Theda, Stefan

Polizist 1934 wegen politischer Unzuverlässigkeit entlassen

Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 1. April 1934 entledigten sich 1934 Dorstener Nationalsozialisten, vorantreibend waren die NSDAP und Bürgermeister Dr. Gronover, ihres Hauptwachtmeisters im kommunalen Polizeidienst Stefan Theda (geboren 1896 in Alt-Buttkerwitz). Danach überzogen sie ihn mit Prozessen wegen Beleidigung und Verleumdung. Die Motive sind klar. In einem vorangegangenen Untersuchungsbericht der NSDAP über Thedas nationalsozialistische Gesinnung wurde er als „hier völlig haltlos“ bezeichnet. Entlarvend ist folgender Satz aus dem Bericht: „Auch politisch trauen wir Theda nicht viel zu. Im Interesse unserer Polizei müsste Theda unbedingt hier verschwinden.“ Theda verschwand. Er wurde am 1. April 1934 in den Ruhestand versetzt. Doch damit nicht genug. Amtsbürgermeister Dr. Gronover ließ Theda, der in der Baldurstraße 6 in Holsterhausen wohnte, mittels einer Anzeige wegen „verleumderischer Beleidigung“ anklagen. Das Schöffengericht in Dorsten verurteilte den aus der Untersuchungshaft vorgeführten Polizei-Hauptwachtmeister i. R. am 8. Mai 1936 kostenpflichtig zu fünf Monaten Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr gefordert (Az.: 25 Ms 24/36). Theda legte gegen das Urteil Berufung ein, die am 3. Juli von der IV. Großen Strafkammer des Landgerichts Essen verworfen wurde.

Intrigen und Beschuldigungen in der Polizeiwache

Zu dieser Anzeige kam es, weil Theda Ende Januar über Polizeikommissar i. R. Schulz, Polizeimeister Grotthaus, die Maschinenschreiberinnen Muthweiss und Wink wider besseres Wissen das Gerücht verbreitet haben soll, dass Schulz mit Fräulein Muthweiss und Grotthaus mit Fräulein Wink in den Amtsräumen der Verwaltungsnebenstelle Holsterhausen (Kommissariat an der Pliesterbecker Straße) „Geschlechtsverkehr ausgeübt hätten“. Vorangegangen war bereits am 10. Januar 1936 ein weiteres Urteil des Schöffengerichts Dorsten gegen Theda (Az. 25 Js 147/35) zu einer Geldstrafe von 100 Reichsmark ersatzweise 20 Tage Gefängnis, weil er den Polizeimeisters Grotthaus beleidigt haben soll. Zudem hatte Theda, so Dr. Gronover in einem Schreiben an den Landrat vom 11. Mai 1936, den Ortsgruppenleiter der NSDAP und Amtsbeigeordneten Otto Berke „verleumdet und falsch beschuldigt“. Dieses Verfahren war bei der Essener Staatsanwaltschaft noch anhängig, als Theda in Dorsten zu fünf Monaten verurteilt wurde.

Kein „Dienststrafverfahren“ gegen den Polizisten

Dr. Gronover verlangte vom Landrat, dass gegen Theda nun auch ein „Dienststrafverfahren“ eingeleitet werde, was der Landrat mit der Begründung ablehnte, dass gegen einen Pensionär nicht vorgegangen werden könne, wenn dieser im Ruhestand die ihm zur Last gelegten Taten begangen hätte. – Über das weitere Schicksal Stefan Thedas ist nichts bekannt. Zeitzeugen erinnern sich, dass Theda bei der Fronleichnamsprozession der Kirchengemeinde St. Agatha 1933 in voller Uniform dienstlich dabei und – wie die anderen Teilnehmer – für alle sichtbar mitgebetet haben soll.

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