Sportstätten 2022

Für Sanierungsprojekte erhalten Vereine rund 1 Million Euro Landesmittel

Juliussporthalle in Holsterhausen; Foto: Andreas Leistner (DZ)

Im Zuge des Förderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ stehen dem Stadtsportverband Dorsten rund 1 Million Euro für die Anträge seiner Vereine zur Verfügung. Wie er sie verteilt hat, teilte der SSV den Clubs am Mittwochabend mit. Gefördert werden so 14 Projekte, die die Vereine entweder als einzige oder ganz oben auf ihrer Liste beantragt hatten. 90 Prozent der Kosten kommen aus dem Förderprogramm, 10 Prozent tragen die Vereine selbst. Die modifizierten Anträge sollen noch im Oktober auf den Weg gebracht werden, die Bewilligung durch die Staatskanzlei erfolgt nach Erfahrungen Beteiligter binnen vier Wochen. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt aber in Raten und kann danach aber noch bis 2022 auf sich warten lassen. Zur zügigen Umsetzung seien Zwischenfinanzierungen über örtliche Kreditinstitute empfohlen.

Vorläufige Höhe der Zuwendungen (Stand: Oktober 2020)

TSZ Royal Wulfen: Sanierung des Parkettbodens im Erdgeschoss des Trainingszentrums 56.250 Euro; BVH Tennis: Sanierung der Zaunanlage 37.141 Euro; SSV Rhade: Photovoltaik-Anlage 54.000 Euro; TV Feldmark: Barrierefreier Umbau der Tennisplätze 26.000 Euro; TV Rhade: Ausbau der Terrasse mit Solaranlage und Umbau des Kellerabgangs 36.171 Euro; ZRFV Lembeck: Beregnungs- und Flutlichtanlage für den Reitplatz 37.259; Luftsportverein Dorsten: Sanierung der Hangartore 78.293 Euro; SV Dorsten-Hardt: Energetische Sanierung des Vereinsheimes „12. Mann“ 80.134,57 Euro; SuS Tennis Hervest-Dorsten: Dachsanierung, Solaranlage und Heizungsanlage 37.800 Euro; Schwimmbad Lembeck: Ersatz der Glasbausteine 62.390 Euro; VfL RW Dorsten: Sanierung der Außenwände des Vereinsheims und Solaranlage 26.100 Euro; TC Deuten: Sanierung der Zaunanlage 18.476 Euro; Dorstener TC: Dachsanierung der Tennishalle 173.978 Euro; Tennisfreunde Wulfen: Sanierung des Clubhauses 40.005 Euro; SG Feldmark I+II: Sanierung der Toilettenanlagen und des Fußbodens 21.366 Euro. – Gesamtsumme: 785.365 Euro. Rest: 234.589,25. Die endgültige Entscheidung über die Höhe der Zuwendungen liegt bei der Staatskanzlei in Düsseldorf.


Quelle: Andreas Leistner in DZ vom 9. Okt. 2020.

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone