar. Im Prozess hatte der zwei Jahre jüngere Gladbecker unter anderem von Paranoia gesprochen, die ihn vor allem befalle, wenn viele Menschen zusammenkämen.
Der Dorstener Schüler hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Jugendhaft beantragt. Dem waren die Richter jedoch nicht gefolgt (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 6, Dez. 2021).

Pfefferspray-Attacke: Angeklagte überrascht Richter. Mit einer Überraschung ist am Mittwoch in Essen der Prozess um eine Pfefferspray-Attacke bei einem Familienstreit in Dorsten zu Ende gegangen.  Nach einer Attacke mit Tierabwehrspray musste sich eine 61-jährige Dorstenerin wohl doch mit einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe abfinden. Am Landgericht Essen wurde ihre Berufung gegen ein früheres Urteil des Dorstener Amtsgerichts Ende November 2021 verworfen worden. Das letzte Wort ist aber möglicherweise immer noch nicht gesprochen. Als der Prozess um 8 Uhr morgens fortgesetzt werden sollte, blieb der Platz der Angeklagten überraschend leer. Wie sich herausstellte, war sie am Vorabend gegen 20.30 Uhr noch bei einem Dorstener Arzt gewesen, der ihr für die gesamte restliche Woche eine Reiseunfähigkeit attestierte. Damit wollte sich das Gericht aber nicht so einfach abfinden. Schon um 7.50 Uhr griff die Vorsitzende der 8. Strafkammer zum Telefon, um den Arzt zu erreichen. Eine Viertelstunde nach Prozessauftakt versuchte sie es noch einmal. Beides vergeblich. Die Praxis hatte noch nicht geöffnet. Das Attest selbst wollten die Richter nicht akzeptieren. Das Attest sei absolut „nichtssagend“. Daraus gehe nicht hervor, warum die Angeklagte beim Arzt gewesen war und warum sie reiseunfähig sein sollte. Der Staatsanwalt hatte daraufhin beantragt, die Berufung der 61-Jährigen gegen das Urteil des Amtsgerichts Dorsten vom Juli 2020 zu verwerfen. Genau so lautete anschließend auch das Urteil. Der 61-Jährigen war vorgeworfen worden, ihrer Schwester bei einem Streit im August 2019 eine ganze Flasche Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht zu haben. Auslöser war ein Familienstreit, der schon viele Jahre zuvor seinen Anfang genommen hatte. Wie es scheint, geht ein tiefer Riss durch die Familie. Auf der einen Seite die Angeklagte, auf der anderen Bruder und Schwester. Dabei spielt offenbar auch ein wohl inzwischen abgeschlossener Erbschaftsstreit eine Rolle. Die 61-Jährige selbst hatte zum Prozessauftakt von Notwehr gesprochen. Sie sei von ihrer Schwester geschubst und bedrängt worden, da habe sie sich nicht anders zu helfen gewusst, als zum Pfefferspray zu greifen. Sie habe dabei aber keinesfalls ins Gesicht gezielt und auch nicht die gesamte Flasche entleert, sondern nur mal „kurz draufgedrückt“. Die einzige Möglichkeit, die der Angeklagten nun noch bleibt, ist glaubhaft zu belegen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht zum Gerichtstermin in Essen erscheinen konnte. Dann könnte das Verfahren noch einmal aufgenommen werden. Gelingt ihr das nicht, wird das Urteil rechtskräftig (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 29. Nov. 2021).

Obdachlosen Freund ausgenommen: Jubelschrei nach dem Urteil. Der Prozess war kaum zu Ende, da ließ der 34-Jährige auf dem Gerichtsflur seiner Erleichterung freien Lauf. Ein lauter Schrei, dann verließ der Dorstener fast fluchtartig das Landgericht. Zuvor hatte er sich gleich mehrfach bei den Richtern bedankt. Das Urteil: ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Rund drei Jahre ist es her, dass der Angeklagte einen obdachlosen Freund drangsaliert, geschlagen und ausgenommen hatte. Er hatte dessen Handy und Auto verkauft, ihm außerdem auch noch alles an Geld abgenommen. Dabei hatte eigentlich alles ganz harmlos begonnen. Der Angeklagte war in Wulfen-Barkenberg durch Zufall auf einen alten Bekannten getroffen. Dem Mann ging es nicht gut. Er hatte psychische Probleme, „wohnte“ in einem alten Auto, hatte seit Tagen nicht mehr geduscht und richtig gegessen. Umso dankbarer war er, als ihn der 34-Jährige mit in die Wohnung eines Verwandten nahm. Dort konnte er sich waschen, bekam andere Klamotten, es gab Alkohol und Drogen. Doch dann ging es auch schon rund. Vier Tage lang wurde der Obdachlose von dem Angeklagten schikaniert. Er musste den 34-Jährigen kreuz und quer durchs Ruhrgebiet fahren. Wenn er sich querstellte, bekam er Schläge. Auf einem Blitzerfoto sollen die Verletzungen im Gesicht sogar zu sehen sein.“ Das Urteil lautet auf Raub, räuberische Erpressung, Bedrohung und Körperverletzung. Der Angeklagte hatte offenbar befürchtet, ins Gefängnis zu müssen. Deshalb offenbar die Erleichterung. Sein Bekannter, der zurzeit wieder in psychiatrischer Behandlung ist, hatte sich bei seiner Zeugenvernehmung immer noch verunsichert gezeigt. Einmal hatte er sich direkt an den Angeklagten gewandt und gefragt: „Warum hast Du das eigentlich getan?“ Neben der Bewährungsstrafe haben die Richter 200 Stunden soziale Arbeit angeordnet (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 25. Nov. 2021).

Polizei stoppt radelnden Drogendealer: Gefängnis. Im Juli 2021 war ein Radfahrer auf der Borkener Straße in Dorsten-Holsterhausen von der Polizei gestoppt und kontrolliert worden. In seinem Rucksack fanden die Beamten Heroin und eine Feinwaage. Zudem war er mit 1,8 Promille ziemlich betrunken. In der Wohnung des Dorsteners wurde später noch mehr Rauschgift gefunden. Mitte November wurde der 41-Jährige im Essener Landgericht zu drei Jahren Haft verurteil. Als „große Nummer“, so sein Anwalt, kann man den 41-Jährigen allerdings nicht bezeichnen. Er ist seit Jahren heroinabhängig, Frau und Kinder haben ihn längst verlassen. In ihrem Urteil ordneten die Richter an, dass der Dorstener einen Teil der Gefängnisstrafe in einer geschlossenen Therapie-Einrichtung verbringen muss (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 19. Nov. 2021).

Brandstiftung: Bike-Park in Holsterhausen völlig zerstört. Ein Feuerteufel setzte nachts auf einem Firmengrundstück in Dorsten einen Trainingsparcours für BMX-Biker in Brand. Es sollte „eine Botschaft sein“, sagte er vor Gericht aus. Eigentlich ging es nur um einen Streit unter Freunden wegen eines nicht komplett abbezahlten Fahrrads. Doch diese Lappalie eskalierte im Mai 2020 derart, dass am Ende ein kompletter Bike-Park auf einem Firmen-Gelände an der Baldurstraße nach einer Brandstiftung in Schutt und Asche lag. Der Dorstener war BMX-Biker und auf der Suche nach einem Trainings-Parcours für sich und seine Team-Freunde auf dem Firmen-Grundstück fündig geworden. 15.000 Euro hatte er daraufhin investiert, erklärte der 25-jährige Inhaber im Prozess im Amtsgericht Ende Oktober 2021 gegen den damaligen Feuerteufel, einen ebenfalls 25-jährigen Mini-Jobber aus Holsterhausen. Der Bike-Park-Initiator und der Angeklagte kannten sich aus Schulzeiten, freundeten sich vor zwei, drei Jahren näher an. Der Holsterhausener half mit beim Aufbau des Parcours, wollte dann selbst als Biker die Anlage nutzen.
Da er kein Rad und kein Geld hatte, kaufte der Parcours-Betreiber ihm bei ebay ein gebrauchtes Bike, das er nach und nach abzahlen wollte. Doch es blieb bei der ersten Anzahlung. Schließlich verständigte man sich auf die Rückgabe des Rads, die Anzahlung sollte zurückerstattet werden. Doch nun stellte sich der Bike-Park-Inhaber quer und hielt das bereits bekommene Geld zurück. Bei einem Besäufnis am Abend der Brandstiftung entschloss sich der Angeklagte, das Rad aus dem Container auf dem Firmengelände zurückzuholen. Ein Trinkkumpan und eine Freundin begleiteten ihn, warteten aber draußen. Der angetrunkene Holsterhausener stieg über den zwei Meter hohen Grundstückszaun, das Schloss des Containers war aber ausgewechselt worden. Er kletterte zurück – und was dann passierte, sei „keine Absicht gewesen, sondern dumm gelaufen“, sagte er vor Gericht aus. Um „die Botschaft zu überbringen, dass ich da gewesen bin“, habe er mit einem Feuerzeug ein Stück Schaumstoff angezündet und über den Zaun geworfen. Doch statt auf dem Steinboden landete es in einem mit Schaumstoffteilen gefüllten Auffangbecken, die Flammen gingen auf die Holzkonstruktionen über, auf Zaunelemente, Sitzbänke, auf drei Tannen, sogar die Türen und Fenster einer benachbarten Fahrschule verformten sich.
Bis zum Prozessbeginn hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen, im Gerichtssaal folgte jedoch ein Geständnis. Das Schöffengericht verurteilte ihn schließlich zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Der Bike-Park-Initiator, der die Anlage nach eigenen Angaben nicht versichert hatte, hat die Schäden längst beseitigen lassen und seinen „Lebenstraum“ frustriert zu Grabe getragen (Quelle: Michael Klein in DZ vom 23. Okt. 2021).

Alte Frau im Schlafzimmer überfallen. Es war ein fürchterliches Erlebnis für eine Seniorin aus Wulfen. So schlimm, dass sich die 82-Jährige in ihrem Eigenheim nicht mehr wohl fühlte und inzwischen zu ihren Kindern nach Bayern gezogen ist. Den Vorfall beschäftigte im Oktober 2021 erneut das Gericht. Die Seniorin bekam im Januar 2019 gleich zwei Mal ungebetenen Besuch von einem Dorstener Pärchen. Das Duo hatte zunächst auf den „Falsche-Polizisten-Trick“ gesetzt und war im Auftrag einer internationalen Bande bei der 82-Jährigen aufgetaucht. Die Wulfenerin wurde misstrauisch und verlangte die Dienstausweise zu sehen und ließ das Täter-Paar vor der Tür stehen.
Nur wenige Tage später war das Duo jedoch wieder da. Diesmal kam es um drei Uhr in der Nacht. Der 32-jährige Täter brach mit seiner Komplizin die Eingangstür auf, dann die Schlafzimmertür, die ebenfalls verschlossen war. Die Seniorin wurde aus dem Bett gezerrt, musste sich im Esszimmer auf einen Stuhl setzen, während ihre Wohnung auf den Kopf gestellt und ihr ein Messer an den Hals gelegt wurde. Die Täter erbeuteten Geld und Schmuck. Das Essener Landgericht hatte die Haupttäter inzwischen verurteilt: den 32-jährigen Dorstener zu acht Jahren und zehn Monaten Haft, seine 34-jährige Ex-Freundin zu sieben Jahren und neun Monaten Haft. Im Dorstener Amtsgericht musste sich nun die Fahrerin an dem Abend, eine 31-jährige Dorstenerin, verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, darin eingeweiht gewesen zu sein, dass zumindest ein Einbruch geplant war.
Die Angeklagte, die damals mit dem Haupttäter liiert war, sagte aus, sie sei von diesem an dem Abend aufgefordert worden, das Duo und einen weiteren Mittäter nach Barkenberg zu kutschieren und draußen im Auto zu warten. Weiterer Vorwurf gegen die Angeklagte: Sie hatte im August 2020 in einer Discounter-Filiale in Holsterhausen Lebensmittel in einem Rucksack mitgehen lassen. Als eine Kassiererin sie verfolgte und festhielt, kratzte sie die Kassiererin im Brust- und Halsbereich, sodass diese Atemnot und Rötungen bekam. „Ich war damals obdachlos, hatte Hunger und wollte aus Angst einfach nur schnell weg, als ich erwischt wurde“, erklärte sie. Für diese Tat und die Beihilfe bei dem Überfall bekam sie insgesamt ein Jahr auf Bewährung, dazu eine Geldbuße von 5400 Euro (Quelle: M. Klein in DZ vom 20. Okt. 2021).

Cannabis-Plantage im Garten eines Wohngebiets angepflanzt. Bei einer Hausdurchsuchung in Dorsten entdeckten Polizisten eine Menge Cannabiskraut, das im Garten angepflanzt und geerntet worden war. Jetzt wurde dem Züchter der Prozess gemacht. Die berauschenden Grün-Pflanzen mit ihrer charakteristischen Blattform seien nicht zufällig in dem Garten des Angeklagten gewachsen, erklärte sein Verteidiger mit einem Augenzwinkern. Alles andere wäre auch unglaubwürdig gewesen – denn die Polizeibeamten hatten bei dem Beschuldigten aus Dorsten eine ganze Menge Cannabis gefunden, als sie im November 2020 dessen Haus in einem Wohngebiet in Holsterhausen durchsuchten. Insgesamt waren es 1,6 Kilogramm, abgeerntet und getrocknet, verpackt in mehreren Tüten. Neben dem Kraut fiel den Beamten weiteres Saatgut in die Hände. Im Oktober 2021 musste sich der 53-jährige Dorstener Hartz IV-Empfänger wegen unerlaubten Drogenbesitzes vor dem Dorstener Schöffengericht verantworten. Der 53-jährige Angeklagte war seit Jahrzehnten Drogenkonsument, kam mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Seit dem Tod seiner Mutter 2010, die er lange gepflegt hatte, litt er zudem an Panikattacken und Angstzuständen. Das Schöffengericht ließ Milde walten. Der Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten davon (Quelle: Michael Klein in DZ vom 15. Okt. 2021).

Mildes Urteil für jugendliche Kiosk-Räuber. Nach einem bewaffneten Raubüberfall auf einen Kioskinhaber im Juni 2021 aus Dorsten sind zwei Teenager (16 und 19) aus Recklinghausen mit einem „blauen Auge“ davongekommen: Die 3. Jugendkammer am Bochumer Landgericht verhängte gegen das Duo jeweils eine Jugendhaftstrafe von 21 Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Auslöser für die vergleichsweise milden Sanktionen waren vor allem Geständnisse, Entschuldigungen und eine finanzielle Wiedergutmachung. Die Angeklagten hatten sofort beim Prozessauftakt zugegeben, am 21. Juni abends in den Kiosk des Dorsteners an der Dortmunder Straße in Recklinghausen gestürmt zu sein, den Mann mit Messern bedroht und die Herausgabe von Geld gefordert zu haben. Als Motiv hatten beide Teenager Geldnot und Drogenprobleme angegeben. Nicht völlig aufklären ließ sich im Prozess, wobei genau der Dorstener seine blutende Schnittverletzung an der Hand erlitten hat. Fest stand, dass die zwei Täter ohne Beute geflüchtet waren, nachdem der verletzte Ladenbesitzer sie durch einen Wurf mit einer Bierflasche vertrieben hatte. Kurz vor der Urteilverkündung übergab Verteidiger dem Dorstener von der Familie des jüngeren Angeklagten 500 Euro Schmerzensgeld. Auch der ältere Angeklagte (bislang als Einziger in U-Haft) wurde mit dem Urteil auf freien Fuß gelassen (Quelle: Werner von Braunschweig in DZ vom 7. Sept. 2021).

Nudel- und Fäkalien-Attacken gegen Sparkassen-Filialen. Weil er wütend auf die Sparkasse war, versaute ein 35-jähriger Obdachloser mehrere Filialen mit Nudeln und Fäkalien. Dafür stand er Mitte August 2021 vor Gericht. Er gab alles zu, erklärte aber nichts. Das Urteil: 5 Monate Haft. Bis 2019 war der heute 35-Jährige straffrei geblieben, hatte sich offenbar nichts zuschulden kommen lassen. Dann musste sich sein Leben irgendwie gewendet haben, denn seither fiel er immer wieder durch unangenehme Vorfälle auf. 17 davon brachten ihn vors Dorstener Amtsgericht. Er kam zur Verhandlung direkt aus dem Gefängnis, wo er noch eine neunmonatige Haftstrafe sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht bezahlter Geldstrafen absaß. Im Sommer 2020 verwüstete er die Foyers etlicher Sparkassenfilialen mit Nudeln und Ketchup, klebrigen Flüssigkeiten, Müll und Fäkalien. Polizisten bekamen seine Aggression ebenso zu spüren wie ein Busfahrer, der ihn wegen früherer Vorfälle nicht mitnahm und dessen Bus er deshalb mit Ziegelsteinen bewarf. Auch mit Beleidigungen war er in solchen Situationen nicht zimperlich. Sein Geständnis ersparte ihm und dem Gericht eine Folgeverhandlung mit der Vernehmung von 35 Zeugen. Das Urteil, eine Verlängerung der aktuellen Haftstrafe um weitere fünf Monate, nahm er sofort an (Quelle: Petra Berkenbusch in DZ vom 19. Aug. 2021).

Brutale Attacke am Kanal: Freispruch für den Angeklagten. Es war ein äußerst brutaler Überfall, der sich im August 2020 in Höhe des Mercaden-Einkaufszentrums am Wesel-Datteln-Kanal ereignete: Ein Mann, der kurz zuvor eine Jugend-Clique um eine Zigarette gebeten und sich zu einem kleinen Plausch zu ihr gesellt hatte, wurde später urplötzlich von einer mehrköpfigen Gruppe attackiert und aufs Übelste malträtiert. Der Haupttäter war im April 2021 vom Dorstener Schöffengericht zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden: Er hatte das Opfer eine Treppe hinunter getreten, in den Kanal geworfen und das Ganze mit einem Smartphone gefilmt. – An zwei Verhandlungstagen musste sich nun ein weiterer Tatverdächtiger, ein 34-jähriger Dorstener, vor Gericht verantworten. Viele Zeugen wurden gehört, viele wollten oder konnten sich nicht erinnern, gaben teils widersprüchliche Aussagen zu Protokoll, standen zur Tatzeit unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Wer weiß, was dem Mann im Wasser passiert wäre, hätte nicht eine mutige Schülerin so lange auf einige Männer eingeredet, dass diese den Verletzten wieder aus dem Wasser zogen. An Land wurde weiter auf ihn eingeschlagen. Der Geschädigte erlitt massive Prellungen, Schürfwunden, einen Bruch des Nasenbeins, eine schlimme Augenverletzung. Der Angeklagte hatte zwar mit einem Kumpel das Opfer aus dem Wasser gezogen, soll aber laut Anklage zu denjenigen gehört haben, die zuvor zugeschlagen hatten. Der Angeklagte stritt das ab. Es war eine schwierige wenn nicht unmögliche Wahrheitsfindung. „Was da insgesamt genau passiert ist, kann keiner sagen“, befand der Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe forderte. In seinem Urteil befand das Gericht   „Im Zweifel für den Angeklagten“ und sprach den Angeklagten frei (Quelle: Michael Klein in DZ vom 12. Aug. 2021).

„Schäm dich, du Sau“: Rechtsanwalt zieht 25-Jährigen vor Gericht.  Blick in die Nachbargemeinde Schermbeck: Ein Rechtsanwalt hat Strafanzeige und Strafantrag gegen einen 25-Jährigen gestellt, der auf Facebook „schäm dich, du Sau“ gepostet hatte. Vor Gericht trafen sich beide im August 2021 wieder. Ein Schermbecker Rechtsanwalt, der sich von einem 25-Jährigen beleidigt fühlte, scheiterte am Donnerstag am Weseler Amtsgericht mit seinem Strafantrag. Nur eine halbe Stunde dauerte am Donnerstag am Weseler Amtsgericht der Strafprozess. Im September 2020 hatte der Anwalt Strafanzeige und Strafantrag gestellt. Er bat darum, gegen den 25-Jährigen strafrechtlich zu ermitteln. „Die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten führt hoffentlich dazu, den Beschuldigten von weiteren Straftaten abzuschrecken“, so der Anwalt. „Es ist die erklärte Intention des Gesetzgebers, stärker gegen Hass und Hetze im Web vorzugehen“, so die Anklageschrift. Der Anwalt des 25-Jährigen konterte in seiner etwa fünfzehnminütigen Ausführung. „Um die Äußerung des Angeklagten richtig einordnen zu können, ist es erforderlich, sich mit der schillernden Persönlichkeit des Zeugen auseinanderzusetzen.“ Der Rechtsanwalt sei selbst durch fremdenfeindliche und beleidigende Äußerungen in der Vergangenheit aufgefallen, so der Anwalt, der eine lange Liste von Beispielen anführte. Der Rechtsanwalt habe den Beschuldigten ebenfalls beschimpft: „du armselige kleine Hohlbirne, möchtest du mit mir einen Termin vereinbaren, dann können wir uns über Nullnummern gerne mal unterhalten. Mal sehen, ob deine Fresse dann noch genauso groß ist wie deine PC-Taste.“ – Der Richter stellte das Verfahren ohne Diskussion ein. Die Gerichtskosten muss der Steuerzahler übernehmen (Quelle: Helmut Scheffler in DZ vom 7. Aug. 2021).

Urteil im „Pizza-Prozess“: Angeklagter legt erneut Revision ein. Nach einem blutigen „Pizzastreit“ in Wulfen-Barkenberg 2013 wurde Mitte Juli 2021 das dritte Urteil gesprochen. Beendet ist die juristische Auseinandersetzung aber noch immer nicht. Denn der Angeklagte hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Im Mittelpunkt des Streits stand ein Pizza-Auslieferungsfahrer, der im Oktober 2013 seinen beiden Chefs aus heiterem Himmel eröffnete, er würde fortan für die Konkurrenz arbeiten. Als dann wenig später die beiden ehemaligen Arbeitgeber auf der Straße in Wulfen-Barkenberg auf die neuen Chefs trafen, eskalierte die Situation. Einer der Männer soll zunächst mit einem Gürtel auf seine Kontrahenten eingeschlagen haben. Ein anderer zückte sogar ein Messer und stach zu. Die Klinge durchtrennte die Leber des Opfers. Nur eine Notoperation rettete dem Mann damals das Leben. Nach zwei Urteilen am Essener Landgericht und zwei erfolgreichen Revisionen am Bundesgerichtshof war nun das Dortmunder Landgericht aufgerufen, endlich ein Urteil zu fällen. Weil der Messerstecher jedoch längerfristig erkrankt ist, wurde erst einmal nur gegen den Gürtelschläger verhandelt. Der Dorstener war zuletzt zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. In Dortmund kam er nun wegen der überlangen Verfahrensdauer mit einer Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung davon. Doch auch damit wollte sich der Angeklagte nicht zufrieden geben. Zusammen mit seinem Verteidiger hatte er erneut Revision eingelegt (Quelle: Martin von Braunschweig in DZ vom 16. Juli 2021).

Ramm-Einbruch mit Auto: Fast vier Jahre Haft für Serieneinbrecher. Mehr als sieben Jahre nach einer Serie von teils spektakulären Diebeszügen in Geschäften in Dorsten und Umgebung ist ein weiteres Mitglied (32) einer Profi-Einbrecherbande am Bochumer Landgericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. In der Nacht auf den 24. Oktober 2013 waren der im Prozess voll geständige Angeklagte und fünf Komplizen an der Marler Straße mit einem Pkw rückwärts an den Eingangsbereich des damaligen Pro-Marktes vorgefahren. Dann war an einem Metallgitter ein Abschleppseil befestigt und dieses durch Losfahren weggerissen worden. Anschließend waren die Einbrecher mit dem Auto gegen die Glasscheibe des Eingangs gerast und hatten drinnen dann binnen weniger Minuten groß abgeräumt. Das Diebesgut, vor allem Tablet-PCs, Notebooks, BlueRay-Player, hatte einen Wert von rund 23.000 Euro. Die fünf weiteren Tatorte der Einbruchsserie, um die es im Prozess vor der 10. Strafkammer ging, waren eine Lottoannahmestelle, eine Drogerie, ein Leihhaus, ein Supermarkt und ein Bekleidungsgeschäft in Gelsenkirchen, Datteln, Mülheim und Bochum. Sechs Mitglieder der Einbrecherbande waren vor Jahren in Bochum zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Der jetzt Angeklagte war seinerzeit flüchtig. Erst im März 2021 konnte er festgenommen werden. Das Urteil lautet auf schweren Bandendiebstahl in sechs Fällen (Quelle: Werner von Braunschweig in DZ vom 23. Juli 2021).

„Er ist ein Chaot, kein Betrüger“ – Gärtner zahlte Wiedergutmachung. Nach chaotisch organisierten Gartenarbeiten ist ein selbstständiger Gärtner (34) aus Dorsten am Amtsgericht Recklinghausen im Juni 2021 noch einmal „mit einem blauen Auge“ davongekommen. Weil der Familienvater noch im Saal 1.250 Euro Schadenswiedergutmachung zahlte, stimmte auch die Staatsanwaltschaft einer Verfahrenseinstellung zu. Ursprünglich war der 34-Jährige wegen Betrugs angeklagt gewesen. Auslöser waren von ihm lediglich begonnene, aber nicht zu Ende geführte Gartenarbeiten im Januar 2017. Der Garten- und Landschaftsbauer hatte nicht nur zwei Vermieter von durch ihn bestellten Baumaschinen finanziell vertröstet. Auch die Auftraggeber in Herten waren verärgert, weil sie zwar einen Vorschuss von rund 1.000 Euro gezahlt hatten, am Ende aber „nur ein heilloses Chaos hinterlassen“ worden war. Denn: Nach ersten Baggerarbeiten und dem Ausbringen von Split war der Dorstener plötzlich nicht mehr erreichbar gewesen. „Er ist kein Betrüger, er ist schlicht ein Chaot“, sagte Verteidiger und verwies auf dutzende Parallelaufträge, die dem Gärtner offensichtlich über den Kopf gewachsen waren.

 Wenn er die Polizei sieht, rastet er aus: 18 Monate Haft. Wenn ein Mann aus Dorsten mit der Polizei zu tun hat, rastet er häufig aus. Nun war es besonders schlimm – dafür bekam er die Quittung. Die Polizeibeamten kannten ihren Pappenheimer. Deswegen waren sie besonders vorsichtig, als sie im Dezember 2020 in Barkenberg einen Haftbefehl gegen den 31-Jährigen vollstrecken wollten. Immerhin war der Wulfener schon einige Male wegen gefährlicher Körperverletzung gegenüber Polizisten und Widerstandsbeamten verurteilt worden – zuletzt vier Wochen vor jenem Einsatz. Dennoch war es schlimmer als je zuvor. Im Juli 2021 musste sich der Mann, der seit sechs Monaten in Haft saß, vor dem Dorstener Schöffengericht wegen vierweiterer Fälle verantworten.
Im Mittelpunkt des Gerichtsprozesses stand jener Abend, als zwei Polizeibeamte an der Haustür des Wulfeners und seiner Verlobten klingelten. Ein dritter Polizist sicherte zunächst den Balkon auf der Rückseite. Laut Aussage der Polizisten schlug der Wulfener, als er im Schlafzimmer seine Habseligkeiten zusammenpacken sollte, unvermittelt in Richtung eines der Beamten. Als ihm Handfesseln anlegt wurden, trat und schlug der Mann weiter auf die Polizisten ein, die ihn schließlich fixierten und in ihr Dienstfahrzeug verfrachteten. Auf der Fahrt zur Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen, so der Vorwurf, randalierte der Wulfener weiter, beleidigte die Beamten mit übelsten Worten, zerstörte ein Mikrofon im Wagen, verletzte drei Polizisten leicht, die sich schließlich nicht anders zu helfen wussten, als Pfefferspray einzusetzen und Unterstützung anzufordern. Der Angeklagte hingegen sprach von „Polizeigewalt“, die an dem Tag gegen ihn ausgeübt worden sei. Er sei geschlagen und mit einer Waffe bedroht worden. Die Vorsitzende Richterin hatte schon des Öfteren mit dem Angeklagten zu tun. „Er kann sehr freundlich sein, aber auch sehr schnell ausrasten“, charakterisierte sie ihn. Sie hatte nach eigenen Worten keinen Anlass, an den Schilderungen der Polizisten zu zweifeln: Das Schöffengericht verurteilte den 31-Jährigen zu 18 Monaten Haft (Quelle: Michael Klein in DZ vom 3. Juli 2021).

Mittelfinger-Vorwurf: Autofahrerin sollte „emotionalen Schmerz“ spüren. Eine junge Autofahrerin aus Lembeck wurde angezeigt, weil sie einer Nachbarin den Mittelfinger gezeigt hatte. Im Prozess vor dem Essener Landgericht Mitte Mai 2021 griffen die Richter zu einer ungewöhnlichen Maßnahme. Um einer möglichen Bestrafung zu entgehen, hatten ihr die Richter drei Stunden Zeit gegeben, um 500 Euro aufzutreiben und das Geld in bar bei der Gerichtskasse einzuzahlen. So sollte sie einen „emotionalen Schmerz“ verspüren. Die Angeklagte schaffte das in drei Stunden. –  Was war passiert? Die 20-jährige Angeklagte war angezeigt worden, nachdem sie im Sommer 2020 angeblich zu schnell durch eine Spielstraße gefahren und einer Nachbarin dabei den Mittelfinger gezeigt haben soll. Das Amtsgericht Dorsten hatte sie daraufhin wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Weil sie die Strafe jedoch nicht akzeptieren wollte, musste sich nun auch das Landgericht mit dem Fall befassen. Dort hat die 20-Jährige alles bestritten. Weil die Aussicht auf einen Freispruch jedoch zumindest nach Aktenlage schlecht stand, akzeptierte sie noch vor Vernehmung der Zeugen die Einstellung des Verfahrens. Auch wenn die 500 Euro nun trotzdem weg sind, gilt sie damit weiter als nicht vorbestraft (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 13. Mai 2021).

Polizei im Bungalow von Hundekot und Drogen-Geruch empfangen. Als das Drogen-Einsatzkommando im Februar 2020 frühmorgens einen Bungalow in Wulfen-Barkenberg durchsuchen wollte, wurde es unangenehm: Auf der Terrasse und im Garten lagen überall Haufen von Hundekot herum, auch im Hausflur. Als sie durchs Fenster hineinblickten, sahen sie zwei vernachlässigte große Hunde. Der Hundeführer der Polizei ließ seinen Drogenspürhund aus Vorsicht sogar im Auto. Obwohl ihnen der Gestank zunächst die Nase vernebelte, wurden die Kripo-Beamten in dem Haus fündig. Je näher sie dem Schlafzimmer kamen, desto intensiver roch es nach frischem Marihuana. In einem Schrank entdeckten sie eine große Druckverschluss-Tüte, die randvoll gefüllt war mit Drogen: Insgesamt 1,24 Kilo Cannabiskraut, dazu 1.530 Euro Bargeld. Auf der Anklagebank des Amtsgerichts Dorsten saß nun die 21-jährige Bewohnerin, die in einer separaten Wohnung im Hause ihres Vaters lebt. In einer Selbstanzeige hatte ein Kleindealer zuvor die Namen „größerer Fische“ ausgeplaudert. Darunter den eines 27-jährigen und inzwischen zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Barkenbergers , der mit der 21-Jährigen liiert ist. Er soll in seinem „Revier“ die Drogen unter seine Zwischenhändler gebracht haben. Deswegen wurde er zur Zielperson des Großeinsatzes. Morgens um 6 Uhr klingelten die Polizisten bei ihm, warfen nicht nur ihn, sondern auch die Verlobte aus dem Bett, deren fünf Autominuten entfernte Wohnung ebenfalls unter die Lupe genommen wurde. Doch hatte die angehende Kinderpflegerin, gegen die rechtlich bislang überhaupt nichts vorgelegen hatte, wirklich etwas mit der Sache zu tun? Hatte sie selbst mit Drogen gehandelt, wie die Anklage es ihr vorwarf? Oder den Stoff wissentlich für ihren Verlobten gebunkert? Mein Bauchgefühl sagt ja, aber nachweisen kann ich es nicht“, musste der Staatsanwalt am Ende einräumen. Die Angeklagte hüllte sich in Schweigen, ihr Verlobter nahm sein Aussageverweigerungsrecht in Anspruch. Und die Zeugenaussagen aller 15 eingesetzten Beamten brachten auch kein Licht ins Dunkel. Möglich war, dass die Frau schon Tage zuvor nicht mehr in ihrer Wohnung war, dass die Drogen also ohne ihr Wissen von ihrem Verlobten oder seinen Komplizen dort versteckt worden waren. Zu wenig Indizien und deshalb: Freispruch (Quelle: Michael Klein in DZ vom 26. April 2021).

Prügelattacke am Schulgelände hatte schlimme Folgen. Eine Prügelei an der Grünen Schule in Wulfen-Barkenberg und weitere gewalttätigen Übergriffe beschäftigten das Dorstener Jugendschöffengericht Ende April 2021. Angeklagt war ein 19-jähriger Intensivtäter, der im Stadtteil laut Richterin „Angst und Schrecken“ verbreitete. Ein verbaler Streit zwischen zwei Gruppen hatte für einen 19.jährigen Schüler böse Folgen. Der Angeklagte bracht ihm mit einem heftigen Schlag das Jochbein, so dass seine Gesichtshälfte monatelang taub blieb. Vor Gericht meinte der Angeklagte, er hätte ihm nur eine Ohrfeige gegeben. Ein andermal drangsalierte er seine 17-jährige Ex-Freundin in einer Holzhütte an der Dülmener Straße. Er trat, würgte und bespuckte sie und schlug ihren Kopf gegen eine Wand, so dass sie mit Kopfverletzungen zum Arzt musste. Vor Gericht stritt er alles ab, er hätte sie nur geschubst. Auch dass er einem Nachbarn, der seinen Hund ausführte, übelst beleidigt und Schläge angedroht hatte, stritt der Angeklagte ab. Auch dass er einem jungen Wulfener am Handwerkshof gemeinsam mit einem Kumpel ins Gesicht geschlagen und einen Geldübergabetermin  gefordert hatte, ansonsten er ihn „totprügeln“ werde.
Die geladenen Zeugen hatten Angst, dem Angeklagten im Gericht zu begegnen. Am Ende der Verhandlung gab es ein mildes Urteil. Da das Jugendstrafrecht angewendet werden musste, bekam er acht Monate Haft auf Bewährung. „Sollte sie weiter so kriminell weitermachen, dann fällt schon bald richtig die Klappe“, so die Richterin zum Angeklagten (Quelle: Michael Klein in DZ vom 22. April 2021).

Bewährungsstrafe nach Drogenfund. In einer Barkenberger Wohnung wurden Drogen gefunden. Doch der Besitzer hatte Glück. Er muss nicht ins Gefängnis. Jetzt bangt seine Verlobte. Ihr steht der Prozess noch bevor. Erst meldete sich ein Kronzeuge, dann wurden Drogen und ein Schwert gefunden: Lange Zeit hatte es für einen 27-Jährigen aus Barkenberg nicht gut ausgesehen. Die Staatsanwaltschaft war sich sicher, dass ihr ein Dealer ins Netz gegangen ist. Vor Gericht kam jedoch alles ganz anders. Die Richter am Essener Landgericht haben ihn Anfang April 2021 lediglich zu zehn Monate Haft auf Bewährung verurteilt. „Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Angeklagte die aufgefundenen 82 Gramm Marihuana tatsächlich verkaufen wollte“, hieß es im Urteil. Es sei weder eine Feinwaage, noch Verpackungsmaterial, noch Geld in kleinen Scheinen gefunden worden. Außerdem war den Richtern der wichtigste Zeuge weggebrochen. Der Dorstener, der bei der Polizei nicht nur den Angeklagten, sondern auch sich selbst schwer belastet hatte, zog seine Aussage bei seiner Zeugenvernehmung überraschend zurück. Jetzt droht ihm selbst ein Verfahren – wegen Falschaussage oder wegen falscher Verdächtigung. Das hat die Staatsanwaltschaft bereits angekündigt. Auch der Verlobten des Angeklagten steht noch ein Prozess bevor. In ihrer Wohnung waren sogar 1,2 Kilo Marihuana gefunden worden. Wem das Rauschgift zuzurechnen ist, wird aber wohl nicht so leicht zu klären sein. Sie und ihr Partner können im nächsten Prozess beide von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 10. April 2021).

Mann wurde brutal getreten und in den Kanal geworfen. Es war ein brutaler Überfall in Höhe des Mercaden-Einkaufszentrums in Dorsten: Eine Gruppe von Männern verletzte ihr Opfer schwer. Der Rädelsführer bekam jetzt vor Gericht seine Strafe. Eine Clique von jungen Leuten hatte sich am 28. August 2020 in Höhe des Mercaden-Einkaufszentrums an den Wesel-Datteln-Kanal gesetzt, um gemeinsam in Ruhe etwas zu trinken. Doch dann gab es gegen 21.30 Uhr einen brutalen Vorfall, der die Anwesenden noch heute aufwühlt: Ein Mann, der die Clique zuvor um eine Zigarette gebeten und sich zu einem kleinen Plausch zu ihr gesellt hatte, wurde plötzlich von einer mehrköpfigen Gruppe attackiert und aufs Übelste malträtiert. „Wir wollten eigentlich eingreifen, aber die waren dermaßen aggressiv, dass wir uns zurückgehalten haben“, erklärte ein 19-jähriger Augenzeuge am Mitte April 2021 vor dem Dorstener Schöffengericht. Dort musste sich der Rädelsführer des Überfalls verantworten: Ein 33-jähriger Hervester, „Stammgast“ auf der Anklagebank und mal wieder inhaftiert. Er sagte aus, dass er bereits morgens eine Auseinandersetzung mit dem späteren Opfer hatte. „Da war eine Rasierklinge im Spiel, ich wollte mich rächen.“  Am Abend passte er mit einigen Kumpels den Kontrahenten am Kanal ab. „Ich gab ihm den ersten Schlag“, so der Angeklagte. Und filmte dann mit seinem Smartphone das weitere Geschehen. Der 19-jährige Augenzeuge sagte aus, die Mittäter hätten den Geschädigten eine Treppe hinunter getreten, dann in den Kanal geworfen. Wer weiß, was dem Opfer im Wasser passiert wäre, hätte nicht eine mutige Passantin so lange auf die Täter eingeredet und eingewirkt, dass diese den Verletzten wieder aus dem Wasser zogen – nur um an Land weiter auf ihn einzuschlagen. Das Oper erlitt massive Prellungen, Schürfwunden, einen Bruch des Nasenbeins, eine schlimme Augenverletzung. Dem Angeklagten wurden zudem weitere Taten zum Verhängnis. Er wurde bei einer Fahrzeugkontrolle von der Polizei mit Drogen erwischt. Zudem drohte er Anfang August einem Polizisten mit einem gefährlichen Werkzeug: einem Stechbeitel. Das Schöffengericht verhängte weitere zwei Jahre Haft gegen den Angeklagten. Das Urteil erlaubt es dem Mann, einen Teil der Strafe in einer Drogen-Therapie-Einrichtung zu verbüßen (Quelle: Michael Klein in DZ vom 10. April 2021).

Dramatische Paar-Beziehung: Und wieder kam nachts die Polizei. Das Pärchen führt das, was man neudeutsch eine höchst „toxische Beziehung“ nennt. Er hat seine Aggressionen und seine Eifersucht nicht im Griff, sie hat psychische Probleme inklusive einer Schizophrenie. Und so beschäftigt ihr problematisches „On-Off-Verhältnis“ immer wieder die Polizei, die Familienbehörden und die Justiz. So auch Ende März 2021 das Dorstener Schöffengericht, vor dem sich der knast-erfahrene 27-jährige Lembecker erneut vor dem verantworten musste. Es ging um einen Polizeieinsatz am 5. August 2020. Damals war der Angeklagte zu nächtlicher Stunde mit seiner schwangeren Lebensgefährtin in deren Wohnung in Holsterhausen aneinandergeraten. Er war „sauer“, weil sie nach ihrem Kneipenjob zu spät nach Hause gekommen war. Er verwüstete im Beisein zweier Kinder die Wohnung, sie warf ihm seine Klamotten hinterher. Den herbeigerufenen Polizeibeamten erzählte die 27-Jährige an dem Abend, dass ihr Freund ihr mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und sie barfuß in den Unterleib und in die Beine getreten habe. Verletzungen waren aber nicht zu sehen, so der Polizist. Vor Gericht wollte die kurz vor der Niederkunft stehende und wieder mit ihm versöhnte Frau von ihren Anschuldigungen gegen den Mann nichts mehr wissen. „Ich vergesse so viel, ich weiß nicht mal mehr, dass die Polizei da war“, sagte sie. Die Körperverletzung war dem Angeklagten nicht nachzuweisen. Verurteilt wurde er trotzdem: Bevor er vor Eintreffen der Polizei in der Nacht zum Elternhaus nach Lembeck entschwand, ließ er 170 Euro aus der Geldbörse seiner Freundin mitgehen, zudem ihr Mountainbike. Außerdem räumte der Angeklagte drei Wochen nach diesem Vorfall das Bankkonto der Schwester seiner Freundin leer: 665 Euro, so der Schaden für die Frau, die ihre EC-Karte in der schwesterlichen Wohnung liegen gelassen hatte. Und da war noch die Sache vor dem Job-Center, wo der 27-Jährige einem jungen Mann eine Backpfeife verpasste. Da er unter Bewährung stand, wurde der Mann für die Taten zu einem Jahr Haft verurteilt (Quelle: Michael Klein in DZ vom 3. Apr. 2021).

Mann bedrohte ein Jahr lang seine Partnerin mit der Pistole. Ein Jahr lang litt eine Mutter in Dorsten unter einer traumatischen Beziehung. Ihr Freund bedrohte sie immer wieder mit einer Waffe. Dabei kam es zu körperlichen und seelischen Übergriffen. Schon am Anfang ihrer Beziehung hatte der 38-jährige Angeklagte seiner neuen Freundin (35) gezeigt, was passieren würde, wenn sie ihm nicht gehorcht: Er drohte ihr in ihrer Wohnung in Wulfen mit der Pistole. Er würde sie einsetzen, wenn dies notwendig sei. Wegen mehrerer Fälle von häuslicher Gewalt musste sich der 38-Jährige Mitte März 2021 vor dem Dorstener Schöffengericht verantworten. Laut Anklage hatte er sie mit Gegenständen beworfen, sie beleidigt, mehrfach angespuckt und sie geschubst. Wenn sie sich dabei verletzte, verbot er ihr den Gang zum Arzt. Erst als sie nach einer neuerlichen Attacke ein Taubheitsgefühl im Bein spürte, rief sie ihre Freundin an, die umgehend die Polizei informierte. Bis die Beamten an der Barkenberger Wohnung eingetroffen waren, verschanzte sich sie Frau mit der Tochter im Badezimmer. Warum sie ihn denn nicht schon eher verlassen oder ihre Familie und Freunde ins Vertrauen gezogen habe? „Aus Angst“, sagte sie. Ihr Lebensgefährte habe ihr nämlich auch angedroht, beim Jugendamt dafür zu sorgen, dass ihr die Tochter weggenommen würde. Außerdem habe er auf ihren Namen Betrugsdelikte begangen, damit hätte er sie ins Gefängnis bringen wollen. Nach dem Beziehungs-Aus wurde dem Täter gerichtlich verboten, weiterhin Kontakt mit der Frau aufzunehmen oder sich ihr zu nähern. Daran hielt er sich aber nicht. Über Facebook und per E-Mail schrieb er seine Ex an. Allerdings nicht, um ihr zu drohen, sondern um sich wortreich zu entschuldigen. Der 38-Jährige, der an einer psychischen Störung (Borderline-Syndrom) leidet, ist nämlich inzwischen von einem Arzt medikamentös so eingestellt worden, dass er sein bisheriges Leben in den Griff bekommen hat. Auch eine Entgiftung steht an. Vorher hatte er laut Aussage des Opfers 1000 Euro im Monat allein für Drogen ausgegeben. Der Staatsanwalt sprach von einer „schlimmen Geschichte“, meinte aber, das Opfer habe die „körperlichen Übergriffe gravierender wahrgenommen“ als sie wohl tatsächlich waren. Der Anwalt, der die Frau als Nebenkläger vertrat, fand diese Aussage irritierend und verwies auf die „seelische Gewalt“, der die Frau ausgesetzt war. Das Urteil des Schöffengericht: sechs Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden (Michael Klein in DZ vom 25. März 2021).

Syrischer Flüchtling als Drogenkurier. Eigentlich fahndeten die Beamten der Polizeiwache Dorsten am Abend des 27. Oktober 2020 nach einem Räuber, der in der Martin-Luther-Straße in Holsterhausen sein Unwesen getrieben hatte. Die Polizisten kontrollierten nämlich zwei Männer, die dort in der Dunkelheit in einem abgestellten VW Passat saßen. Einer der beiden Verdächtigen sprang aus dem Auto, rannte weg und konnte zunächst entkommen. Später wurde er ermittelt. Der andere, ein 40-jähriger Asylbewerber aus Syrien, blieb an dem auf seinen Namen zugelassenen Wagen stehen. Als die Beamten das Auto durchsuchten, fanden sie drei schwarze müllsackgroße Tüten mit Marihuana, zusammen vier Kilo schwer. Dazu ein 350-Gramm-Paket Haschisch. Mitte März 2021 begann vor dem Dorstener Schöffengericht der Strafprozess in dieser Sache. Zunächst gegen den Syrer, der vor gut fünf Jahren nach Deutschland geflüchtet war und inzwischen seine Ehefrau und die zwei Kinder nachgeholt hat. Für seine Spielsucht brauchte er immer Geld. Er lernte den 29-jährigen Dorstener „Anjad, den Marokkaner“ kennen, für den er für einen Festpreis von 400 Euro Drogen nach Dorsten transportieren sollte. Der vermeintliche Marokkaner stelle sich dann als Wassim aus Algerien heraus. Doch dieser Transport schlug fehl. Die Polizeibeamten nahmen den 40-Jährigen in Dorsten fest, seitdem saß er in U-Haft. Diese sechs Monate hinter Gittern hatten augenscheinlich Eindruck auf den Mann gemacht. „Ich konnte kaum schlafen, habe immer wieder meine Kinder vor Augen gehabt“, sagte er reuevoll unter Tränen. Sowohl Staatsanwältin als auch Schöffengericht sahen die Tat als „einmaligen Fehltritt“ an und drückten mehr als nur ein Auge zu: zwei Jahre auf Bewährung hieß es am Ende. Eine der Bewährungsauflagen lautet: Er soll nachweisen, dass er endlich die deutsche Sprache lernt. Ob sein Auftraggeber, der falsche „Anjad“, bei seinem für Juni terminierten Gerichtstermin auch mit einem blauen Auge davonkommt, ist mehr als fraglich: Gegen ihn stehen noch weitere Vorwürfe im Raum (Quelle: Michael Klein in DZ vom 22. März 2021).

Supermarkt-Überfälle: Sechs Jahre Haft für 24-Jährigen  Nach zwei Überfällen auf einen Rewe-Markt in Dorsten ist ein 24-jähriger Mann aus Schermbeck am Freitag zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. In das Urteil ist auch noch ein weiterer Überfall auf einen Netto-Markt mit eingeflossen. Der Angeklagte selbst hatte bis zuletzt auf einen Freispruch gehofft.
Für die Richter am Essener Landgericht waren es am Ende einfach zu viele Indizien. Vor allem die DNA-Spuren an einer Sechserpackung Kinderjoghurt waren belastend. Der Täter hatte den Joghurt damals aufs Kassenband gestellt und dann eine Pistole gezückt. Dabei trug er keine Handschuhe. Außerdem gab es Videoaufzeichnungen, auf denen der Täter eine Jacke trug, die in genau dergleichen Ausführung später auch beim Angeklagten gefunden wurde. Der Rewe-Markt an der Händelstraße war am 15. Mai 2019 und später noch einmal am 10. August 2019 überfallen worden. Die Beute: rund 4.000 Euro. In beiden Fällen war es sogar derselbe Kassierer, der um kurz vor 22 Uhr plötzlich in den Lauf einer Pistole blickte. Hintergrund der Tat ist laut Urteil die extreme Drogenabhängigkeit des Angeklagten. Der 24-Jährige soll schon im Alter von zehn Jahren erstmals Marihuana geraucht haben. Später kamen Amphetamin und Kokain hinzu. Ein Psychiater hatte von einer extrem ausgeprägten Kokainabhängigkeit gesprochen. Der Suchtdruck soll teilweise so hoch gewesen sein, dass er angeblich sogar seine eigene Mutter bestohlen hat. Der 24-Jährige war im Dezember 2019 festgenommen worden, nachdem er in Schermbeck einen Netto-Markt überfallen hatte. Diese Tat hatte er in einem späteren Prozess am Landgericht Duisburg gestanden. Im aktuellen Prozess hat er sich dagegen nicht zu den Vorwürfen geäußert. Was sein gutes Recht ist. Die Richter hielten das am Ende allerdings für die falsche Strategie, weil sie von der Schuld des Schermbeckers überzeugt sind. Einen Teil der sechsjährigen Haft muss der Schermbecker in einer geschlossenen Therapieeinrichtung verbringen, um seine Drogensucht in den Griff zu bekommen (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 20. März 2021).

Dorstener simulierte in der LWL-Klinik monatelang erfolgreich den psychisch Kranken, um der Strafe zu entgehen. Nach einem lebensgefährlichen Würgeangriff auf einen Mitpatienten in der Hertener LWL-Klinik ist ein 23-jähriger Dorstener am Freitag am Bochumer Schwurgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zum Prozessbeginn hatte noch eine unbefristete Psychiatrie-Einweisung des 23-Jährigen im Raum gestanden. Der psychiatrische Sachverständige hatte den Dorstener in der vergangenen Woche aber als einen offenbar perfekten Simulanten enttarnt. „Er hat kein Trauma, er hat keine Persönlichkeitsstörung – er ist ein kerngesunder 23-jähriger junger Mann“, hatte der Psychiater sich festgelegt. „Es gibt überhaupt keine Anzeichen, dass hier eine Psychose vorliegt. Das kann man ganz sicher ausschließen.“ Dem Ex-Patienten aus Dorsten war es gelungen, mit einer von angeblich traumatischen Erlebnissen im syrischen Kriegsgebiet geprägten Schicksalsgeschichte zahlreiche Therapeuten in der LWL-Klinik Herten zu blenden. „Ihm wurde dort mütterlich über den Kopf gestrichen“, sagte Richter Josef Große Feldhaus in der Urteilsbegründung. Und weiter: „Die Aufenthalte haben ihm gut gefallen.“ Letzteres habe wohl nicht zuletzt auch an einer „besonderen Nähebeziehung“ zu einer ganz bestimmten Oberärztin der Klinik gelegen. Dadurch, dass diese Ärztin ihm alles geglaubt und offenbar auch attestiert habe, sei es dem 23-Jährigen gelungen, hunderte stationäre Aufenthaltstage in der Klinik zu erschleichen, hieß es beim Urteil. Dass er am 25. August 2019 einen Mitpatienten im Garten der LWL-Klinik angesprungen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, hatte der angeklagte Dorstener im Prozess sofort zugegeben und sich auch dafür entschuldigt. Der Ex-Patient hatte sich von dem Mitpatienten provoziert gefühlt, weil dieser nicht nachgelassen hatte, ihn um eine Zigarette anzuschnorren. Und zum Schluss auch die Kopfhörer des Dorsteners zur Seite geschlagen hatte. Der bislang unbestrafte Angeklagte war in der vergangenen Woche nach fast fünf Monaten vorläufiger Unterbringung in einer geschlossenen Straftäter-Psychiatrie auf freien Fuß entlassen worden. Der Dorstener will nun vorerst zu seiner Mutter nach Süddeutschland ziehen und möglichst schnell ein Studium beginnen. Als spürbare Auflage ordneten die Bochumer Richter die Ableistung von 500 gemeinnützigen Arbeitsstunden an. Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung (Quelle: Werner von Braunschweig in DZ vom 17. März 2021).

Krankenkassen betrogen: Drei Jahre Haft für Ex-Apotheker. Ein ehemaliger Apotheker aus Dorsten wollte groß hinaus. Doch sein Weg führte ins Gefängnis. Er verlor Geld bei China-Geschäften, betrog die Krankenkassen und betäubte sein offenbar schlechtes Gewissen mit Amphetamin und schweren Beruhigungsmitteln: Ende Februar 2021 war der einst erfolgreiche Apotheker endgültig am Tiefpunkt seines Lebens angekommen. Das Bochumer Landgericht verurteilte den Dorstener zu drei Jahren Haft. Der Ex-Apotheker hatte Rezepte für sündhaft teure Medikamente gefälscht und abgerechnet. Die auf den Rezepten aufgeführten Kunden und Ärzte waren völlig ahnungslos. Vor Gericht hatte der 52-Jährige erklärt, dass die Medikamente entweder gar nicht bestellt oder unter der Hand weiterverkauft worden sind. Ob sich hinter den illegalen Machenschaften ein kriminelles Netzwerk befunden hatte, konnte nicht eindeutig geklärt werden. . Nach Angaben des Angeklagten hatte sich ein Mann aus Marl um die Abwicklung gekümmert. Von ihm sei nicht nur die Idee gekommen. Er habe ihn auch erpresst und bedroht, nachdem das erste Rezept gefälscht und abgerechnet worden waren. Der Schaden für die Krankenkassen belief sich laut Anklage auf rund 600.000 Euro. Der Dorstener hatte im Zuge der Ermittlungen und des Strafverfahrens nicht nur seine Zulassung verloren, sondern auch seine Apotheke, die er in einer anderen Ruhrgebietsstadt betrieben hatte (Quelle: Jörn Hartwich in DZ vom 1. März 2021).

Betrugsskandal im Jugendamt Dorsten: Gericht fällt mildes Urteil. Er hat im Jugendamt Dorsten einen sechsstelligen Betrag veruntreut. Jetzt wurde dem Ex-Abteilungsleiter der Prozess gemacht. Das Gericht äußerte in seinem Urteil auch Kritik an der Stadt.  Was bewegt einen zuvor gänzlich unbescholtenen Familienvater dazu, öffentliche Steuergelder zu veruntreuen und damit nicht nur seinen Dienstherren, sondern auch die Allgemeinheit zu betrügen? Das bleibt sein Geheimnis, denn dies kam in dem zweiten Prozesstermin gegen einen ehemaligen Abteilungsleiter des Dorstener Jugendamtes im Februar 2021 nicht zur Sprache. Da es um persönliche psychische Belange ging, hätte er sich nur dazu geäußert, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden wäre – doch diesen Antrag lehnte das Schöffengericht ab. Dem 39-Jährigen wurde vorgeworfen, 215.000 Euro an städtischen Geldern für private Anschaffungen unterschlagen zu haben. Fast 300 betrügerische Bestellungen an 223 Tagen zwischen Oktober 2016 und Oktober 2019 listete die Anlageschrift auf. Dann flog er auf, verlor seinen Job und war arbeitslos. Im Grundsatz hatte der Angeklagte die Vorwürfe schon im Vorfeld eingeräumt. Sein Anwalt wies jedoch darauf hin, dass von den bestellten Gegenständen einige durchaus von der Stadt genutzt wurden. Beispielsweise ein Anhänger, der zum Transport für das städtische Spielmobil im Einsatz war oder für Veranstaltungen am Gemeinschaftshaus. Auch die in der Anklageschrift aufgeführte Musikanlage will der in seiner Freizeit auch als DJ tätig gewesene Angeklagte nicht für private Zwecken verwendet haben. So sagte er jedenfalls aus. Die Lautsprecher und Mischpulte seien vielmehr bei städtischen Veranstaltungen aufgebaut worden, zum Beispiel bei einer Radtouristik am Platz der Deutschen Einheit oder vom Jugendgremium bei einem Fest an der Neuen Schule. Sein Verteidiger: „Offenkundig gab es massive Missstände bei der Stadtverwaltung, einen vollständigen Totalausfall bei den Kontrollvorgaben.“ Sowohl seine Vorgesetzten als auch das Rechnungsprüfungsamt und die Kämmerei hätten bei den höheren Ausgaben diese gegenzeichnen und prüfen müssen.“ Auch das Gericht kam in der Urteilsbegründung zu dem Schluss: „Wenn die Kontrollmechanismen funktioniert hätten, dann wäre er wohl vorher aufgefallen und wir säßen nicht hier.“ Letztlich kam dem Angeklagten zugute, dass er den Schaden komplett wiedergutgemacht hat. Er hat dafür ein Darlehen aufgenommen, wird die nächsten 30 Jahre monatlich 550 Euro an die Bank zurückzahlen. Während die Staatsanwältin ein Jahr und neun Monate auf Bewährung forderte, urteilte das Schöffengericht deutlich milder: ein Jahr auf Bewährung (Quelle: Michael Klein in DZ vom 27. Febr. 2021).

Konto einer 85-Jährigen komplett leer geräumt. Ein 27-jähriger Dorstener hatte sich im Februar vor dem Dorstener Amtsgericht zu verantworten, weil er sich im Oktober 2019 als Handlanger einer Bande verdingt hatte, die mithilfe des Polizeitricks ihre Opfer um ihre Ersparnisse bringt. Er habe da mitgewirkt, weil die Hintermänner drohten, seiner Familie etwas anzutun, so der Dorstener. Ein Bekannter bot ihm Geld an, wenn er mitmachen würde. Nach einem Anruf eines unbekannten Auftraggebers sei er bei der Seniorin vorgefahren, die auf Geheiß eines vermeintlichen Polizisten ihre EC-Karte samt PIN-Nummer vor die Haustür gelegt hatte. Mit der Bankkarte räumte er dann an mehreren Volksbank-Geldautomaten nachts das Konto des Opfers komplett leer. Schaden: 5.000 Euro, die Hälfte davon musste der Dorstener an seinen Auftraggeber übergeben. Und dann der Vorfall vom März 2020 in einem Treppenhaus in Holsterhausen. Der in einer früheren französischen Kolonie geborene 27-Jährige hatte dort so lautstark randaliert, dass Nachbarn die Polizei riefen. Mit einer Weinflasche in der Hand fuchtelte er wild gestikulierend und verbal aggressiv in Richtung der Beamten. Der Angeklagte beschimpfte in einem wirren Sprachen-Mix eine Beamtin (die der französischen Sprache mächtig war) mit übelsten Worten. Als dunkelhäutiger Mann titulierte er die weißen Polizei-Einsatzkräfte als „Neger“. Außerdem versuchte er, mit der Weinflasche auf den Polizisten einzuschlagen. Doch dessen Kollegin zückte rechtzeitig Pfefferspray und setzt ihn so außer Gefecht. „Ich hatte getrunken und Kokain genommen“, so der Angeklagte vor Gericht. Da er die Taten während zweier laufender Bewährungsstrafen begangen hatte, kam für das Schöffengericht diesmal nur eine Haftstrafe in Frage: ein Jahr und sechs Monate (Quelle: Michael Klein in DZ vom 26. Febr. 2021).

Rache oder Erpressung: Dieser Fall wird wohl nie aufgeklärt. Dieser Fall wird wohl für immer undurchsichtig bleiben: Vor rund fünfeinhalb Jahren ist ein Mann ist Dorsten ziemlich schwer verletzt worden. Er selbst sprach später von einem Angriff mit einem Schlagring. Doch auch nach der inzwischen dritten Gerichtsverhandlung ist nicht klar, was eigentlich passiert ist. Die Angeklagten sind zwei Brüder aus Dorsten, die ihr Geld in der An- und Verkaufsbranche verdienen. Dort war auch das spätere Opfer ein oft gesehener Gast. Man kannte sich, auch wenn man sich vielleicht nicht richtig mochte. Doch dann kam der 25. August 2015. Diesmal gab es Streit. Die Staatsanwaltschaft ist immer davon ausgegangen, dass die Angeklagten plötzlich ohne echten Grund 1000 Euro gefordert haben. Als das Geld nicht gezahlt wurde, sollen sie brutal zugeschlagen haben – auch mit einem Schlagring. Die Folgen waren dramatisch. Das Opfer hatte sich damals zwar noch in das Auto eines Bekannten schleppen können, die Fahrt zum Krankenhaus musste jedoch auf halber Strecke abgebrochen werden. Der Zustand des Verletzten war dem Fahrer zu kritisch geworden, ein Krankenwagen musste übernehmen. Ende 2018 hatte der Fall schließlich das Essener Landgericht erreicht. Rund drei Monate wurde verhandelt, dann sprachen die Richter die beiden Brüder aus Dorsten frei. Es könnten keine ausreichenden Erkenntnisse zum Tatablauf getroffen werden, hieß es damals. Doch dieses Urteil sollte keinen Bestand haben. Und das hatte einen eher peinlichen Hintergrund. Weil die Staatsanwaltschaft die Freisprüche nicht akzeptieren wollte und Revision eingelegt hatte, kamen die Akten zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Und tatsächlich: Dort wurde der Freispruch umgehend aufgehoben. Die Begründung war allerdings fast schon kurios: Im Urteil der Essener Richter fehlte gleich ein ganzes Kapitel, so dass überhaupt keine richtige Überprüfung stattfinden konnte. Also ging alles zurück ans Essener Landgericht, wo sich Anfang Februar 2021 eine andere Strafkammer noch einmal mit dem Fall befassen musste. Dort ging dann diesmal alles ganz schnell. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Zuvor hatten sich die Angeklagten bereiterklärt, jeweils 1000 Euro an die Behindertenhilfe Dülmen zu zahlen. Auch das Opfer ist nach Angaben seines Anwalts nicht mehr an einer Verurteilung der beiden Brüder interessiert. „Man versteht sich wieder“, hieß es im Prozess. „Alle sind an einer Befriedung interessiert.“ Worum es im Sommer 2018 überhaupt ging, will trotzdem niemand sagen. Und auch von den Zeugen wäre wohl nichts zu erfahren gewesen. Sie wollten sich schon beim ersten Prozess angeblich an fast nichts erinnern können. (Quelle: Nach Jörn Hartwich in DZ vom 4. Febr. 2021).

Abiturient als schlimmer Verkehrsrowdy verurteilt. Wegen zu hoher Geschwindigkeit hat der junge Mann bereits eine Menge Verfahren hinter sich. Und nun auch noch diese Vorwürfe bis hin zu illegalem Autorennen im Straßenverkehr und Ausrasten gegenüber anderen Autofahrern. Im Januar 2021 wurde dem 19-jährigen Verkehrsrowdy und Abiturient vor dem Jugendschöffengericht in Dorsten der Prozess gemacht. Urteil: zwei Jahre auf Bewährung, ein Jahr Führerscheinentzug. Dem 81-jährigen Taxifahrer zum Beispiel, den der Angeklagte im September 2019 im Industriegebiet Dorsten-Ost mit hoher Geschwindigkeit so heftig geschnitten haben soll, dass er nur durch heftiges Abbremsen einen Unfall verhindern konnte. „Anschließend ist er bei Rotlicht in die einspurige Baustelle der Kanalbrücke gefahren“, so der 81-Jährige.
Der Taxifahrer versuchte, ein Foto von dem Verkehrssünder zu machen. Als er an einem Parkplatz hielt, rissen der Angeklagte und sein Beifahrer die Tür des Taxis auf und wollten das Smartphone haben. Die Taxi-Alarmanlage verschreckte sie jedoch. Ein anderes Opfer sagte aus, der Angeklagte habe im Februar 2020 hinter ihm auf der Halterner Straße stark gedrängelt. „Als ich deswegen den Kopf geschüttelt habe, hat er mich überholt und seinen Wagen auf der Fahrbahn quer gestellt.“ Der Zeuge flüchtete in „voller Panik“ zum Hof seiner Familie am Brauckweg, der Angeklagte in seinem Mercedes mit vier Insassen fuhr ihm hinterher. Auf der Hof-Einfahrt beleidigte der Abiturient ihn „und sprang mir in den Rücken“ – was die Familienmitglieder im Gerichtsaal bestätigten. Im April 2020 befuhr der Angeklagte den Ostwall. In einem weiteren Auto befand sich ein Freund. „Mit quietschen Reifen“ seien die beiden Autos an ihm vorbeigeschossen, erzählte ein Verkehrsteilnehmer. Auch ein zufällig dort entlang fahrender Polizeibeamter hatte den Eindruck, dass sich die Fahrer „ein Rennen liefern“ würden. Im Januar 2020 verletzte der 19-Jährige bei einem Auffahrunfall an der Wienbecke eine Autofahrerin, war im gleichen Monat mit seinem Mercedes ohne Versicherung mit doppelt so hoher Geschwindigkeit wie erlaubt auf der Halterner Straße unterwegs, wurde im März 2020 auf der Glück-Auf-Straße mit seinem Wagen gestellt, obwohl er ein Fahrverbot hatte, fuhr zwei Monate vorher mit falschen Kennzeichen durch die Gegend. Hinzu kam ein Ebay-Betrug mit Auto-Diffusoren (Quelle: Michalel Klein in DZ vom 12. Jan. 2021).

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