Kinder- und Jugendhilfe

Kontraktmanagement 2017 – Vertragswerk der Stadt mit freien Trägern

Freie Jugendhilfeträger zusammen mit dem Bürgermeister im Raatssaal 2017; DZ-Foto

Vertreter der Freien Jugendhilfeträger mit Bürgermeister Stockhoff im Raatssaal (2017); DZ-Foto

Für 2017 wurde zwischen der Stadt Dorsten als öffentlicher Träger der Jugendhilfe und den freien Trägern ein Vertragwerk der Zusammenarbeit unterzeichnet und somit das bestehende und Ende 2016 ausgelaufene Kontraktmanagement ohne Verzögerung weitergeführt. Insgesamt beteiligen sich 13 freie Träger am neuen Kontraktmanagement, die zukünftig in den vier Standorten Wulfen, Holsterhausen, Hervest und Altstadt zusammenarbeiten wollen. Die vier federführenden Träger der freien Jugendhilfe sind das LWL-Jugendhilfezentrum Marl (Wulfen), der Caritasverband Dorsten (Holsterhausen), die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Münsterland-Recklinghausen (Hervest) und die Evangelische Jugendhilfe Friedenshort (Altstadt), die gemeinsam mit der Stadt Dorsten die inhaltliche und finanzielle Verantwortung für den Bereich der erzieherischen Hilfen übernehmen. Weitere Organisationen sind an dem Kontraktmanagement 2017 beteiligt: Dorstener Arbeit, Familien- und Krankenpflege Herne, Gagu Gemeinsames Leben (Schermbeck), INTEMigra (Xanten), Integrativ Pädagogische Schulbetreuung (Witten), Lebenshilfe Dorsten, Perspektive Haus Erziehungshilfen, Sozialpädagogische Praxis Familienfabrik und der Verband der Evangelischen Kirchengemeinden Dorsten.

Hilfe richtet sich an Kinder unter 14 bis Junge Volljährige mit 27 Jahren

Unter Kinder- und Jugendhilfe (mitunter auch nur Jugendhilfe; ehemals „Jugendwohlfahrt“) werden in Deutschland alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst. Diese wurden 1990/91 im SGB VIII, dem Art. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetz, neu zusammengestellt und grundlegend überarbeitet. Das Sozialgesetzbuch(SGB) VIII hat seitdem eine Reihe von Änderungen und Neufassungen erfahren. Die Kinder- und Jugendhilfe richtet sich an alle jungen Menschen unter 27 Jahren. Das sind: Kinder (unter 14 Jahre alt), Jugendliche (zwischen 14 und unter 18 Jahren), Heranwachsende (zwischen 18 und 21 Jahren), Junge Volljährige (zwischen 18 und unter 27 Jahren), sowie an Personensorgeberechtigte (in der Regel die Eltern, ggf. auch ein Vormund oder ein Pfleger).

Aufgabenteilung zwischen öffentlichen und freien Trägern

Das SGB VIII legt die Aufgaben und unterscheidet zwischen finanziellen und sozialpädagogischen Leistungen und anderen Aufgaben, ordnungsrechtliche und hoheitsrechtliche, fest. Gemäß dem Prinzip der Subsidiarität wird bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe, freien Trägern generell Priorität vor Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eingeräumt. Demnach sollen freie Träger Aufgaben übernehmen, wo sie in gleicher Weise die fachlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Leistungen erbringen. Gewollt ist eine vielfältige Trägerlandschaft, in der unterschiedliche Wertorientierungen sowie vielfältige Inhalte, Methoden und Arbeitsformen angeboten werden. Die Wahrnehmung der im dritten Kapitel des SGB VIII aufgeführten anderen Aufgaben obliegt fast ausschließlich der öffentlichen Jugendhilfe. Hierbei handelt es sich größtenteils um so genannte hoheitliche Aufgaben, weil bestimmte gesetzlich vorgegebene Ordnungselemente realisiert werden sollen. Freie Träger haben hier, abgesehen von wenigen besonderen Ausnahmen, kein Betätigungsfeld. Der öffentlichen Jugendhilfe überkommt ferner die Verpflichtung zur Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben, wie sie das Kinder- und Jugendhilfegesetz vorsieht. Sie ist zumeist für hoheitliche, planende und lenkende Aufgaben zuständig. Außerdem gewährleistet sie durch die Finanzierung der freien Träger deren Angebote und Dienste. Freie und öffentliche Träger sind verpflichtet partnerschaftlich und planvoll zusammenzuarbeiten.

Leistungen der Jugendhilfe überwiegend von freien Trägern

Die Trägerschaften der Jugendhilfe unterteilen sich in öffentliche (Jugendämter, Landesjugendämter) und in freie Träger (Jugend- und Wohlfahrtsverbände). Leistungen der Jugendhilfe werden überwiegend von freien Trägern erbracht. Die großen freien Träger haben als Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt einen besonderen, gesetzlich anerkannten Status und nehmen entsprechenden Einfluss auf die Sozialpolitik des Bundes. Zu ihnen gehören das Diakonische Werk (DW) der evangelischen Kirche, der Deutsche Caritas-Verband der katholischen Kirche, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST).
Ein besonderes Merkmal der Kinder- und Jugendhilfe – und in der Verwaltungsstruktur der Bundesrepublik in dieser Form einmalig – ist die Zweigliedrigkeit der Behörde Jugendamt. Sie besteht aus der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss, der sich zu 2/5 aus Vertretern der freien Träger und zu 3/5 aus Vertretern des Kommunalparlaments zusammensetzt. Damit sind die Bürger theoretisch an den wesentlichen Entscheidungen der Kinder- und Jugendhilfe unmittelbar beteiligt (nach Wikipedia).

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