Dorsten-Pass

SPD und DKP stritten sich über die Urheberschaft

1988 wurde der Dorsten-Pass eingeführt, mit dem Inhaber (Sozialhilfeempfänger u. ä.) für den Besuch bestimmter Veranstaltungen nur einen Teil des Eintrittgeldes bezahlen brauchen. Mit Einführung erhielten am 1. Juli 1988 alle 3.500 Sozialhilfeempfänger den bereits ausgefüllten Pass. 2005 haben sich die Voraussetzungen für die Ausstellung von Dorsten-Pässen geändert. In der Regel können Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, einen Dorsten-Pass erhalten. Dies sind Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung, Sozialgeld und ALG II, Bafög, Hilfe zur Pflege von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Behinderte. Über die Urheberschaft, in Dorsten einen solchen Pass einzuführen, stritten sich SPD und DKP. Die Sozialdemokraten baten im Juni 1985 den Stadtkämmerer, er möge prüfen, ob sozialschwache Personen von Gebühren und Eintrittsgeldern befreit werden können. Im Januar 1986 stellte die Ortsgruppe der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) den Bürgerantrag auf Einführung eines Bürgerpasses.

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone

Dieser Beitrag wurde am veröffentlicht.
Abgelegt unter: , Wohlfahrt