Kreis fördert Digitalisierung

Bürgermeister der kreisangehörigen Städte vereinbarten Zusammenarbeit

Die Bürgermeister der zehn kreisangehörigen Städte und Landrat Klimpel haben sich auf eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Digitalisierung verständigt. Digitalisierung werde zunehmend zu einem wichtigen Standortfaktor – sowohl für die Bürger als auch für die Wirtschaft. Auf einer gemeinsamen Konferenz haben sich die Verwaltungschefs auf Eckpunkte einer Digitalisierungsstrategie geeinigt. Diese besteht aus drei Bausteinen, erläuterte der Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel, Rajko Kravanja (SPD), der auch dem Zweckverband der Gemeinsamen Kommunalen Datenzentrale (GKD) Recklinghausen vorsteht.
Der erste Baustein ist die digitale Verwaltung. Das gemeinsame Projekt der regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft WiN Emscher-Lippe und der GKD bietet Bürgern und Unternehmen im Vest erste Möglichkeiten, Dienstleistungen der Kommunalverwaltungen digital in Anspruch zu nehmen. Das Angebot soll weiter ausgebaut werden und am Ende alle kommunalen Services umfassen – von der Beantragung eines Personalausweises über die Verlängerung eines Anwohner-Parkausweises oder der Anmeldung eines Hundes bis zum Stellen eines Bauantrags.
„Smart City“ ist der zweite Baustein. Die Basis sind Sensoren, welche die erforderlichen Daten liefern. Mit ihrer Hilfe können Verkehrsdichte und Schadstoffbelastung gemessen werden, um den Verkehr umzulenken, oder Autofahrer zu freien Parkplätzen geleitet werden. Sie zeigen an, wo im Winter auf den Straßen Glättegefahr besteht und zuerst gestreut werden muss oder wo im Sommer Grünanlagen besonders trocken sind und gewässert werden müssen. Sensoren an Müllgefäßen sorgen dafür, dass sie erst dann geleert werden, wenn die Tonnen voll sind.
Der dritte Aspekt betrifft die Wirtschaft. Hier soll Amazon und Co. etwas entgegengesetzt und der Anschluss der Gewerbegebiete an Glasfasernetze solle vorangetrieben werden. Fast 70 Mio. Euro Fördermittel von Bund und Land sind seit 2019 im Kreis Recklinghausen bereits in den Bau von Glasfasertrassen geflossen. Dadurch konnten mehr als 12.000 Haushalte, alle Schulen und zahlreiche Unternehmen ans schnelle Internet angeschlossen werden.

  • Digitalisierung / Rechtsanspruch. Die Menschen in Deutschland sollen in einigen Jahren ein Recht darauf haben, dass Verwaltungsleistungen des Bundes auch digital angeboten werden. Das sieht die Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) vor, auf die sich die Fraktionen von FDP, Grünen und SPD geeinigt haben. Das Recht auf digitale Verwaltungsleistungen soll vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden können, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Rechtsanspruch gilt allerdings nicht für Leistungen, bei denen eine digitale Bereitstellung „technisch und rechtlich“ unmöglich ist oder die kaum genutzt werden. Auch ein Schadenersatz soll nicht eingeklagt werden können. Innerhalb von zwei Jahren – also nach der nächsten Bundestagswahl – soll das Bundesinnenministerium Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festlegen. Vom Bund aus könnten damit auch Impulse für die Digitalisierung der Verwaltung in den Bundesländern und Kommunen ausgehen. Das OZG 2.0 ist nach der Verabschiedung im Bundestag auch auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. Zur besseren Akzeptanz des zentralen Bundeskontos (Bund-ID) soll ein vereinfachtes Log-in beitragen, das sich den Gepflogenheiten beim Online-Banking annähert. Bislang müssen die Bürgerinnen und Bürger sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis („ePerso“) identifizieren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone (dpa).

Quelle: Michael Wallkötter in DZ vom 12. Juli 2021

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