Abschiebepraxis II (Essay)

Magistrat scheute weder Geld noch Mühen, um „Ausländer“ abzuschieben

Von Wolf Stegemann – Ein Blick in die Dorstener Geschichte zeigt, dass auch früher kräftig abgeschoben wurde. Die Räume waren damals kleiner und die Entfernungen kürzer. Ausländer war bereits der, der aus nachbarschaftlichem Gebiet kam, das einen anderen Landesherrn hatte. Das Ausweisungsverfahren war gleich. Wer von einem deutschen Staat in einen anderen deutschen Staat wollte, brauchte dazu die Genehmigung der Behörden. Die hier geschilderten Fälle von Abschiebungen aus Dorsten aus dem 19. Jahrhundert, sei es in die Nachbarstadt Haltern oder nach Österreich, mögen beispielhaft für die damalige Abschiebepraxis unerwünschter Menschen sein. Besonders Juden hatten es schwer, die notwendigen Dokumente für die Ein- und Ausreise zu bekommen. Wurden sie ohne Papiere angetroffen, kamen sie in Abschiebehaft und anschließend als „Ausländer“ auf Transport in ihre Herkunftsländer. Auch bei Straffälligkeit wurde nach Verbüßung der Strafe abgeschoben.

David Herz nach Haltern ausgewiesen

Wegen Landvagabundierens, Bettelei und „fälschlicher Vorschützung von Gebrechen“ verurteilte im November 1849 das königliche Kreisgericht Dorsten den aufgegriffenen Juden Moises Löwenberg zu acht Monaten Gefängnis und anschließender Ausweisung. Der Angeklagte war geständig, im September an der Lippebrücke in Haltern gebettelt und dabei seinen gesunden Arm mit einem Lumpen verbunden zu haben. Dem Ausgewiesenen wurde eine weitere Strafe im Falle einer nicht erlaubten Rückkehr angedroht.

a-abschiebung-textplakatIm Juni befasste sich das königliche Kreisgericht in Dorsten mit der Abschiebung des aus Werden bei Essen stammenden Juden David Herz, der im Dorstener Gefängnis eine fünfjährige Zuchthausstrafe wegen „qualificirten“ Diebstahls in zwei einfachen Fällen verbüßt hatte. Im Schreiben des Gerichts  an den Dorstener Magistrat warnte Richter Jungeblodt: „Wir bemerken dabei, dass der Herz ein sehr kräftiger Mensch ist und jede Gelegenheit benutzen wird, zu entspringen.“

Der Gefangenen-Inspektor des Dorstener Gefängnisses, Ziegler, stellte eine Personenbeschreibung aus. Danach war David Herz bekleidet mit einem braunen Tuchrock mit Samtkragen, einem grauen Tragrock, mit einer schwarzen Hose, einem schwarzen seidenen Halstuch, einer braunen Weste, einem Hemd, einer braunen Mütze, mit Stiefeln und Strümpfen. Der Taglöhner Herz war 42 Jahre alt, fünf Fuß und zwei Zoll groß, hatte schwarze Haare und braune Augen, eine gesunde Gesichtsfarbe und war von Statur kräftig und untersetzt. David Herz wurde am 19. Juni 1865 vom Gendarmen Mesewinkel zur Ausweisung nach Haltern gebracht.

Samuel Grünebaum wurde nach Ungarn gebracht

Drei Wochen musste der ungarische Jude Samuel Grün(e)baum im Dorstener Gefängnis verbüßen, weil ihn das Bocholter Gericht am 26. Oktober 1888 wegen „Bettelns und Landstreichens“ verurteilt hatte. Nach seiner Entlassung wurde Grün(e)baum an die Landespolizeibehörde zwecks Ausweisung nach Ungarn überstellt, die ihn während des Abschiebeverfahrens im Dorstener Gefängnis beließ. Grün(e)baum galt als geisteskrank. Er war in seiner Heimatstadt Epporic der Vincens-Anstalt entwichen, in der er untergebracht gewesen war. Da der Abschiebehäftling die ungarische Staatsangehörigkeit besaß, befassten sich die preußischen Behörden und die deutsche Reichsministerialbürokratie mit dem Fall. Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten holte zuerst die Genehmigung der kaiserlich-königlich österreichisch-ungarischen Staatsregierung ein, den Ungarn an die Grenzstadt Oderberg zu übergeben, und regelte die besondere Begleitung eines „Irrenanstalt-Wärters“ sowie die Empfangnahme eines solchen an der österreichischen Grenzstation.

Noch während die Bürokratie die Abschiebung vorbereitete, stellte der Bocholter Kreisphysikus Dr. Munsch fest, dass Grün(e)baum gar nicht geistesgestört war. Die Behörden konnten somit auf einen Einzeltransport in Begleitung eines Pflegers verzichten. Das vereinfachte die Abschiebung, so dass der Regierungspräsident Münster, von Liebermann, am 9. November 1888 den Dorstener Magistrat mit der Abschiebung Samuel Grün(e)baums in die „Österreichischen Kronländer“ beauftragte (siehe Abschiebepraxis in Dorsten II und III; siehe Französische Emigranten).

Reifeisen und Schöndorf 1938 nach Polen abgeschoben

Eine von SS-Reichsführer Heinrich Himmler staatlich angeordnete Abschiebung „unerwünschter Ausländer“ fand 1938 statt. Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit, die zum Teil schon jahrelang in Deutschland lebten, hier Familien und Unternehmen gründeten, waren von dieser als „Polenaktion“ genannten Abschiebung betroffen. Die meisten der nach Dorsten in den 1920er-Jahren zugezogenen Ostjuden blieben aber nur kurze Zeit und reisten dann weiter. Eine Anlaufstelle für Ostjuden waren die Häuser Bochumer Straße 49, Bochumer Straße 11 und Barbarastraße 34. In den polizeilichen Melderegistern wurden Namen ein- und wieder ausgetragen: Mathes Vogel aus Warschau, Samuel Walter aus Brzesko, Hany Fabian aus Wilkischken, Hersch und Malka Was­sermann aus Przeworsk, Salomon Zinn-Porper aus Manasterczany, Malka Haftel aus Bolechow, Golda Singer aus Kosow, Amalie Schleier aus Koligew und viele andere.

Die in Dorsten sich niedergelassenen polnischen Juden wurden bekannte und anerkannte Bürger der Stadt, waren sozial wie wirtschaftliche integriert. Siegmund Reifeisen, Norbert Jäckel, Paul und Max Lewin, Paul Schöndorf. Sie suchten um die deutsche Staatsangehörigkeit nach, die ihnen die Stadtverwaltung verwehrte. Reifeisen und Schöndorf wurden 1938 in der „Polenaktion“ als Ausländer nach Polen abgeschoben. Vor der Abschiebung aus Dorsten setzte man den Kaufhausbesitzer aus der Essener Straße, Reifeisen, in eine Schubkarre, fuhr ihn höhnend durch die Straßen der Stadt und über den Marktplatz. An der polni­schen Grenze wurde er von den Deutschen aufgehalten, weil er versucht haben soll, ein silbernes Besteck mitzunehmen. Reifeisen wurde zurückge­bracht. Von Gelsenkirchen aus kam er in das Ghetto von Riga, wo sich seine Spur verliert. Seine Frau starb vermutlich im KZ Stutthof; Tochter Ilse konnte nach Schweden entkommen und besuchte Dorsten erstmals wieder im Jahr 2012.


Siehe auch:
Abschiebung (Artikelübersicht)

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