Gesetzesvorhaben 2024

Heizungsgesetz, Führerscheine, Kinderreisepässe, Kinderkrankengeld u. a.

Im Jahr 2024 treten wieder zahlreiche Gesetze in Kraft, die 2023 beschlossen wurden, wie beispielsweise die Teil-Legalisierung von Cannabis. Weitere sind in Planung. Es gibt auch „kleinere“ Änderungen, die im Jahr 2024 zu beachten gilt. So wird der Kinderreisepass abgeschafft und es ist geplant, dass Männer bezahlten „Vaterschaftsurlaub“ erhalten können Bis zum Jahr 2023 mussten etliche ältere Führerscheine schrittweise in neue einheitliche EU-Dokumente umgetauscht werden. Der Umtausch lief schrittweise nach Geburtsjahrgängen. 1965 bis 1970 Geborene müssen ihren Führerschein (mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998) spätestens bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Vereinfacht ausgedrückt wird mit dem Gesetz der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau einer neuen Heizung zur Pflicht.
Mütter und Väter können ab 2024 jeweils für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende für 30 Tage. Die Regelung gilt für Kinder unter zwölf Jahren.
Ab 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern über die Grenzen der Europäischen Union hinaus reisen, benötigen dann einen Reisepass mit Chip. Am 31. Dezember 2023 endete die Übergangsfrist, in der noch die herkömmlichen Pässe ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden durften. Bis zum jeweiligen Gültigkeitsende dürfen Kinder dann auch noch mit dem alten Pass reisen.
Ab Herbst 2024 gilt, dass Elektrogeräte wie Smartphones, Kopfhörer oder Tablets mit dem gleichen Kabel aufladbar sein müssen. Der einheitliche Ladestandard in der Europäischen Union ist dann USB-C. Es soll weniger Elektroschrott produziert werden.
Ab 2024 werden Cafés, Imbisse und Restaurants wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen müssen. Coronabedingt war der Satz auf sieben Prozent gesenkt worden.
Ab dem 1. April 2024 haben angehende Azubis Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss, wenn ihr Ausbildungsplatz in einer weiter entfernten Region liegt. Finanziert werden zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr.

Siehe auch: Gesetzesänderungen Mai 2024


Quelle: Redaktionsbüro Büser in DZ vom 27. Dez. 2023

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