Abschiebepraxis IV

Fälle belegen ein hartes, manchmal auch ungerechtfertigtes Durchgreifen

Von Wolf Stegemann – Da der Verwaltung von Kritikern immer wieder vorgehalten wurde und wird, dass die Anzahl der Abschiebungen in Dorsten im Verhältnis zu anderen Kommunen extrem hoch sei, listete die Verwaltung Ende 2010 alle Dorstener Abschiebungen der vergangenen zehn Jahre auf. 97 Fälle waren es demnach in den Jahren von 2000 bis 2003, 92 allein im Jahr 2004 (darunter 42 sogenannte „Libanon-Türken“) und seither 95 (2010 waren es zwei Abschiebungen). Vergleichszahlen mit anderen Städten lieferte die Verwaltung allerdings nicht.

Nur jede fünfte Abschiebung erfolgreich

2018 wurden in Dorsten vier Personen abgeschoben. In 15 Fällen scheiterte die Rückführung. In den meisten Fällen mussten Flugabschiebungen storniert werden, weil die Ausreisepflichtigen nicht an der Wohnung angetroffen werden konnten, so Dorstens Stadtsprecher in der DZ. In Einzelfällen musste noch eine Inhaftierung fortgeführt oder beendet werden, Passersatzpapiere sind nicht rechtzeitig eingetroffen oder Ausreisepflichtige wurden am Flughafen abgewiesen. Es gab auch Fälle, in denen am gleichen Tag noch Eilanträge bei Gericht gestellt wurden, die zum Abbruch der Maßnahme führten.
Aber nicht nur in Dorsten mussten 2018 zahlreiche Abschiebungen abgebrochen werden. Auch in anderen kreisangehörigen Städten wie Marl (14 erfolgreiche Abschiebungen, 16 gescheiterte), Herten (10/13) und Recklinghausen (65/71) gab es im selben Zeitraum mehr gescheiterte Abschiebungen als vollzogene. Der Kreis Recklinghausen meldet als zuständige Ausländerbehörde für die Städte Haltern am See, Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop insgesamt 13 vollzogene und 13 gescheiterte Abschiebungen in 2018. Auch in Castrop-Rauxel ist die Bilanz ausgeglichen (37/37). Lediglich Gladbeck kommt im vergangenen Jahr auf mehr erfolgreiche als gescheiterte Abschiebungen (22/15).
Was nicht heißt, dass es in Gladbeck keine Probleme gibt. Erst vor zwei Wochen wurde ein Nigerianer abgeschoben – im fünften Anlauf. Die vier Verfahren zuvor scheiterten, weil der Mann nicht anzutreffen war, zu Terminen nicht erschien, sich gewalttätig verhielt oder mit Selbstmord gedroht bzw. sich während der versuchten Abschiebung selbst verletzt hatte.
In Dorsten wird wie in den meisten NRW-Städten versucht, vollziehbar ausreisepflichtige Menschen zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen. Das Ausländeramt steht deshalb im engen Austausch mit den entsprechenden Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB). So konnten im Jahr 2018 insgesamt 36 Personen bei einer freiwilligen Ausreise unterstützt werden.

Zahlen für 2019 im Kreis Recklinghausen

In Dorsten wurden 2019 bis zum 30. September 27 Personen abgeschoben. 22 Abschiebungen scheiterten. Castrop-Rauxel: 18 Abschiebungen vollzogen, 20 gescheitert; Marl: 7/1; Herten: 3/35; Recklinghausen: 25/46 (Stand: 30. Juni): Gladbeck: 40/16; Haltern am See, Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop: 24 vollzogen und 11 gescheiterte Abschiebungen.

Kein Verständnis für die Familie

Im Jahre 2003 hatte die Stadt die Zahlung der Sozialhilfe für einige staatenlose Kurden aus dem Libanon eingestellt, denen angeblich eine türkische Herkunft nachgewiesen wurde. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte, es gehöre nicht zu den „Mitwirkungspflichten” von Flüchtlingen, einen Namen anzuerkennen, den sie nicht für zutreffend hielten und ordnete an, den Lebensunterhalt wieder zu zahlen. Dem kam die Stadt umgehend nach.

Dorstener Ausländerbehörte fand mildes Urteil „empörend“

a-abschiebung-textplakatDas Verwaltungsgericht Hannover beendete die jahrelange Trennung einer Familie. Der Vater – ein Libanese – wohnte in Dorsten, seine Frau und die vier Kinder in Hildesheim. Beide Städte hatten zuvor Anträge abgelehnt, den jeweils anderen Familienteil aufzunehmen. Hildesheim hatte u. a. argumentiert, es sei „fragwürdig, ob deutsche Ausländerbehörden verpflichtet seien, ausreisepflichtigen Ausländern die Führung einer Ehe zu ermöglichen, die nicht nach deutschem Recht geschlossen wurde“. Die Richter in Hannover sahen durch die zwangsweise Trennung den Schutz der Familie durch Artikel 6 des Grundgesetzes verletzt. Kurz vor diesem Urteil stand der Familienvater vor dem Dorstener Amtsgericht, weil er Mitarbeiter der Dorstener Ausländerbehörde „beleidigt und genötigt” haben soll, nachdem ihm ein Besuch bei seiner Familie verwehrt wurde. Mit 15 Tagessätzen zu sechs Euro fiel das Urteil zu der im Grundsatz unstrittigen Szene außerordentlich milde aus. Das Gericht fand, nach der Verweigerung der Besuchserlaubnis sei der Familienvater „verständlicherweise erregt” gewesen. Mitarbeiter der Ausländerbehörde hätten das milde Urteil „empörend” gefunden, sagte Bürgermeister Lambert Lütkenhorst später.

Kriegsflüchtlinge

19 Jahre lang lebte der Kurde Ismail Salha als „Kriegsflüchtling aus dem Libanon“ in Deutschland bzw. Dorsten, dann wurden er und sein im Libanon geborener Sohn Sleiman von den Dorstener Behörden 2009 „als Türken“ in die Türkei abgeschoben. Die türkischen Behörden schickten beide prompt zurück, weil sie dort nicht als Türken anerkannt wurden. Seither leben sie wieder mit der Familie in der Feldmark. Der Abschiebeversuch war für die Stadt nicht nur unangenehm, sondern mit 1.800 Euro auch teuer. Dieser erfolglosen Abschiebung vorausgegangen war das ständige Bemühen des Dorstener Ausländeramtes, der Familie Salha eine türkische Staatsbürgerschaft entgegen jeder anders lautenden Versicherung anzuhängen, um sie abschieben zu können. Dank einer Änderung im Aufenthaltsrecht bahnte sich Ende 2011 eine Lösung an, die der Familie Salha ihr Leben in der Stadt langfristig sichert, ohne von der Ausländerbehörde ständig dem Druck einer erneuten Abschiebung ausgesetzt zu sein. Es ist die erste Familie in Dorsten, die vom geänderten § 25 a des Ausländerrechts, das seit dem 1. Juli 2011 in Kraft ist, profitiert. Bevor das Dorstener Ausländeramt nun dieses Mal aus Rechtsgründen positiv für die Familie reagieren musste, befasste sich am 27. Oktober 2011 der Petitionsausschuss des NRW-Landtages in Düsseldorf mit dem Fall der siebenköpfigen kurdisch-libanesischen Familie Salha.

Ehefrau eines Dorsteners abgeschoben

Die 36-jährige aus Nigeria stammende Ehefrau eines 50-jährigen Dorsteners war 2004 von der Stadt nach Nigeria abgeschoben worden, weil das Ausländeramt die standesamtliche Hochzeit ihres Dorstener Bürgers nicht anerkannt und den Verdacht hatte, dass es sich hier um eine Scheinehe handelte, was die beiden Eheleute stets vehement bestritten hatten. Doch der nicht belegte Verdacht reichte der Stadtverwaltung aus, die Ehefrau nach Nigeria auszuweisen. Der Ehemann klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Der Prozess ging im Mai 2008 mit einer Niederlage für die Stadt zu Ende. Die Ehefrau des Dorsteners durfte wieder einreisen und erneut eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass nicht beweisbar sei, dass die Ehe nur zum Schein geführt werde. Man müsse deshalb davon ausgehen, dass es sich um eine ernsthafte Partnerschaft handele. Der Schwarzafrikanerin dürfe deshalb nicht verweigert werden, zu ihrem Ehemann zurückzukehren.

Zur Rechtslage: Die SPD/die Grünen-Bundesregierung hatte die Mindestzeit von Ehen mit Ausländern, bevor der ausländische Partner dauerndes Aufenthaltsrecht bekam, von vier auf zwei Jahre reduziert. So lange müssen die Ehen mindestens halten. Die CDU/FDP-Regierung will diese Zeit auf drei Jahre erhöhen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird im Bundestag beraten (Stand 31. Januar 2011). Rechtsexperten kritisieren diese Regierungspläne, die sich vor allem gegen Türken in Deutschland richtet. Hintergrund der Einwände ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dezember 2010 gegen die Niederlande. Darin hatte das höchste EU-Gericht erklärt, dass einmal gewährte rechtliche Vergünstigungen für türkische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige nicht mehr zurückgenommen werden dürfen. Die Türken bilden nach den Spätaussiedlern die größte Zuwanderergruppe in Deutschland und schließen besonders häufig Ehen mit Partnern aus dem Herkunftsland. Daher, so die Meinung von Rechtsprofessoren, würde die Scheinehen-Regelung weitgehend ins Leere laufen. Das Gesetzesvorhaben würde nach Ansicht der Experten auf der Tagung zum Ausländerrecht in Stuttgart (Januar 2011) sicherlich von Gerichten, vor allem auch von europäischen Richtern geprüft werden.

Kirchenasyl in den Kirchengemeinden St. Antonius und St. Bonifatius

Familie Mfebe erhielt Kirchenasyl ; Foto privat

Familie M’febe erhielt Kirchenasyl ; Foto privat

Es gibt auch Fälle des erfolgreichen Widerstands. Weihnachten 1999 drohte der afrikanischen Familie M´febe die Abschiebung in den Kongo. Dort tobte der Bürgerkrieg gerade auf seinem Höhepunkt. Eine Gefahr für das Leben der Familie konnte nicht ausgeschlossen werden. Hilfesuchend wandten sich die M´febes an die katholischen Kirchengemeinden in Dorsten. Das Dekanat gewährte Schutz. Zunächst in der Sakristei von St. Antonius, später im Pfarrhaus von St. Bonifatius. 155 Tage währte das Kirchenasyl, um eine Abschiebung der fünfköpfigen Familie zu verhindern. Annähernd 4.000 Dorstener Bürgerinnen und Bürger haben sich in dieser Zeit mit der Familie solidarisch erklärt. Regionalbischof Josef Voss besuchte die M´febes ebenso wie namhafte Politiker aus den Parteien. Der Rat der Stadt Dorsten verabschiedete nahezu einstimmig eine Unterstützungs-Resolution. Das Gebet hat alle diese Aktivitäten wie ein roter Faden verbunden. Regelmäßig traf man sich, um das vor Gott zu bringen, was alle in dieser Situation bewegte. Das Dorstener Ausländeramt hatte das letzte Wort, ob die Familie M’febe abgeschoben werde oder nicht (Dorstener Zeitung vom 21. Jan. 2000). Stadtdechant Ernsting gewann den Eindruck, so die WAZ vom 21. Januar 2000, dass „Land und Stadt die Verantwortung hin- und herschieben“. An Bürgermeister Lütkenhorst schrieben die Betreuer der in Dorsten integrierten Familie erneut die „eindringliche Bitte“, eine Aufenthaltsgenehmigung auszusprechen. Ansonsten solle er „die Gründe für eine Ablehnung der Familie offen legen“. Im Oktober 2000 hatte das Bundesamt für Flüchtlings- und Asylfragen in Nürnberg nach Paragraph 53, Abschnitt 6, die Duldung der Familie anerkannt. Grund der Verfügung war nicht eine Anerkennung des Bleiberechts durch Integration oder ein Abschiebeverbot in den Kongo, weil es dort kriegerische Auseinandersetzungen gab, sondern allein der mittlerweile prekäre Gesundheitszustand von Frau M’febe: „Der desolate Zustand der medizinischen Versorgung in der Republik Kongo könnte ihr Überleben nicht garantieren.“ Im November 2000 zeichnete der Angela-Schneider-Fonds die Initiative Kirchenasyl der beiden Holsterhausener Pfarrgemeinden St. Antonius und St. Bonifatius mit einem Geldpreis in Höhe von 4.000 Euro aus (siehe Kirchenasyl erfolgreich). 2015 wurde von der Bundesregierung eine Gesetzesinitiative eingebracht,, Kirchenasyl zu verbieten und unter Strafe zu stellen.

Von Abschiebung bedroht – Von Freunden nachts nach Belgien gebracht

Im Jahre 2005 haben Dorstener Bürgerinnen und Bürger in Zusammenarbeit mit einer Kirchengemeinde eine afrikanische Familie einen Tag vor der vorgesehenen polizeilichen Abschiebung heimlich über die Grenze nach Belgien gebracht. Die Familie wohnte jahrelang in Dorsten und betätigte sich auch in der Kirchengemeinde St. Johannes. Als die Polizei anderntags anrückte, um die Familie festzunehmen, war sie bereits in Sicherheit. Im Ausland durfte sie unbehelligt Aufenthalt nehmen; ihr Aufenthalt wurde dort vom belgischen Saat und der Stadt  Brüssel inzwischen legalisiert.
Im Februar 2015 machte die NRW-Landesregierung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Büren das erste und einzige Abschiebegefängnis in NRW. 1.500 Justizbeamte mussten versetzt werden, denn für Abschiebehäftlinge sind Justizbeamte nicht zuständig. In diesem dem Innenministerium unterstellten Gefängnis werden Menschen untergebracht, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Nach EU-Recht dürfen Betroffene nur dann in Haft genommen werden, wenn „eine erhebliche Fluchtgefahr besteht, die Haft verhältnismäßig ist und sich weniger wirksame Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen“.

Zur Sache:
Rund zwei Drittel der Abschiebungen 2022 nicht vollstreckt

Rund zwei Drittel der Abschiebungen von Asylbewerbern aus Deutschland scheiterten. Im Jahr 2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung 12.945 Abschiebungen vollzogen. Allerdings hätten 23.337 Abschiebemaßnahmen nicht vollstreckt werden können. Gründe für die gescheiterten Abschiebungen waren unter anderem geplatzte Flüge oder die Abwesenheit der betroffenen Menschen am Ausreisetag.

Siehe auch: Abschiebung (Artikelübersicht)

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone

Dieser Beitrag wurde am veröffentlicht.
Abgelegt unter: , Abschiebung