Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: Sechs Beteiligte und zwei Anklagen
Gegen sechs Personen ermittelte die Staatsanwaltschaft nach der Amokdrohung an der Neuen Schule Dorsten. Nach über einem Jahr gibt es zwei Anklagen. – Die Amokdrohung an der Neuen Schule Dorsten jährte sich am 22. November 2024. Im Jahr zuvor durchsuchten und räumten etliche Polizisten, darunter schwer bewaffnete Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK), den Gebäudekomplex an der Juliusstraße in Holsterhausen. Auslöser für den Großeinsatz an jenem Mittwoch war ein Drohanruf einer damals 14-jährigen Schülerin. Nun, so teilt Leif Seeger von der Staatsanwaltschaft in Essen mit, seien die Ermittlungen gegen sechs beteiligte Jugendliche abgeschlossen. Und: Es liegt eine rechtliche Beurteilung der Staatsanwaltschaft vor. Das Resultat: viele Einzelheiten zur Tat, mehrere eingestellte Verfahren und mehrere Anklagen.
Vier Mädchen und zwei Jungen im Fokus
Im Fokus der Staatsanwaltschaft standen vier Mädchen und zwei Jungen. Nach Auskunft von Leif Seeger erhebt die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen zwei Mädchen „aufgrund der telefonischen Ankündigung eines Amoklaufs an der Neuen Schule Dorsten“. Tatvorwurf: „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat“ bzw. wegen „Beihilfe zu dieser Tat“. Gegen die übrigen vier Beschuldigten, zwei männliche und zwei weibliche Jugendliche, habe die Staatsanwaltschaft Essen das Ermittlungsverfahren am 11. November 2024 eingestellt. Ihnen könne keine Tatbeteiligung zur Last gelegt werden. Die Einstellung umfasse auch den Handlungsstrang eines am Tag der Amokdrohung aufgenommenen Videos von einem vermeintlichen Butterflymesser in der Schule.
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass es sich um „ein reines Trainingsmesser ohne scharfe Klinge oder Spitze“ gehandelt habe. Es sei keine Bedrohung für Schüler oder Lehrkräfte ausgegangen. Smartphones galten als Beweismittel. Während der Ermittlungen wurden unter anderem mehrere Smartphones von der Polizei ausgewertet, die am Tag der Amokdrohung sichergestellt wurden, teilte die Staatsanwaltschaft im Dezember 2023 mit. Damals schätzte die Staatsanwaltschaft diese als die wohl relevantesten Beweismittel ein.
Siehe auch: Neue Schule
Siehe auch: Bombendrohungen 2023 und 2024
Quelle: DZ vom 5. Dezember 2024
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