Grundgesetz (Essay)

75 Jahre Grundgesetz – Ein Fest für die Demokratie auch in Dorsten

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Eingangsformel, Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages sowie zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich. Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Sozialstaat und Rechtsstaat.

„Dorstener Stadtdialog für Menschenwürde, Demokratie und Respekt“

2024 wurde das  Grundgesetz 75 Jahre alt. Die Feierlichkeiten zu diesem Jubiläum begannen am 23. Mai 2024 mit einem Staatsakt in Berlin. Im Anschluss fand vom 24. bis zum 26. Mai 2024 ein Demokratiefest statt, zu dem alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen waren. Rund um das Bundeskanzleramt und das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestags wurde ein buntes und abwechslungsreiches Programm angeboten. Mit dabei auch die Länder und viele zivilgesellschaftliche Organisationen. Auch der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht, der Bundeskanzler, die Bundesministerien sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung waren dabei. Die Abschlussveranstaltung am Sonntagabend war der feierliche Höhepunkt des Demokratiefestes. Im Rahmen des „Dorstener Stadtdialog für Menschenwürde, Demokratie und Respekt“. Vom 2- bis 8. Mai wurden auch in Dorsten die „Tage des Grundgesetzes“ mit einer bunten Reihe von Veranstaltungen durchgeführt und die Bedeutung des Grundgesetzes für unsere Gesellschaft erneut herausgestellt. Das Thema lautete in diesem Jahr: „Soziale Medien“. Zur Gestaltung der Thementage haben sich engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Einrichtungen zusammengefunden und ein attraktives Programm erstellt.

Glaubens-, Meinungs- und Pressefreiheit und Gleichberechtigung

Das Grundgesetz beginnt mit dem bis heute gültigen und prägenden Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Bis zum Artikel 19 folgen weitere Grundrechte. Sie garantieren etwa Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. In Artikel 20 sind die Prinzipien für die Staatsstruktur festgeschrieben, er beginnt mit den Worten: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ In den insgesamt 146 Artikeln des Grundgesetzes finden sich darüber hinaus unter anderem allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Vorgaben zu den einzelnen Verfassungsorganen wie Bundesregierung und Bundestag, zur Gesetzgebung, zur Verwaltung des Landes, zur Rechtsprechung und zum Finanzwesen.

Siehe auch: Rasse im Grundgesetz
Siehe auch: Dorstener Woche des Grundgesetzes

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