Zugehörigkeit der Stadt

Zuerst zu Köln, dann zu Frankreich und Preußen, jetzt NRW

Zugehörigkeit zu Köln, Karte von 1645

Zugehörigkeit zu Köln, Karte von 1645

Dorsten gehört zur Zeit der Verleihung der Stadtrechte 1251 zum Erzbistum Köln. Das spätere Vest Recklinghausen, an dessen nordwestlichen Zipfel Dorsten als Grenzstadt gelegen ist (Niedervest, manchmal auch Untervest genannt), war spätestens 1180 unter kurkölnische Territorialherrschaft gelangt. Kirchlich gehörte es bereits zur Zeit Karls des Großen zum Erzbistum Köln. Über 550 Jahre verblieben Stadt und Vest unter der Territorialherrschaft Kölns. Erst durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803, der die Auflösung der geistlichen Fürstentümer bewirkte, um die deutschen Fürsten für den Verlust ihrer linksrheinische Besitztümer zu entschädigen, gelangten Stadt und Vest zunächst an den profranzösischen Herzog von Arenberg, dann durch kaiserlich-französisches Dekret acht Jahre später für kurze Zeit zum Großherzogtum Berg, von 1811 bis 1814 zum Kaiserreich Frankreich und danach, 1815 durch den Wiener Kongress mit dem Vest zum Königreich Preußen, nach 1945 zum Land NRW. Noch heute hört man von alten Herrlichkeitsbewohnern, die früher zum Fürstbistum Münster gehörten, wenn sie über Dorstener reden, „das sind die Kölschen“ (Kölner).

Zum Ruhrgebiet oder zum Münsterland?

Bei den Bestrebungen zur Gebietsreform in NRW 2010 kam eine öffentlich zum Teil hitzige Diskussion auf, ob Dorsten zum Münsterland – wie bisher – oder zum Ruhrgebiet kommen solle. Gerade in den früheren Landgemeinden, die sich stets zum Münsterland gehörig fühlten, war der Widerstand gegen die Zuordnung zum Ruhrgebiet groß. Eine Umfrage der „Dorstener Zeitung“ von 2009 ergab, dass 52,7 Prozent Dorsten für eine typisch münsterländische Gemeinde mit vielen ländlichen Strukturen halten, 34,81 Prozent sagten, Dorsten gehöre wegen der Bergbaugeschichte zum Ruhrgebiet und 12,49 Prozent war es egal. Für sie war die Zugehörigkeit zu Westfalen wichtig. Insgesamt hatten 14.927 Leser ihre Stimme abgegeben.

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