Silvester 2020/21

Generelle Verbote, den Jahreswechsel öffentlich zu feiern – auch in Dorsten

Menschenleere Silvesternacht am Dorstener Marktplatz 2020/21; Foto: Stadt Dorsten

In einem Artikel am letzten Tag des Jahres berichtete die Dorstener Zeitung,  dass die Stadt die in der aktuellen Corona-Schutzverordnung vorgeschriebenen Verbote kontrollieren würde. Partys und vergleichbare Feiern waren generell untersagt und in Dorsten auch im privaten Bereich untersagt. An Silvester galten Kontaktbeschränkungen. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten durften sich treffen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren wurden dabei nicht mitgezählt. Ab welchem Abstand beispielsweise aus einer Sechsergruppe drei Zweiergruppen werden konnte, war nicht näher bestimmt. Vorausschauend meinte man in der  Stadtverwaltung, dass immer Irgendwelche Schlupflöcher gefunden würden, diese Regeln zu umgehen. Darum bat die Stadtverwaltung über die Zeitung, „nicht Katz und Maus mit Polizei und Ordnungsamt zu spielen“, das jedes dieser Treffen ein Kontakt und ein Infektionsrisiko wäre,
„Das Zuprosten auf Abstand mit Nachbarn um Mitternacht im öffentlichen Raum ist erlaubt – aber nur mit Saft oder Wasser, auf jeden Fall alkoholfrei“, hieß es in der Mitteilung der Stadt Dorsten. Laut Corona-Schutzverordnung des Landes NRW darf im öffentlichen Raum kein Alkohol getrunken werden. Das Alkoholverbot galt übrigens nicht nur an Silvester, sondern gilt generell bis 10. Januar 2021. Öffentlich veranstaltete traditionelle Feuerwerke an Silvester hatte das Land NRW verboten. Privat im Garten oder auf der Straße ein Feuerwerk zu zünden, war aber nicht grundsätzlich verboten. Es sei denn, Kommunen haben Sonderregeln verhängt wie zum Beispiel die Stadt Düsseldorf, die Feuerwerk in der gesamten Altstadt verboten hatte.

Verkaufsverbot von Böllern und Raketen im Kreis Recklinghausen

Im Kreis Recklinghausen gab es keine solchen Bestimmungen. Wer also noch einen Knallfrosch oder eine Rakete vom letzten Jahr hatte, durfte ihn auch zünden. Für Böller und Raketen galt 2020 allerdings ein Verkaufsverbot. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass sich viele Menschen beim Hantieren mit Böllern und Raketen verletzen und die Kapazitäten in Krankenhäusern binden. Auch sollen nicht ganze Nachbarschaften auf die Straße gelockt werden, weil dort jemand ein spektakuläres Feuerwerk abbrennt. Die Stadt Dorsten kündigt insbesondere für die Silvesternacht Kontrollen an und wird „auch nach Hinweisen auf Regelverstöße Bußgeldverfahren einleiten“. Wer eine Party veranstaltet, zahlt im Regelfall 500 Euro, Party-Gäste zahlen jeweils 250 Euro. Ebenso teuer wird es, wenn sich mehr Menschen treffen als erlaubt – dann zahlt jeder in der Runde die 250 Euro. Wer dabei erwischt wird, wie er Alkohol im öffentlichen Raum trinkt, zahlt 100 Euro. Und wer Alkohol nach 23 Uhr verkauft (bis 6 Uhr am nächsten Tag) riskiert ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

Ruhiger Jahreswechsel: Dorstener hielten sich an die Corona-Regeln

Die Dorstener haben den Jahreswechsel nach Einschätzung der Stadt Dorsten überwiegend in den Familien beziehungsweise im kleinen Kreis gefeiert. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) war mit drei Teams in der Silvesternacht in allen elf Dorstener Stadtteilen unterwegs. Die Nacht blieb weitestgehend ruhig. Im ganzen Bereich der Kreispolizeibehörde Recklinghausen waren lediglich in Einzelfällen Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung festgestellt worden. In neun Fällen wurden Anzeigen wegen Zünden von nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenständen erstattet. Die Feuerwehr hatte im Brandschutz drei Einsätze gehabt, gegenüber sieben in der Silvesternacht 2019/20. Der Rettungsdienst hatte 44 Einsätze. Im Jahr zuvor waren es 28 Einsätze.

Siehe auch: Silvesterbräuche


Quellen: DZ vom 31. Dez. 2020 und 2. Jan. 2021

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