Krankenkassen, Rente, Mofa-Kennzeichen, Züge und Flüge, Fäll-Verbote
Der Frühling beginnt und brachte im März 2025 einige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Insbesondere im Flugverkehr und auf der Schiene gibt es Änderungen. Ein Überblick:
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner: Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus.
Zusätzlicher Direktzug quer durch Deutschland: Die Deutsche Bahn richtet im März einen zusätzlichen Direktzug zwischen Rostock über etwa Berlin, Leipzig und Frankfurt nach Stuttgart bzw. München ein. So startet am 8. März ein ICE in München – rund zehn Stunden später soll er in Rostock einfahren. Der Berliner Tiefbahnhof bleibt im März für Bauarbeiten halbseitig gesperrt, an einem verlängerten Wochenende (21. bis 24. März) werden alle acht Gleise gesperrt, so die Bahn.
Easyjet fliegt häufiger zwischen Deutschland und Italien: Der Billigflieger Easyjet ist ab März häufiger zwischen Italien und Deutschland unterwegs. Es gibt sechs neue Strecken. Hamburg und Frankfurt erhalten ab dem 30. März Direktflüge von und nach Mailand und Rom. Dazu kommen die Verbindungen Düsseldorf-Mailand und München-Rom.
Fäll- und Schnittverbot: Gärtner zieht es in diesen Tagen wieder nach draußen, aber aufgepasst: Ab dem 1. März gilt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Schnittverbot. Hecken, Sträucher und Gebüsche dürfen dann bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden – zum Schutz der Wildtiere.
Neues Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter: Ab März müssen Fahrerinnen und Fahrer von Mopeds, Mofas und E-Scootern ihren neuen Versicherungsschutz kenntlich machen. Wie der ADAC informiert, ist das blaue Kennzeichen ab dem 1. März ungültig, gebraucht wird ein grünes. Die Farbe wechselt jedes Jahr. Ein falsches Schild bedeutet für die Fahrerin oder den Fahrer: Kommt es zu einem Unfall, müssen sie den gesamten Schaden tragen und machen sich zudem strafbar. Die Kennzeichen gibt es dem ADAC zufolge online beim Versicherer ab etwa 45 Euro.
Quelle: dpa in RN (DZ), März 2025
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