Pornos im Dienst

Filialleiter eines Geldinstituts fristlos gekündigt

Geld zählen, Aktienkurse notieren, Zinsen berechnen war dem 50-jährigen Banker und Filialleiter einer Volksbank-Zweigstelle (Ein-Mann-Filiale) in Dorsten wohl zu langweilig, denn er sah auf seinem Dienstcomputer lieber Pornoseiten, die er aus dem Internet holte; auch schrieb er erotische Emails. Nachdem dies seinen Chefs im September 2010 bekannt wurde, musste er fristlos seinen Schreibtisch räumen. Das Herner Arbeitsgericht, vor dem der Entlassene klagte, hob die fristlose Kündigung auf.

Täglich bis zu 400 Porno-Klicks

Der Angestellte wurde nach überraschend angesetzten Stichproben der Bankkontrolleure erwischt. Sein Surf-Protokoll wies beispielsweise an einem Vormittag gleich 60 Mal den Aufruf pornografischer Seiten auf. Auch klickte er den Teil einer Boulevardzeitung an, um erotische Anzeigen zu lesen. Bei insgesamt 8.500 Aufrufen lassen sich täglich 400 Klicks errechnen. Zudem tauschte er mit einer Bekannten derbe, sexuelle Dialoge per Email aus. Die Bank wertete dies alles als „gravierendes Fehlverhalten“.

Für eine fristlose Kündigung nach 34 unbeanstandeten Dienstjahren sei dies aber nicht genug, stellte das Arbeitsgericht fest. Da die Bank weiterhin eine Zusammenarbeit mit dem Porno-Betrachter ablehnte, wurde der Fall Mitte 2011 in zweiter Instanz vor dem Arbeitsgericht Hamm ohne Urteil entschieden. Der Ex-Filialleiter, der seit seiner Entlassung krank und daher nicht mehr auf der Gehaltsliste der Bank stand, konnte zumindest auf dem Papier zum 1. September 2011 zur Volksbank zurückkehren. Bis dahin stellt sich der Kläger einem so genannten „Outplacementverfahren“, sprich, die Bank trägt die Kosten für eine solche Vermittlungsagentur bis zu 20.000 Euro und zahlt dem Mann bei erfolgreicher Suche nach einem neuen Job eine Bruttoabfindung in Höhe von 10.000 Euro. Scheitert dieses Verfahren, endet das Arbeitsverhältnis (3.600 Euro brutto im Monat) spätestens am 29. Februar 2012, und die Bank zahlt noch eine Abfindung von 30.000 Euro brutto (Az. 7 Sa 446/11).


Siehe auch:
Sexualität (Artikelübersicht)

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