Dorstener Nebenstelle von Recklinghausen an der Kappusstiege
Das frühere Arbeitsamt war zuerst an der Halterner Straße (ab 1979) und ist ab 1989 an der Kappusstiege als Nebenstelle der Agentur für Arbeit Recklinghausen untergebracht. Die Agentur erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Zur Erfüllung dieser Dienstleistungsaufgaben steht bundesweit ein flächendeckendes Netz von Arbeitsagenturen und Geschäftsstellen zur Verfügung. Wesentliche Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, Berufsberatung, Arbeitgeberberatung, Förderung der Berufsausbildung, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.
Arbeitslos – Wer wird durch wen betreut?
Die Arbeitsagentur Recklinghausen betreut im Kreis Recklinghausen 6937 arbeitslos gemeldete Männer und Frauen (Stand: August 2016). Das sind 20 Prozent aller Arbeitslosen. 80 Prozent der Erwerbslosen (26.763 Personen) befinden sich in der Obhut des Jobcenters Kreis Recklinghausen. Wer arbeitslos wird, fällt in der Regel in die Zuständigkeit der Arbeitsagentur und erhält Arbeitslosengeld I. Die Bezugsdauer richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der versicherungspflichtig Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung und nach dem Lebensalter. Beispiele: Wer in dem Fünf-Jahres-Zeitraum mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, erhält sechs Monate lang Arbeitslosengeld I. Bei einer Beschäftigungszeit von 24 Monaten wird die Leistung zwölf Monate lang gewährt. Die 24-monatige Höchstdauer der Arbeitslosengeld-Zahlung erreichen nur Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und in den letzten fünf Jahren Versicherungspflichtzeiten von mindestens 48 Monaten nachweisen können. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Bruttoarbeitslohn (Durchschnitt des letzten Jahres). Davon werden Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen. Von dem dann verbleibenden Betrag erhält der Arbeitslose 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent). Wenn die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I abgelaufen ist, gibt es für die Betroffenen Hartz IV. Das Jobcenter ist dann auch für die Vermittlung einer neuen Stelle zuständig.
Siehe auch:
Vestische Arbeit