Jagdrecht

Nur Dorstener, die das Jagdrecht besaßen, durften auch jagen

Nach dem Salentinischen Rezess von 1577 durfte die Stadt als Besitzerin der Güter Schwicking, Barloe und Lünsing, damals in den Feldmarken gelegen, das kleine Jagdrecht ausüben. Die „hohe und große“ Jagd  (auf Hirsche, Schwarzwild, Auerwild, Adler) blieb weiterhin dem Adel vorbehalten. Zur „niederen“ Jagd gehörte auch das Fischen und Fangen von Vögeln mit Netzen. So konnten die Dorstener Bürger innerhalb der Stadtgrenzen bis 1770 unentgeltlich jagen. Da dies aber überhand nahm, und wegen der Jagd so manche anderen Verpflichtungen vernachlässigt wurden, erließ der Erzbischof eine Verordnung, in der mehrere Stände, darunter die Handwerker und Geistlichen, ab sofort von der Jagd ausgeschlossen waren. Diese Zwangsmaßnahmen wurden 1808 wieder aufgehoben und der alte Zustand mit landesherrlicher Genehmigung wieder mit der Änderung eingeführt, dass jeder Jagdliebhaber eine jährliche Abgabe von 2 ½ „Clevische Thaler“ (später drei) zu zahlen hatte. Die Jagd wurde von nun an von der Stadt verpachtet, um die Stadtkasse zu füllen.

Dorstener Jagdgesellschaft 1934

Dorstener Jagdgesellschaft 1934

Niedere Jagd auf Hasen, Füchse, Rebhühner und Vögel

Das Dorstener Jagdgebiet reichte von der Schölzbachmündung entlang der Gahlener Grenze bis Overbeck in Ekel, von dort aus über den Hof Schulte-Ekel, Schwickings Areal über die Landwehren an der Repeler und Ulfkotter Heide bis zum Barloer Busch, von dort aus entlang dem Graben im Stadtsbusch bis Heidfeld und dann längs der Marler Heide, der Lünsingskuhle bis zur Lippe. Zudem durften die Dorstener im Vest die so genannte Koppeljagd ausüben, wenn die Gemeinschaftswiesen oder Weiden nicht der Stadt Recklinghausen oder einem Rittergut gehörten. Nach 1823 konnten nur noch die Dorstener jagen, die das Bürgerrecht besaßen. Nur dieser Gruppe wurden Jagdscheine ausgestellt, die für die „niedere Jagd“ (oder „kleine Jagd“) gültig waren. Zur niederen Jagd gehörte auch das Fangen von Vögeln mit Netzen und Garnen. In einem Vernehmungsprotokoll von 1826 steht, dass der Dorstener Bürger Otto Duesberg sein Vogelnetz dem Theodor Hermes in Kirchhellen ausgeliehen hatte, damit dieser für ihn Vögel fange. Gegen Hermes ging der Jäger Steinruh von Haus Beck vor, beschlagnahmte das Netz und verjagte die Vögel. Duesberg klagte vergebens auf Rückgabe seines Netzes. Ihm wurde vorgeworfen, sein Netz an einen Nichtjagdberechtigten weitergegeben zu haben.

Preußen beseitigte das hergekommene Jagdrecht

Dorflehrer Bücker als Jäger 1936 (Hervest)

Dorflehrer Bücker aus Hervest als Jäger 1936

1848 wurde in Deutschland das traditionelle Jagdregal beseitigt. Die preußische Regierung erließ 1850 ein allgemeines Jagdrecht, das zu Jagdrevieren und gemeinschaftlichen Jagdbezirken führte. Jeder, der die Jagd ausüben wollte, bekam einen Jagdschein, der im ganzen Staat Gültigkeit hatte und einen Taler kostete. Jagdgebiete konnten nun verpachtet werden. Aber erst 1907 wurde in Preußen das durch verschiedene Gesetze zerstreute Jagdrecht zu einer neuen Jagdordnung zusammengefasst und 1935 das Reichsjagdgesetz erlassen. – Erster Pächter des 4.400 Morgen großen städtischen Jagdgebiets war 1850 Gustav Reckmann, der die Jagd von der Stadt zu einer Jahrespacht für 61 Taler ersteigerte. Das Gebiet wurde mehr und mehr in Jagdreviere eingeteilt. Nach 1943 gab es 36 Reviere. Neben Damwild, Rehwild und Rotwild wurden Wildschweine, Hasen, Kaninchen, Rebhühner, Schnepfen und Ringeltauben erlegt. Das machte die Jagdreviere in der Herrlichkeit begehrenswert. In den 1950er-Jahren zahlten Pächter pro Jahr und Morgen manchmal nur 2,50 DM. Insgesamt brachte die Jagd den Herrlichkeitsgemeinden und der Stadt Dorsten in dieser Zeit fast 60.000 DM jährlich ein, die sich folgendermaßen verteilten: Lembeck 19.600 DM, Wulfen 7.550 DM, Altschermbeck 7.980 DM, Erle 9.794 DM, Rhade 8.932 DM, Stadt Dorsten (mit Holsterhausen und Hervest) 5.932 DM. – Noch bis in die 1970er-Jahre hinein lud die Stadt bzw. der Bürgermeister jährlich zu städtischen Jagden im stadteigenen Forst ein. Besonders hat sich dabei Bürgermeister Hans Lampen, selbst Jäger, als Einlader hervorgetan.

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