Steuerentlastung und Kindergeld-Plus 2024

Am Ende gibt es im Bundestag trotz Wahlkampf doch eine große Mehrheit

Der Bundestag hat im Dezember 2024 ein Gesetz zum Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer und zur Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Neben den ehemaligen Ampel-Partnern SPD, Grüne und FDP stimmten auch die Union und die AfD für die Entlastungen. Damit sie in Kraft treten können, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. „Die Einigung sorgt für ein deutliches Plus für Familien und die arbeitende Mitte in Deutschland“, sagte der Haushaltspolitiker der Grünen, Sven-Christian Kindler, in der Debatte im Bundestag. Der frühere Finanzminister Christian Lindner (FDP), aus dessen Feder der Entwurf ursprünglich stammte, sagte, der Staat dürfe kein Inflationsgewinner sein – dafür werde hier gesorgt. SPD und Grüne kritisierten allerdings scharf, dass die FDP darauf bestanden habe, andere Vorhaben aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Investitionsanreize und bessere Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft kämen nun nicht – obwohl sie so ähnlich auch in den Wahlprogrammen von FDP und Union stünden. Lindner sagte, die Entlastungen seien zu gering gewesen.

Steuer-Eckwerte werden verschoben: Zum Januar soll der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen werden. Die sogenannte kalte Progression hätte sonst für eine versteckte Steuererhöhung gesorgt, weil Bürger durch den ansteigenden Steuertarif auch dann mehr an den Fiskus hätten zahlen müssen, wenn ihre Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleicht. Um das zu verhindern, werden mehrere Eckwerte im Steuertarif verschoben. Unter anderem wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Im Jahr 2026 soll er weiter auf 12.348 Euro steigen. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland. Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen ebenfalls so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleichbleiben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst.

Kindergeld-Plus von fünf Euro: Vorgesehen ist außerdem, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um fünf Euro auf 255 Euro steigt. Für den Staat bedeutet das laut Haushaltsausschuss Mehrausgaben von rund 4,2 Millionen Euro. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen. Nach Berechnung der Grünen wird eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000 Euro damit im kommenden Jahr um 306 Euro entlastet (dpa).

Siehe auch: Steuern
Siehe auch: Steuern in Dorsten
Siehe auch: Kommunalsteuern
Siehe auch: Kirchensteuer-Reduzierung
Siehe auch: Steuerfahndung
Siehe auch: Plastiksteuer
Siehe auch: Grundsteuerreform


Quelle: RN (DZ) vom 20. Dezember 2024

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