Grundschulen: Offener Ganztag

Kosten 2023/24: Dorstener AWO-Schulträgerin fehlen 502 Euro pro Kind

An fünf Dorstener Grundschulen ist die AWO Trägerin der OGS. Die Kosten laufen derzeit jedoch aus dem Ruder: Pro Kind fehlen mehr als 502 Euro. – Steigende Personalkosten aufgrund von Tarifanpassungen machen der AWO als Trägerin des Offenen Ganztags die Finanzierung schwer. Bereits zum Schuljahr 2023/24 habe die Arbeiterwohlfahrt (AWO) als größte Trägerin in Dorsten an fünf Grundschulen und einem Teilstandort nach einer Vorkalkulation beantragt, die Pro-Kind-Förderung anzupassen, so Bürgermeister Tobias Stockhoff in einer Vorlage für den Schulausschuss. Da noch Rücklagen zur Verfügung standen, sei die Erhöhung ausgeblieben, doch die Rücklagen werden im aktuellen Schuljahr aufgebraucht. Der OGS-Regelplatz wird im kommenden Schuljahr bislang so finanziert: 56 Prozent (1434 Euro) übernimmt das Land, 44 Prozent (1124 Euro) die Stadt. Jedes Jahr zum August steigen die Finanzierungsanteile um 3 Prozent.

Hoher Fehlbetrag pro Kind

„Ohne zusätzliche Finanzierung würde die AWO im Schuljahr 2024/25 den OGS-Betrieb nicht gewährleisten können“, so die Vorlage für den Schulausschuss. Die AWO habe nachgewiesen, dass der Fehlbetrag bei 502,52 pro Kind liege, wenn der Betreuungsstandard gehalten werden solle. „Dieser Betrag enthält die tariflichen Mehrkosten, die durch gestiegene Zulagen im Sozial- und Erziehungsdienst und durch Inflationsausgleichszahlungen ausgelöst wurden.“ Vom Land sei aktuell keine Hilfe zu erwarten. „Erst ab 2026 im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz sollen zu den Betriebskosten aufwachsende Beiträge, allerdings des Bundes, hinzutreten“, so Bürgermeister Tobias Stockhoff.

Keine Leistungen – daher Dorsten kein „Ausfallbürge“ des Landes

„Als Gemeinde mit einem originär unausgeglichenen Haushalt kann Dorsten keine Leistungen übernehmen, die anderen obliegen. Insofern kann sich die Stadt Dorsten nicht zum Ausfallbürgen des Landes oder des Bundes machen“, so Stockhoff in der Vorlage. Im Verantwortungsbereich der Stadt lägen nur 44 Prozent des Zuschussbedarfs von 502,52 Euro: also 221 Euro. Mit diesem Betrag und den Rücklagen könne laut Abstimmung mit der AWO der Betrieb im kommenden Schuljahr aufrechterhalten werden. Andere Träger hätten derzeit noch keinen höheren Finanzbedarf aufgrund von Rücklagen und anderen Personalstrukturen. Falls ein solcher entstehen sollte, könne nach Prüfung gegebenenfalls rückwirkend ab 1. August 2024 auch dort ein erhöhter Zuschuss gezahlt werden. Alle kreisangehörigen Städte würden laut Stockhoff mittlerweile solche freiwilligen Mittel beisteuern – eine Vergleichbarkeit sei aber nicht gegeben aufgrund unterschiedlicher Strukturen.
Der Schulausschuss soll darüber beschließen, ob der Zuschuss an die AWO für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 gezahlt werden soll. In diesem Jahr würde dies außerplanmäßige Mehrkosten von 52.000 Euro bedeuten. Im Jahr 2025 müssten 125.000 Euro in den Haushalt eingestellt werden.

Siehe auch: Offene Ganztagsschule
Siehe auch: Schulwesen (Essay)
Siehe auch: Schulentwicklungsplan
Siehe auch: Schulen (Artikelübersicht)


Quellen: Pressestelle der Stadt Dorsten. – DZ vom 17. Mai 2024.

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