Lärm bei Großveranstaltungen

Ruhestörung: Fanfeste dürfen auf öffentlichen Straßen und Plätzen laut sein

Immer wieder hört man in Freundes- und Bekanntenkreisen, bei Nachbarn, in Medien und auch im eigenen Haus Beschwerden über den Krach, den Nachbarn zu verschiedenen Tagezeiten und auch spät abends und nachts machen.  Die Landesregierung hat 2024  eine Verordnung zur Beschlussfassung vorgelegt, die die Ruhe-Ordnung lediglich bei Großveranstaltungen im Fußballbereich lockern soll, die der Städtetag NRW als „nötige Rechtssicherheit“ würdigte. Dadurch würden Fanfeste auf öffentlichen Straßen und Plätzen erst möglich. Die zuständigen Fachausschüsse des Landtages stimmten der Regelung am 21. Februar 2024 einstimmig zu. Die geplante Regelung sei eine gute Abwägung, so der Städteverband. Beim Public-Viewing während der Fußball-Europameisterschaft von Mitte Juni bis Mitte Juli soll auch zu später Stunde noch gejubelt werden dürfen: Die Landesregierung lockerte die Regelungen zur Nachtruhe speziell dafür. Bei Großveranstaltungen der Städte und Gemeinden soll es in neun Nächten bis 1 Uhr nachts laut sein dürfen, in weiteren bis zu 13 Nächten bis Mitternacht.
Normalerweise ist lautes Treiben ab 22 Uhr verboten. Viele Spiele werden aber erst gegen 23 Uhr zu Ende sein, bei Verlängerung mit Elfmeterschießen gegebenenfalls erst gegen Mitternacht. Und nach einer Public-Viewing-Veranstaltung müssen die Gäste ja auch noch abreisen, was ebenfalls nicht geräuschlos passiert. Schon zur Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006 hatte das Land deshalb eine vergleichbare Regelung geschaffen. Aus Sicht der schwarz-grünen Landesregierung hat sich das bewährt. „Angesichts des weitverbreiteten Interesses an diesen Sportveranstaltungen besteht häufig auch eine gesteigerte Bereitschaft, kurzfristige Beeinträchtigungen der Nachtruhe hinzunehmen“, heißt es in ihren Ausführungen zur Planung. Grundsätzlich sollen Großveranstaltungen überall erlaubt sein, in Innenstädten, Wohn- oder Gewerbegebieten, in Freizeitparks oder Sportstätten.
Um sicherzustellen, dass das Umfeld nicht zu sehr belastet wird, soll es zu den Fußballfeiern Lärmschutzkonzepte geben. Man werde darauf achten, die Nachtruhe und das öffentliche Interesse an den Spielen zu einem guten Ausgleich zu bringen, kündigte der Städte- und Gemeindebund an: „Für die Kommunen ist das bewährte Praxis, mit Großveranstaltungen haben sie regelmäßig zu tun“, erklärte ein Sprecher. „Die Städte und Gemeinden werden mitfeiern.“ Der Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner gilt dann ab Mitternacht oder ein Uhr – das verhindert nächtliche Dauerpartys in den Gastgeberstädten. Für Gaststätten oder gewerbliche Veranstalter sollen während der EM allerdings die normalen Nachtruhezeiten gelten, mit den auch sonst üblichen Ausnahmemöglichkeiten. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga NRW mahnt deshalb, die Gastronomen nicht zu vergessen.

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+Email this to someone