Ritter tagten abwechselnd in Dorsten und Recklinghausen
Die Landtage gingen aus den Landfriedensvereinigungen hervor. So bildete das vestische Landfriedensbündnis von 1305 zwischen der Stadt Recklinghausen und der vestischen Ritterschaft die Keimzelle für den Vestischen Landtag, der an Bedeutung gewann, als im 15. Jahrhundert die Steuerforderungen der Landesherren ständig stiegen. Das Recht auf dem Landtag zu erscheinen, hatten nur die beiden Städte Recklinghausen und Dorsten, nicht aber die vier Freiheiten. Allerdings hatten die Städte weder Sitz noch Stimme. Sie konnten lediglich an der Eröffnung teilnehmen und zur Kenntnis nehmen, wie viel Steuern die Städte direkt an die Landeskasse in Bonn zu entrichten hatten. Daher bildete der Landtag eigentlich nur die Vertretung der vestischen Ritterschaft, nicht aber eine Ständeversammlung. Versuche der Städte, das volle Recht der Landstandschaft zu bekommen, blieben erfolglos.
Die innerhalb des Vests ansässigen Ritter dürften im 13. Jahrhundert fast allesamt im Ministerialenverhältnis zu Kurköln gestanden haben, denn sie besiegelten bis zum Ende der landständischen Verfassung ihre Schriftstücke mit dem uralten „Sigillum Ministerialum St. Petri“ und bezeichneten sich stets als „getreue Peterlinge der cölnischen Kirche“. Nicht jeder Ritter war ohne weiteres landtagsfähig; er bedurfte eines Rittergutes als dingliche und vier Ahnenreihen als persönliche Befähigung. Die Ritterschaft vertrat das platte Land und mit ihm den gesamten Bauernstand. Den Vorsitz des Landtags führte der angesehene Graf von Nesselrode-Reichenstein auf Haus Herten. Es gab keine Ordnung, nach welcher der Landtag, dessen Eröffnung und Schließung der kurfürstliche Statthalter vollzog, einberufen wurde, allerdings tagte er meist einmal jährlich für drei Tage.
Adelsfamilien hatten immer weniger Mitglieder
Früher versammelten sich die Ritter im Freien bei der Oerlinde zwischen Recklinghausen und Oer, bei der Gravenmühle bei Westerholt oder am Marpenboom bei Herten. Im 18. Jahrhundert kam der Landtag abwechselnd in den Franziskanerklöstern Dorsten und Recklinghausen zusammen. Die nicht unerheblichen Kosten des Landtags trug der Kurfürst selbst. Jeder adlige Vertreter erhielt pro Tag zwölf, jeder städtische sechs Reichstaler. Die Zahl der Adelsfamilien hatte sich durch Kinderlosigkeit, Kriegsteilnahmen und Klostereintritte ständig vermindert. Waren im Landtag von 1515 noch 34 Adlige, nahmen im 17./18. Jahrhundert nur noch sieben daran teil. Durch den Niedergang der Hanse verloren auch die Städte ihren politischen Einfluss. Ihre Rechte gingen an den Vestischen Statthalter über. Im 18. Jahrhundert fanden Vestische Landtage statt am 7. März 1748 in Recklinghausen, am 14. August 1751, 21. November 1757, am 10. Mai 1763, am 7. Juli 1766, am 8. Juni 1775, am 2. Juni 1777, am 21. Januar 1781 und am 14. Juni 1785 jeweils in Herten.