Bezahlkarte

Bundesländer verständigten sich auf Vergabesystem für Asylbewerber

Künftig sollen geflüchtete Menschen über eine Bezahlkarte bestimmte staatliche Leistungen beziehen. Bereits im November 2023 einigten sich die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler auf die Änderung. Eine Arbeitsgruppe erarbeite daraufhin ein Modell mit bundeseinheitlichen Mindeststandards. 14 Bundesländer verständigten sich auf das Vergabesystem – Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege, wollen aber ebenfalls eine Bezahlkarte einführen.
Derzeit zahlen die Kommunen Asylbewerbern noch Bargeld aus, damit sie damit einkaufen können. Künftig sollen Menschen mit Duldungsstatus oder im Asylantragsverfahren, das mit der Bezahlkarte erledigen können – ähnlich wie mit einer EC-Karte. Die Behörden überweisen das Geld an die Banken und die Bezahlkarten werden mit dem Guthaben aufgeladen. Eingesetzt werden können sie im Einzelhandel und an Automaten. Zusatzfunktionen und regionale Einschränkungen seien Ländersache. Die technische Abwicklung hingegen soll bundesweit einheitlich geregelt werden. Die Nutzung solcher Bezahlkarten soll Schutzsuchenden die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen. Die Karten sollen überall einsetzbar sein, jedoch nicht im Ausland. Überweisungen sollen gar nicht möglich sein. Ein weiterer Grund sei die Entlastung der Behörden. Durch die Einführung der Bezahlkarten soll der Verwaltungsaufwand sinken. Einen festen Termin, wann die Bezahlkarte, kommt, gibt es noch nicht. Die 14 Bundesländer planen mit einem Ausschreibungsbeginn im Sommer 2024. Mecklenburg-Vorpommern möchte das Verfahren schneller auf den Weg bringen. Sie streben die Ausschreibung im Frühling 2024 und die Einführung im Herbst an.

Verwaltungskontroverse um die Bezahlung – Land will Kommunen helfen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Kommunen im Februar 2024 eine mögliche finanzielle Unterstützung bei der geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber signalisiert. „Wir gehen davon aus, dass die Einführung aufgrund von Ersparnis an anderer Stelle für die Kommunen wahrscheinlich kostenneutral sein wird“, sagte ein Regierungssprecher Mitte Februar. „Wenn nicht: Selbstverständlich wird die Einführung in Nordrhein-Westfalen nicht an den Kosten scheitern. Das Land wird die Kommunen, wenn nötig, unterstützen“, erklärte er. In diesem Sinne werde man „im laufenden Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Bezahlkarte nun auch eine gemeinsame Ausgestaltung in Nordrhein-Westfalen beraten“. Der Regierungssprecher betonte, dass die Landesregierung eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte ermöglichen wolle und NRW dabei keinen Sonderweg gehe. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzen auf Ebene der Staats- und Senatskanzleien sei vereinbart worden, keinen „Anschlusszwang“ einzuführen, damit bestehende und funktionierende Systeme in einzelnen Kreisen nicht aufgegeben werden müssten, erklärte er.
Die NRW-Staatskanzlei hatte zuvor mitgeteilt, eine Übernahme der in den Kommunen entstehenden Kosten durch das Land NRW sei nicht geplant. Beim Städte- und Gemeindebund NRW sowie beim Städtetag NRW rief diese Ankündigung scharfe Kritik hervor. Wenn Bund und Länder die Einführung einer Bezahlkarte beschließen, müssten diese auch vollständig die Kosten übernehmen (dpa).

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