Hausierer

Meist handelten sie mit Lumpen, Knöpfen und anderen Kramwaren

Mit der Verarmung der Bauern in der Folge der Stein-Hardenbergischen Gesetze über die Bauernbefreiung von 1811 und 1816 setzte die Landflucht ein. Aus Kleinbauern wurden Landarbeiter. Mit dieser Verarmung der Bauern ging dem bis dahin blühenden Hausierhandel die Kundschaft verloren. Als Hausierer (früher auch Scherenschleifer und Kesselflicker genannt) wurden von Haus zu Haus gehende Händler bezeichnet, die im Gegensatz zu Handelsvertretern oder Handelsreisenden, die im Auftrag einer Firma unterwegs waren, ein eigenes Warensortiment auf eigene Rechnung anboten. Zu ihrem Sortiment gehörten unterhaltsame oder aufklärende Schriften und Kleinwaren für den Haushalt. Jüdische Hausierer handelten bevorzugt mit Kurzwaren.

Schild aus der Notzeit 1929; es hing an der Heinrichstraße in Holsterhausen

Schild aus der Notzeit 1929; es hing an der Heinrichstraße in Holsterhausen

Mit Schubkarre, Quersack und Bauchladen

Hausierer, mancherorts auch Kolporteure genannt, transportierten ihre Waren mit dem Schubkarren oder Handwagen. In einem Rückentragekorb (Kiepe, daher im Münsterland: Kiepenkerl) oder einem übergeworfenen Quersack oder Bauchladen bot der Hausierer seine Waren an. Später galt als sozialer Aufstieg ein Hundegespann, Fahrrad, Pferdefuhrwerk und in der Zeit zunehmender Technisierung ein Automobil. Hausierer gehörten oft ethnischen Minderheiten an, waren „Zigeuner“, Juden oder Jenische und ein fester Bestandteil insbesondere der ländlichen Sozialstruktur. Man richtete sich auf ihr durchaus erwünschtes, oft herbeigesehntes Kommen ein. Eine ihrer wichtigsten Nebenfunktionen war, dass sie Nachrichten und Informationen aus dem weiteren Umfeld überbrachten. Deshalb findet man den Hausierer als eine wichtige Figur in den Dramaturgie-Klassikern wie Jacquier (Michel Simon) in „Es geschah am helllichten Tag“ oder Jéricho (Pierre Renoir) in „Die Kinder des Olymp“.

Hausierer, Bild von Hieronymus Bosch

Hausierer, Bild von Hieronymus Bosch

Wer Hausierer werden wollte, benötigte einen von der Stadt ausgestellten Wandergewerbeschein, der, als das Vest 1816 preußisch wurde, noch „Haußir-Patent“ hieß. Diese Gewerbescheine waren heiß begehrte Dokumente, mit denen man seinen Lebensunterhalt verdienen konnte. Allerdings musste der Inhaber mindestens 30 Jahre alt sein (später reduziert auf 25), ein gutes Führungszeugnis haben und durfte ansonsten bei den Behörden nicht negativ aufgefallen sein. Das waren Voraussetzungen, die in diesem Gewerbe oft nicht erfüllbar waren. Wer beim Verkaufen oder Handeln ohne oder mit einem nicht ausreichenden Wandergewerbeschein ertappt wurde, wurde wegen „Gewerbesteuer-Contravention“ (Steuerhinterziehung) empfindlich mit einer Geldstrafe belegt. Als Schutz vor Hausierern hing beispielsweise an der Heinrichstraße in Holsterhausen ein Holzschild mit dem Text „Das Hausieren in der Colonie ist verboten! Verwaltung“.

Besonders jüdische Händler waren verdächtig und wurden beobachtet

Hausierer

Hausierer in Westfalen

Der Focus der Strafbehörde richtete sich Mitte des 19. Jahrhunderts vor allem auf jüdische Händler, die es schwer genug hatten, ihre Existenz zu sichern. 1850 leitete der Magistrat der Stadt Dorsten gegen den Lichterzieher und Gerber David Eisendrath ein Verfahren wegen Gewerbesteuer-Contravention ein und ermittelte, dass David Eisendrath ohne Gewerbeschein Kerzen in Recklinghausen verkaufte. Die königliche Regierung in Münster setzte die Strafe auf 48 Taler und die nachträgliche Steuer auf 12 Taler fest, so dass Eisendraht mit Stempel- und Portokosten insgesamt 61 Taler und 19 Silbergroschen zahlen musste. Da er innerhalb von sechs Wochen so viel Geld nicht aufbringen konnte, hielt sich die Regierung an seinen Kerzen schadlos. Die Kerzen wurden dem Dorstener Magistrat mit der Anweisung zugeschickt, sie zu verkaufen und den Erlös der Regierung zu überweisen. Der Erlös der Kerzen brachte allerdings nur wenig mehr als vier Taler ein. 1850 wurde der Dorstener Stuhlflechter Benjamin Kaufmann wegen Steuerhinterziehung zu 16 Taler Strafe verurteilt, die die königliche Regierung auf zwei Taler reduzierte mit der Auflage, dass er bei abermaligem Verstoß die restlichen 14 Taler zahlten müsse. So wie ihnen erging es etlichen Juden in Dorsten: Herz Wolf 1819, Michael Samuel 1842, Johanna Perlstein 1853 und anderen. 1821 zahlte der Dorstener Fassbinder Heuwing in Coesfeld eine Strafe von fünf Talern, weil er dort nicht verkaufen hätte dürfen. Heinrich Wilhelm Müller aus Hardenberg wurde 1822 in Dorsten ohne Haußir-Patent erwischt, ebenfalls J. B. Rubert aus Velen im Jahr 1826.

Jüdisches Mädchen Regina Baumgarten hatte keinen Gewerbeschein

Verbotsschild heute

Verbotsschild heute

Ein Einsehen hatte die Regierung 1853 mit dem 17-jährigen jüdischen Mädchen Regina Baumgarten, gegen die bei der Behörde eine Anzeige einging, dass ein „Judenmädchen aus Dorsten im Dorf Hervest Band, Nadeln und dergleichen“ teils verkaufe, teils gegen Lumpen, Werg u. a. eintausche. Der Magistrat stellte fest, dass das Mädchen keinen Gewerbeschein hatte, aber deren Mutter, die Witwe David Baumgarten. Bürgermeister de Weldige-Cremer gab den Fall an die zuständige Bezirksregierung in Münster weiter. Die 17-Jährige gab zu Protokoll, dass sie wegen Steuerhinterziehung noch nie in Untersuchung gewesen sei, ferner sie dieses Gewerbe zum ersten Mal betrieben habe, dazu höchst geringfügig. Zudem lebten sie und ihre Mutter in dürftigen Umständen. Die Regierung in Münster teilte dem Magistrat mit, dass das Mädchen nur verwarnt werde, zehn Groschen nachzuzahlen und eine Geldbuße von einem Taler zu entrichten habe. Das Schreiben schließt mit dem Satz:

„Wir machen übrigens dem Magistrat bemerklich, dass wir nicht befugt sind, bei erwiesenen Contraventionen die Untersuchung niederzuschlagen oder die Contravenienten straflos zu lassen.“

Wandergewerbescheine wurden in Dorsten ausgestellt für:

1849 waren im Besitz eines Hausierer-Gewerbescheins in Dorsten Gustav Reckmann (Dorsten; Handel mit Modewaren), Ezechiel Heß (Dorsten; Handel mit ländlichen Produkten für Meyer Heß); Moises Heß (Dorsten; Handel für Meyer Heß), Josef Wilkes (Dorsten; Colonialwaren und Wolle), Franz-Josef Wilkes (Dorsten; Sohn von Josef Wilkes), August Reischel (Bemalungen auf Holz), Franz-Joseph de Weldige-Cremer (Dorsten; Spirituosen und Colonialwaren), Franz Xaver Rensing (Dorsten), Gertränke Grenert (Rheinberg; Liqueur und Branntwein), Julius van Halften (Dorsten; Sohn der J. G. van Halften), Johann Heinrich van Halften (Dorsten; Liqueur und Branntwein), Ludwig Humperdinck (Dorsten), August Lucanus (Dorsten; Reisender für van Halften), Levy Heß (Dorsten; Manufakturwaren und ländliche Produkte).

1853 waren als Hausierer nachgewiesen: Witwe Levi David Baumgarten (Dorsten; Aufkauf von Lumpen. Kupfer, Messing), Johann Bußmann (Dorsten; Lumpensammler), Gerhard Bühne (Dorsten; Lumpensammler), Friedrich Kampmann (Dorsten; Lumpensammler), Joseph Meinken (Dorsten, Verkauf von gesalzenen Fischen bis 1855), Rosa Meier (Dorsten, Handel mit Kramwaren bis 1855), Franz Scholven (Dorsten, Auf- und Verkauf von Victualien bis 1855), Johann Terlunen (Dorsten, Gewerbe von Terlunen übernommen), Aaron Grünebaum (Dorsten; Verkauf von Gelanteriewaren), Eduard Schöning (Dorsten; Handel mit Kramwaren), Wilhelm Beisenbusch (Dorsten; Gartensämereien, Blumen und Pflanzen).

1869 wurden Wandergewerbescheine ausgestellt für Bernard Ahlers Manufakturwaren und Wäsche), Johann Reiker (Dorsten; Geschirr, Lumpen, Hunde), Isaak David (Dorsten; Lumpen, Schnürriemen), Heinrich Möller (Dorsten; Warenträger), Georg Fischer (ohne Ort; Zeug und Baumwolle), Friedrich Homeier (Dorsten; selbstgefertigte Kleidung, Gestricktes), Grünewald (Dorsten; Wolle, Käse, Butter, Federwisch), Joseph Meyer (Dorsten; Lumpen gegen Tausch), Anton Rachel (Dorsten; Auktionatorgewerbe), Karl Wächter (Dorsten; Handel mit Kramwaren).

1899 waren im Besitz von Wandergewerbescheine: Anton Schwanne (Erle), Leonard Schlüß (Erle), Joseph Pliete, Johann Handerberg, Peter Reuter, Johann Spiekermnn, Franz Wellmann, Johann Triptrap, Leonard Spiekermann (alle Altschermeck), Alexander Lebenstein (Wulfen), Witwe Heerberg geb. Precking (Wenge), Wilhelm Precking (Wenige), Johann Koerdt (Holsterhausen), Isaak Lebenstein (Lembeck), Klee geb. Dupre (Wenge), Josephine Cirkel (Hervest), Wilhelm Wissing (Lembeck), Wilhelm Knepper (Lembeck), Johann Nondorf (Rhade), Hubert Hansen (Rhade).

Geschäftsanzeige als Hausierer in Gedichtform

1913 hat Isaak Lebenstein aus Lembeck den Wandergewerbeschein nur bekommen, nachdem er auf Aufforderung des Bezirksausschusses Münster (Nr. 316.IV.b.) den Handel mit Honig zurückgenommen hatte, und nur noch mit Fellen handelte. Beides zusammen erlaubte die Regierung in Münster nicht. 1921 wurde Moritz Lebenstein aus Lembeck der Antrag (Nr. 770 II.) abgelehnt, als Begleiter in Sachen Hausier-Geschäfte den gerade 16-jährigen Hugo Lebenstein mitzunehmen, weil dieser noch keine 25 Jahre alt war und keinerlei Ausnahmegründe vorlagen. – 1920 zog durch das Stadtsfeld ein Vertreter der Firma Mendel & Jonas, die Lumpen, Häute, Felle und Alteisen aufkauften. Als „Lumpenbunzel“ veröffentlichte die Firma Geschäftsanzeigen in Gedichtform:

„Das Lindenfeld besitzt ’nen Mann,
Der kaufet Felle, Eisen an,
Er spricht zu jedem voll Vergnügen:
Lasst nur bei mir die Felle wiegen.
Ich zahle Dir nach nobler Weise
Die allerhöchsten Tagespreise.
Bist arm Du oder bist Du reich,
Ziert Dich ne Locke oder Runzel,
Stets sind ja alle Menschen gleich
Beim Lindenfelder Lumpenbunzel.“

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