Rundfunkbeitrag / Erhöhung

Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen ab 2025 wieder mehr Geld

Wenn auch das Thema kein spezielles Dorstener ist, so dürften doch fast alle Dorstener mit Rundfunkbeiträgen befasst sein, wenn sie den Betrag überweisen oder er vom Konto eingezogen wird oder von den Beiträgen aus sozialen Gründen ganz oder gemindert befreit sind. Wie auch immer – Fernsehen und Radio gehören zum täglichen Umgang wie bei weitaus weniger auch das Lesen der Tageszeitung. Alles kostet unser Geld, über dessen Höhe dann in der Politik und Funkhäusern diskutiert und gestritten wird – so alle paar Jahre. Ab Ende 2023 war es wieder soweit. Der Rundfunkbeitrag soll ab 2025 wieder einmal erhöht werden. Vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge soll die Rundfunkgebühr von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einem bekanntgewordenen Entwurf des Expertengremiums „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im Rundfunk“ (KEF) aus dem Jahr 2023 hervor. Die öffentlich-rechtlichen Sender verweisen darauf, dass allein durch die Inflation Kosten gestiegen seien. Die Rede war von einer maßvollen Anmeldung des Finanzbedarfs für die Jahre 2025 bis 2028. Die aktuelle Periode läuft noch bis Ende 2024, mindestens bis dahin gilt noch der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro.

ARD und ZDF wollen ab 2025 Mehreinnahmen von rund 2,5 Prozent

Mit der beantragten Erhöhung des Rundfunkbeitrags würden die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio um knapp sieben Euro im Jahr teurer. Verglichen mit den Preissteigerungen zum Beispiel von Streamingdiensten  ist das keine allzu große Summe. Die ARD hält für ihre Finanzierung von 2025 eine Erhöhung bei den Personalkosten um 2,5 Prozent und an den Programmkosten um 2,49 Prozent für notwendig. Das ZDF will von 2025 an jährlich 2,16 Prozent mehr für das Programm und 2,71 Prozent mehr für Personal ausgeben. Das teilten die Sender am Freitag mit. Beide Sender erklärten, man liege damit deutlich unter der aktuell hohen Inflationsrate aus, die reale Teuerung werde man durch Einsparungen ausgleichen. Das Deutschlandradio meldet 2,5 Prozent pro Jahr mehr für Programm und 2,7 Prozent mehr für Personal an. Aktuell gibt die ARD durchschnittlich 2,7 Milliarden Euro jährlich für Programm und 1,9 Milliarden für Personal aus (ohne Altersversorgung). Das ZDF kommt durchschnittlich pro Jahr auf 1,4 Milliarden Euro für Programm und 373 Millionen Euro für Personal (ohne Altersversorgung).
Die Stimmung bezüglich der Erhöhung ist auch in der Politik denkbar schlecht für noch mehr Geld im öffentlich-rechtlichen System, das insgesamt bereits 10 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung hat. Die Kommission will Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die das letzte Wort zur Beitragshöhe haben. Die KEF-Empfehlung muss von den Ministerpräsidenten einstimmig in ein Gesetz gefasst und von allen Landtagen verabschiedet werden. Das mehrstufige Verfahren soll verhindern, dass der Staat über die Finanzierung inhaltlichen Druck auf den Rundfunk ausüben kann. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht den Ländern in seinen letzten Urteilen wenig Spielraum für eine Abweichung von der KEF-Empfehlung gelassen. Im August 2021 setzte das Gericht die von Sachsen-Anhalt blockierte Beitragserhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft; die Blockade verletze die im Grundgesetz festgeschriebene Rundfunkfreiheit.

Einige Bundesländer lehnen eine Erhöhung der Gebühr ab – darunter NRW

Nordrhein-Westfalen und fünf weitere Bundesländer lehnen (mit Stand Ende 2023) einen höheren Rundfunkbeitrag ab. „Ich kämpfe dafür, dass der Rundfunkbeitrag stabil bleibt“, sagte NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sind nach einer epd-Umfrage gegen höhere Beiträge. Die übrigen zehn Länder verweisen überwiegend auf die Empfehlung der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Doch die erforderliche Mehrheit für eine Beitragserhöhung kann in den 16 Landesparlamenten somit nicht erwartet werden. Mit der nun wahrscheinlicher gewordenen Empfehlung für eine Steigerung des Beitrags droht ein Konflikt. Denn mehrere Ministerpräsidenten haben schon vor Wochen und Monaten klargemacht, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden, weil sie dafür keine Akzeptanz in der Bevölkerung sehen. Wenn sich diese Länder gegen eine Erhöhung stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte.


Quellen: Deutschlandfunk, 5. Aug. 2021. – Stuttgarter Zeitung 27. März 2023. – RND, 21. April 2023. – Bild-Zeitung, 28. April 2023. – Bundesverfassungsgericht, 24. April 2023 (http://www.bverfg.de). – Süddeutsche Zeitung, 13. Juni 2023. – Frankfurter Rundschau, 22. Juli 2023. – ARD, 25. Aug. 2023. – RTL. 17. Nov. 2023.

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