Wolf erschossen

Er attackierte Hunde eines Hobby-Jägers – „Auf einmal ist der Wolf ganz tot!“

Ein Jäger aus den Niederlanden ist im Prozess um den Abschuss eines Wolfes in Brandenburg vom Gericht freigesprochen worden. Der 61-Jährige sei berechtigt gewesen, so zu handeln, weil das Tier zuvor dessen Jagdhunde angegriffen habe, sagte der Richter am Montag im Amtsgericht Potsdam. Die Staatsanwaltschaft hatte den Jäger wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt. Es erlaubt den Abschuss eines Wolfes nur in Ausnahmefällen. Während einer Jagd im Frühjahr 2019 hatte der Mann im Fläming südwestlich von Berlin einen Wolf erschossen. Er hatte angegeben, das Tier habe seine Hunde attackiert. Es habe auf Rufen, Klatschen sowie einen Warnschuss nicht reagiert. „Ich muss den Wolf erschießen und die Hunde retten. Und auf einmal ist er tot, ganz tot”, sagte der Unternehmer aus.

Kommentar:  Artenschutz – im Zweifel gegen den Wolf

Der Konflikt, der am Montag vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt wurde, ist vermutlich ziemlich genauso alt wie die Menschheit. Dem Wolf, um den es hier ging, ist der Homo sapiens jedenfalls seit Jahrhunderten in herzlicher Feindschaft verbunden. Das führte dazu, dass die Tiere hierzulande nahezu ausgerottet wurden. Heute bekommt, wer einen Wolf tötet, es immerhin auch mal mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Das ist für sich schon ein großer Fortschritt. Im Potsdamer Fall betraf es einen 61-jährigen Niederländer, der im Januar 2019 in Brandenburg auf der Jagd einen Wolf erschoss. Dieser habe seine Hunde attackiert, behauptet der Schütze; der Deutsche Jagdverband stilisierte den Fall zum Präzedenzfall. Das Amtsgericht war bereit, den Fall gegen eine Geldauflage einzustellen – der Verband aber hielt den Jäger davon ab, man wollte unbedingt einen Freispruch. Jäger begreifen sich ja oft als Artenschützer, im Potsdamer Fall wollten sie, dass die Justiz sie in dieser Haltung bestärkt. Und, in der Tat, das Gericht hat den Jäger aus den Niederlanden freigesprochen. Es sei nicht zweifelsfrei zu widerlegen, dass er aus einem Notstand heraus geschossen habe. Aber bis das Verhältnis zwischen Mensch und Wolf geklärt ist, werden noch etliche erschossen und viele Prozesse ausgetragen werden (Jan Heidtmann, SZ, 22. Juni 2012).

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