Altes Petrinum an der Bochumer Straße wurde für 250 Flüchtlinge umgebaut

Das alte Petrinum an der Bochumer Straße im Umbau; Foto: Bludau (DZ)
Das alte Petrinum an der Bochumer Straße wurde 2019 innerhalb von elf Monaten (anstatt geplanten sechs) für bis zu 250 Menschen, überwiegend Familien aus Syrien und dem Irak, hergerichtet. Sanitäranlagen, Brandschutz, Türen und Heizungsanlage müssen saniert werden. Im Außenbereich sollen Spielmöglichkeiten für Kinder entstehen und die frühere Turnhalle (nicht die der Astrid-Lindgren-Schule) wird zentrale Küche und Speiseraum. Der Mietvertrag geht über fünf Jahre, längstens bis Ende 2024, falls es in der Umbauphase zu Verzögerungen kommt. Grundsätzlich ist eine Verlängerung möglich. Rund 150 Männer, Frauen und Kinder leben derzeit im alten Petrinum an der Bochumer Straße, die auf ihre Bleibe- oder Abschiebe-Entscheidungen warten und in dieser Zeit keine Tätigkeit nachgehen dürfen. Die Sanierung des Gebäudes zog sich weiter in die Länge. Ursprünglich sollten im August Flüchtlinge in der neuen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen eingezogen sein. Die Bauverzögerungen lag bei der Stadt Dorsten, die Bauherrin ist und mit den zwei Millionen Euro Sanierungskosten in Vorlage trat. Das Geld bekam sie von der Bezirksregierung Münster zurück. Gegenüber der „Dorstener Zeitung“ begründete die Stadtverwaltung die von ihr zu verantwortende Verzögerung mit der „angespannten Lage im Baubereich“, da „in vielen Bereichen die erforderlichen Kapazitäten fehlen“. Das ehemalige Schulgebäude bietet Platz für 250 Flüchtlinge. Familien mit Kindern oder alleinstehende Frauen sollen dort vorübergehend bis zur Zuweisung an Kommunen bzw. bis zur Abschiebung unterkommen.
Zentrale Unterbringungseinrichtungen des Landes reduziert
Das Land NRW hat unterdessen Mitte Oktober 2019 die Schließung von acht zentralen Unterbringungsstandorten (ZUE) des Landes angekündigt: Rüthen (Kreis Soest), Oerlinghausen (Kreis Lippe), Niederkrüchten (Kreis Viersen), Wuppertal IV, Kall (Kreis Euskirchen) sowie die Unterkünfte im „Stand-By-Modus“ in Bottrop, Bochum und Bad Laasphe (Kreis Siegen-Wittgenstein). Die Landesregierung reagiert damit auf die rückläufigen Flüchtlingszahlen. Nach Angaben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration kamen im Jahr 2019 bislang 19.346 Flüchtlinge nach NRW (Stand: 30. September). 2018 waren es bis Ende September 23.243 und im Jahr 2015 noch 123.715 von Januar bis Ende September. Die Zahl der aktiv betriebenen Plätze in den landeseigenen Zentralen Unterbringungseinrichtungen reduziert sich dadurch von rund 25.000 auf knapp 20.000 Plätze. Künftig wird das Land NRW neben der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum weiter über fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und 30 ZUE verfügen.
April 2020: 149 Geflüchtete zogen in das ZUE-Gebäude
Nachdem die Umbauarbeiten endgültig abgeschlossen waren, nahm die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Dorsten Ende April 2020 die ersten 149 Flüchtlinge auf. Das Gebäude befindet sich weiter im Eigentum der Stadt Dorsten und ist vom Land NRW für eine Dauer von fünf Jahren angemietet worden. Das Haus kann insgesamt 250 Menschen beherbergen. Bei den 149 Menschen, die dort einzogen, handelt es sich vor allem um Familien mit Kindern und um einige allein reisende Frauen und Männer. Die Flüchtlinge kommen aus den Herkunftsstaaten Türkei, Iran und dem Irak. Die Verweildauer der Bewohnerinnen und Bewohner in der ZUE wird sich laut Auskunft der Bezirksregierung Münster individuell nach dem Ausgang des Asylverfahrens richten. Im Einzelfall kann diese, gemäß den Vorgaben des Landes NRW, bis zu zwei Jahre betragen. Als Betreuungsverband wird sich der Arbeiter Samariter-Bund Regionalverband Vest Recklinghausen um die Menschen in der Einrichtung kümmern. Zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen und infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern liegt ein umfassender Maßnahmenplan vor, so die Bezirksregierung: „Verdachtsfälle und infizierte Personen können so zum Beispiel im Ernstfall in der Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden, also getrennt von den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern untergebracht werden.“
November 2022: Dorsten schafft Platz für Flüchtlinge
Im Alten Petrinum können kurzfristig wieder Asyl-Suchende aus anderen Ländern als der Ukraine aufgenommen werden. Darauf haben sich die Stadt Dorsten sowie die Bezirksregierungen Arnsberg und Münster im November 2022 verständigt. Maximal finden im Hauptgebäude der Zentralen Unterbringungs-Einrichtung (ZUE) des Landes an der Bochumer Straße 250 Menschen Platz. Während der ersten Nutzungszeit als Flüchtlingsunterkunft konnten dort bis zu 350 Menschen wohnen. Die auf dem angrenzenden Ascheplatz errichtete Zelt-Anlage mit einer maximalen Belegung mit 400 Personen wird auch weiterhin ausschließlich für Flüchtlinge aus der Ukraine vorgehalten. Das Gleiche gilt für die Zeltanlage ZUE II an der Bismarckstraße im Marienviertel: Die maximal 950 Plätze an diesem Standort sind ebenfalls ausschließlich für Geflüchtete aus der Ukraine vorgesehen. Vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Zahl von Asyl-Suchenden sind Kommunen und Land gefordert, weitere Kapazitäten für geflüchtete Menschen zu schaffen.
Flüchtlinge an Marler Straße und Bismarckstraße eingezogen
Vor einer Woche hat die Bezirksregierung Münster rund 1000 Notunterkunft-Plätze in Dorsten aktiviert. Standorte sind die Leichtbauhallen an der Marler Straße sowie auf dem Gelände der früheren Realschule an der Bismarckstraße. Mehrere hundert Flüchtlinge sind dort nun bereits untergebracht. Von den 400 Notunterkunft-Plätzen auf dem Tennensportplatz an der Marler Straße waren zum Ende der vergangenen Woche bereits 266, von den 540 Plätzen an der Bismarckstraße 105 belegt. Die 1000 Plätze in den Notunterkünften in Dorsten hat die Bezirksregierung aktiviert, weil deutlich mehr Menschen aktuell aus der Ukraine nach Deutschland kommen. Die Aktivierung erfolgte in Absprache mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI).
Siehe auch: Flüchtlinge (Artikel-Übersicht)
Siehe auch: Asyl
Quelle: Robert Wojtasik in DZ vom 18. Okt. 2019. – DZ vom 21. Nov. 2022.