Amprion-Antrag für Konverter: Stadt versagte ihr Einvernehmen
Die Stadt Dorsten schöpft eine weitere rechtliche Möglichkeit aus, gegen den geplanten Riesen-Konverter anzugehen. Die Politik gibt dabei Rückendeckung. Der auf einer landwirtschaftlichen Fläche am Dorfrand von Altendorf-Ulfkotte geplante Wechselstrom-Konverter des Unternehmens Amprion (ca. 20 mal 200 Meter groß, bis zu 25 Meter hoch) ist nicht nur den Bewohnern dieses gebeutelten Dorstener Stadtteils ein Dorn im Auge. Auch die Stadtverwaltung – die Industrieflächen im benachbarten Scholven als dafür geeigneter ansieht – stellt sich schon länger (aber bislang erfolglos) diesen Plänen entgegen. Und bekommt dabei nun ausdrücklich Rückendeckung der Dorstener Politik.
Zumindest eine weitere rechtliche Möglichkeit ausgeschöpft
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschloss auf seiner Sitzung am 4. September 2024 eine Stellungnahme des Rathauses, in dem die Stadt ihr so genanntes „gemeindliches Einvernehmen“ für einen von Amprion eingereichten Antrag auf Vorbescheid für die Station versagt. Damit könnte die Stadt aber den Bau letztendlich nicht verhindern, hat aber zumindest eine weitere rechtliche Möglichkeit ausgeschöpft.
Hintergrund: Der Kreis als letztendlich zuständige Bewilligungsbehörde hatte die Stadt Dorsten als beteiligte Kommune um eine Stellungnahme gebeten, nachdem Amprion seinen Antrag im Mai dieses Jahres eingereicht hatte. Ein positiver Bescheid der Kreisverwaltung zu dem Vorbescheids-Antrag würde zwar nicht bedeuten, dass das Unternehmen danach schon mit der Entwicklung der Fläche losgelegen könnte .„Aber damit wären schon wesentliche Pflöcke eingezogen“, erklärte Rechtsanwalt Dr. Martin Schröder (Partner der Kanzlei Wolter/Hoppenberg) gegenüber dem Ausschuss: „Deshalb ist es wichtig, sich an dieser Stelle zu Wort zu melden.“ Die Dorstener Stadtverwaltung hatte die Münsteraner Groß-Kanzlei für eine Rechtsberatung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit und zur Bewertung über ein Ja oder Nein hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens beauftragt. „Bei der Prüfung sind uns im Wesentlichen drei Punkte aufgefallen, wo der Antrag von Amprion gewisse Schwachstellen enthält“, so Dr. Schröder.
Fehlendes Standort-Gutachten
Aufgrund dieser Beurteilung verweigert die Stadt ihr Einvernehmen nun deswegen, weil „Zweifel daran bestehen, ob aus den Antragsunterlagen hinreichend deutlich hervorgeht“, über welche Genehmigungsvoraussetzungen Amprion überhaupt eine Entscheidung herbeiführen möchte. Da gäbe es widersprüchliche Angaben. Zudem sei der Antrag auf Erteilung des immissionschutzrechtlichen Vorbescheids wegen eines fehlenden Standort-Gutachtens laut Einschätzung der Kanzlei „soweit ersichtlich unvollständig und daher nicht bescheidungsfähig“. Und drittens liege unabhängig davon „die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nicht auf der Hand“. Dabei geht es auch um öffentliche Belange (Naturschutz, Landschaftspflege), die durch den Konverter womöglich beeinträchtigt würden. Und weitere Bedenken hat die Stadt laut Stellungnahme, weil sie die Lärmprognose des beauftragten Gutachters nicht nachvollziehen könne.
Siehe auch: Konverter-Standort / Kritik
Siehe auch: Konverter – Protestbriefe an Politiker
Siehe auch: Konverter / BISBU-Kritik