Bordell: Steuerhinterziehung

Früherer Sexclub-Betreiber in Wulfen hinterzog eine Million Euro Steuern

Das Haus „Partytreff“ am Beckenkamp im Stadtteil Wulfen-Barkenberg war früher ein Bordell – seit 2020 allerding nicht mehr. Der damalige Bordellbetreiber Wolfgang S. aus Dorsten hatte eine Million Euro an Steuern hinterzogen. Daher wurde dem 60-Jährigen vor dem Landgericht Essen der Prozess wegen „besonders schwerer Steuerhinterziehung“ gemacht. Die Hauptverhandlung fand am 8. Februar 2024 statt. Fünf weitere Verhandlungstage sind eingeplant – der letzte Mitte März mit dem Urteil.
Laut Anklageschrift soll der Bordellbesitzer versucht haben, soll er die Steuern über einen Zeitraum von vier Jahren hinterzogen haben – zwischen dem 31. Mai 2016 und dem 31. Juli 2020. In diese Zeit fanden zwei Razzien statt. Der Zoll und die Steuerfahndung waren federführend. Bereits 2015 ging es also um die Kontrolle der Finanzen. Die zweite Razzia ist 2019 in vier Objekten durchgeführt worden, die sich in fußläufiger Nachbarschaft zueinander befanden. Rund 30 Polizeiwagen hatten sich zuvor gesammelt. Bei der Steuerfahndung Bochum war ein Strafverfahren angesiedelt. Die Ermittler stellten damals einige Gegenstände sicher, darunter auch mehrere große Spielautomaten (siehe unten: Bordelle und Swingerclubs).
Die Razzien und die damit verbundenen Ermittlungen sorgten allerdings nicht für das Ende des Bordells. Vielmehr verantwortlich war die erste Phase der Corona-Pandemie. Als sich das Virus im Frühjahr 2020 in Deutschland ausbreitete, gehörten Bordelle zu den Einrichtungen, die zum Schutz der Menschen schließen mussten – neben Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen. Wenige Monate später fand sich ein neuer Eigentümer aus Marl, der das Bordell in Wohnungen verwandeln wollte.

Bordell-Chef rund 700.000 Steuern hinterzogen: Haftstrafe auf Bewährung

Am 29. Februar 2024 wurde der 60-Jährige am Essener Landgericht verurteilt. Die Richter haben den Steuerschaden auf mehr als 700.000 Euro beziffert – verteilt auf fünf Jahre. Ins Gefängnis muss der Angeklagte trotzdem nicht. Die verhängte Strafe: ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung. Bis zu 40 Gäste sollen den „Partytreff“, der später „Club 25“ hieß, pro Tag angesteuert und dabei im Schnitt etwas mehr als 70 Euro dagelassen haben. An 364 Tagen im Jahr. Um die Zahl der Kunden überhaupt irgendwie einschätzen zu können, hatten die Fahnder den Außenbereich des Bordells sogar mit Kameras beobachtet und Strichlisten erstellt. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von rund zwei Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Diese Zahlen ließen sich im Prozess aber nicht sicher untermauern. Zurückgezahlt hat er Angeklagte angeblich noch nichts. Nach eigenen Angaben hat er zurzeit einen schlecht bezahlten Job als Fahrer. Das Rotlichtmilieu hat er dafür nicht verlassen.

Siehe auch: Bordelle und Swingerclubs


Quellen: jp in DZ vom 5. Februar 2024. – jh in DZ vom 1. März 2024.

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