Bürgerklagen

Warum und wie oft streiten Dorstener Bürger mit ihrer Stadt?

Dieser Frage ging Claudia Engel von der „Dorstener Zeitung“ nach und sprach 2017 mit der Leiterin der Rechtsabteilung im Rathaus, Nina Laubenthal. Pro Jahr stehen etwa 75 laufende Streitverfahren an. Diese Zahl ist auch der Durchschnittwert der letzten fünf Jahre. Der Großteil der Verfahren läuft vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, zu einem sehr geringen Teil vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen (zusammen etwa 70 Klage- und Eilverfahren). Berufungsfälle vor dem Oberverwaltungsgericht Münster oder dem Landessozialgericht gibt es kaum. Das Rechtsamt stellt fest, dass die Anzahl der Streitverfahren rückläufig sind. Als Grund dafür, so vermutet die Rechtsamtsleiterin, kann die Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens 2015 sein. In einem Widerspruchsverfahren wird der Bescheid der Behörde zunächst intern noch einmal überprüft, bevor gegen die behördliche Entscheidung vor dem Gericht geklagt werden kann.
In Streitverfahren vor dem Verwaltungsgericht geht es vornehmlich um Baurecht, Zum Beispiel Nichterteilung einer Baugenehmigung oder bauaufsichtliches Einschreiten gegen einen Schwarzbau, um Ausländerrecht, um das Gebühren- und Beitragsrecht wie zum Beispiel Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeitrag, Elternbeiträge, um Kinder- und Jugendhilfe. Gegenstand von zivilrechtlichen Klagen sind in der Regel Schadensersatzforderungen.


Quelle: Nach Claudia Engel in DZ vom 21. Juli 2017

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