Bürgermeister Stockhoff äußerte sich zum möglichen Einsatz in Dorsten
Die Bezahlkarte für Geflüchtete ist in NRW erstmals eingeführt worden. In je einer Landeseinrichtung pro Regierungsbezirk ging die Bezahlkarte am 7. Januar in NRW an den Start. Bürgermeister Tobias Stockhoff äußerte sich zum möglichen Einsatz in Dorsten. – Bei der „Social-Card“ handelt es sich um eine guthabenbasierte Debitkarte, die im stationären Einzelhandel und Onlinehandel eingesetzt werden kann, wo Visa akzeptiert wird. Eine Besonderheit: Nur bis zu 50 Euro pro Monat können als Bargeld abgehoben werden.
Kritiker und Befürworter – Bedingungen überprüfen
Kritik an der Karte wird von Hilfsorganisationen geäußert, die darin ein Werkzeug der Diskriminierung und Abschreckung von Flüchtlingen sehen. Befürworter hatten ins Feld geführt, dass damit Geldtransfers ins Ausland unterbunden werden sollen – etwa an Schleuser oder Angehörige. „Wir haben uns mit Blick auf die Positionierung der Parteien beim Städte- und Gemeindebund bisher auch so positioniert als Stadt Dorsten, dass wir die Bezahlkarte einführen möchten“, so Tobias Stockhoff. Im Städte- und Gemeindebund hätten sich alle Parteien für eine Bezahlkarte ausgesprochen – „unter bestimmten Bedingungen. Und das muss jetzt jeder für sich beurteilen, ob die Bedingungen aus seiner oder ihrer Sicht erfüllt sind“. Denn es gibt eine sogenannte „Opt-Out-Regelung“: „Das heißt, eine Kommune könnte auch sagen: Wir möchten es nicht machen.“ Geprüft werde nun, ob es dazu einen Beschluss geben müsse, so Stockhoff, oder ob ein solcher nur vonnöten sei, wenn man aus dem System der Bezahlkarte wieder aussteigen wolle. Die exakten Bedingungen für die Bezahlkarte lägen immer noch nicht vor, so Stockhoff, der ankündigte, dass die Bezahlkarte vermutlich Thema für den Sozialausschuss oder Ratssitzung sein werde. Bis die Karte auch in Dorsten eingeführt wird, dauert es aber wohl noch. Die Erste Beigeordnete Nina Laubenthal erläuterte während der Ratssitzung am 22. Januar 2025 im St. Elisabeth-Krankenhaus den aktuellen Stand.
129 Personen waren berechtigt, eine Bezahlkarte zu erhalten
Nina Laubenthal erklärte, dass 129 volljährige Personen berechtigt seien, die Bezahlkarte zu erhalten. Zwar sei die entsprechende Rechtsverordnung am 7. Januar veröffentlicht worden, sie beinhalte aber wenig Informationen, wie die Einführung der Bezahlkarte in der Praxis aussehen könne. „Wir warten noch auf Erlasse und Anwendungshinweise“, so Nina Laubenthal. Fraglich sei zudem, wie mit Überweisungen und den entsprechenden Empfängern umgegangen werden soll. Es solle beispielsweise vermieden werden, dass die Besitzer der Bezahlkarte Geld an andere Personen überweisen, die wiederum mehr als 50 Euro in bar abhaben und es wieder an den Besitzer der Bezahlkarte zurückfließen lassen. Es gebe die Empfehlung, jede Überweisung und deren Empfänger zu prüfen. Nina Laubenthal präsentierte eine mögliche Lösung: Mit einer Whitelist ließen sich bestimmte Empfänger freigeben. Der Verwaltungsaufwand lasse sich aber noch nicht abschätzen.
Quelle: DZ vom 24. Januar 2025
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