Wahrmann, Franz

Der Dorstener Menschenfresser pökelte sogar das Fleisch seiner Kinder ein

Das Urteil aus dem Jahr 1699

Das Urteil des Dorstener Gerichts aus dem Jahr 1699

Hingerichtet 1699 in Dorsten; Heimleuchter und Menschenfresser. – Auch Wahmann genannt. Er beging das bislang scheußlichste Verbrechen in Dorsten. Wahrmann war Tagelöhner und bei Dunkelheit Heimleuchter. Er brachte Bürger, die ihn dafür bezahlten, mit einer Fackel sicher nach Hause. Franz Wahrmann tötete Menschen, kochte und aß sie, darunter seine Kinder und pökelte das Fleisch in Töpfen ein. Selbst ein neugeborenes Kind, das er nachts der Mutter im Kindbett entriss, war unter seinen Opfern. Die Büttel überführten ihn, als sie sein Haus an der Seikenkapelle durchsuchten, weil er im Verdacht stand, Vieh gestohlen zu haben. Dabei entdeckten sie das Fleisch und das gesottene Fett der Haut in den Töpfen. Die Anklage vor dem kurkölnischen Hohen Gericht in Dorsten vertrat Dr. Johannes Rive. Dieser wäre beinahe selbst Opfer des Menschenfressers geworden. Darüber berichtet Prof. Dr. F. Krause (Heidelberg) in der „Vestischen Zeitschrift“ von 1933:

„In seinen Jugenderinnerungen schrieb Rive, hatte Franz Wahrmann bei seiner Vernehmung im Gefängnis gestanden, dass er eines Tages auf dem Grundstück des Dr. Johannes Rive als Tagelöhner gearbeitet habe und bei Feierabend mit dem Herrn in die Stadt zurückgekehrt sei. Er sei mit einer Axt versehen gewesen und als sie einen Hohlweg passierten, habe er den Gedanken gefasst, den vor ihm Schreitenden zu erschlagen. Die Ausführung sei nur dadurch verhindert worden, dass jener, wohl Verdacht schöpfend, plötzlich stehen geblieben sei und seinem Begleiter befohlen habe, voran zu gehen.“

Wahrmanns Hinrichtung im Jahr 1699 war sicherlich die grausamste in Dorsten Der Verurteilte wurde auf eine ebenso scheußliche Art hingerichtet, wie er gemordet hat. Das im Stadtarchiv Dorsten erhaltene Urteil lautet:

„In peinlichen Sache Sr. Churfürstl. Durchlaucht pp. Zu Cöllen Fiscalischen Anwahldts zu Dorsten, Anklägeren, Gegen und Wieder Frantzen Wahmann vor den Stadt Dorsten am Siechenhaus wohnhaft, Angeklagten und inhaftirten. Ist auf vorgemeldeten Akts angeklagt, daß Inhaftirten Antwort, und alles gerichtliches Vorbringen, auch nothdürftige wahrhafte erfindung,

So deshalb alles nach Anweißung Kaysers Caroli des fünften, und des heiligen Reichs Ordnung geschehen, zu recht erkanndt, daß Angeklagter alhier für Gericht stehendt, Darumb daß in annoch lauffenden 1699ten Jahr, umb daß Fest der heiligen dreien Königen, einen frembden ohnbekannten Man, als deß nachts denselben in seiner Wohnung am Siechenhause auffgenohmmen und geherberget, umb mitternacht und schlafender Zeit mit einem Beil für die Brust geschlagen, und darauf Ihm den Kopff beide Hände und beide Beyne abgehauen, den gestümpelten Leichnam die Haut abgezogen, daß Fleisch in stücken zertheilt, in Kuben eingesaltzen, im Rauch auffgehenket und Gespeiset. Die abgezogene Haut aber klein gehacket, gekocht, und daß darauß gesottene Fett oder Schmaltz in einen Hafen gethan und auffs Broet geßen, daß Übrige als Kopff, Händt, Füeße und gedärmbte außerhalb Hauses in Die Erde vergraben. Ferner das, als in sebiger nacht, dieser begangenen Mordthat, dessen Frau eben zu fruezeitig ins Kindbeth gerathen, Er Angeklagter daß frisch gebohrne lebendige Kindelein weggenohmen, den Halß mit der Handt zugedrükt, und also ermordet folgentz klein gehaket, gekochet und aufgeßen. Überdem daß Angeklagten vorhero auch sein eigenes Kindelein von seiner Frauen Brust weggeraffet, auf dessen Hals gleichfalls seinen Daumen gesetzet, und getötedt nach 9 Tagen allererst zum Kirchhof nacher Galen zur Erde bestatten laeßen.

Daß gleichfalls in negst vorigen Sommer zwey Rinder beeste angeholet, gestohlen, in seinem Hause geschlachtet und verspeiset.

Zu seiner in Rechte verdienten Straeff, nach die Richtstatt zu schleyfen, daselbst ahn einen pfaell zu stellen, mitt dreyen glühenden Zangen auf die Brust zu zwicken, demnegst aufs Ratt zu legen, und darauf zu fäßeln, und nach empfangenen gewohnlichen stößen, mitt einem Strick zu würgen, also vom Leben zum Todt hinzurichten, das Ratt auch entlich in die Höhe zu stellen, mit dreyen anhangenden Klüppelen zu versehen, und anderen dergleichen grausambs Morderen und Viehdieben zum abscheulichen Exempel, auf die Richtstatt stehendt zu verlaßen seyn; Immaeßen Angeklagter dazu, auff eingeholeten Rahtt unparteischer Gelährten untenbenennt dazu verdambt wirdt, von Rechtswegen. Gez: Johan Diehterich Rave gez: Aloys Henrich Linde.“

Bild des Menschenfressers hing bis 1945 im Museum, dann verschwand es

Franz Wahrmann wurde durch seine Tat ein berühmter Mann. Bis 1945 hing im Heimatmuseum ein Gemälde, das den „Dorstener Menschenfresser“ darstellte. Wegen der Einzigartigkeit des Verbrechens hatte der Abt von Werden es von einem Maler im Dorstener Gefängnis anfertigen lassen. Das Bild hing bis zu zur Aufhebung und Umwandlung der Abtei Werden in einer Strafanstalt, 1803 im dortigen Refektorium. Ein Dorstener Bürger erwarb das Bild, das dann in den Besitz der Stadt gelangte. Bis 1945 hing es im Heimatmuseum am Markt. Seither ist es verschollen.


Quelle:
„Chronik der Stadt und Bürgermeisterey Dorsten“, unveröffentlicht. – Dr. Krause „Der Menschenfresser zu Dorsten“ in Vestische Zeitschrift 1933.

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