Asylbewerber

Dorsten für rigorise Abschiebungen im Land bekannt

Von Wolf Stegemann – Wenn jemand in Dorsten Schutz begehrte, so sahen es die Statuten im 15. Jahrhundert vor, sollte er das Gesuch an den Richter oder an die Bürgermeister richten. Sie hatten den Schutz zu gewähren, wenn der Asylbewerber nicht geächtet war und er nichts „gegen den gnädigen Herrn von Köln und gegen die Stadt Dorsten“ getan hatte. Wenn ein Bürger gegen die Asylgewährung Einspruch beim Richter oder bei den Bürgermeistern erhob, dann sollte der Schutz nicht gewährt werden, es sei denn, die Asylgewährenden könnten die Bürger zufrieden stellen. Jahrhunderte später kamen in den 1980er/90er-Jahren Asylbewerber aus vielen Ländern der Welt nach Deutschland, die nach einem Verteilungsschlüssel den Städten zugewiesen wurden.

Asylbewerber-Unterkunft

Asylbewerber-Unterkunft

Bei der letzten Fahrt des Rettungsschiffs „Cap Anamur II“ wurde 1986 mit 357 anderen Flüchtigen ein junger Vietnamese an Bord genommen, der bereits wusste, wohin er wollte: In Dorsten wohnte sein älterer Bruder Cuong, der 1981 von der „Cap Anamur I“ aus dem Südchinesischen Meer gefischt wurde. Nicht weit entfernt von Dorsten, lebte seine 15-jährige Schwester Quynh, die 1984 aus Vietnam floh. Alle drei wollten jetzt Geld sparen, um anderen Verwandten die Flucht zu ermöglichen.

Stadt zahlte zu geringe Beträge aus

Die Zahl der Asylbewerber stieg in Dorsten so stark an, dass die Stadt fast überall Unterkünfte bereitstellen musste. 1997 beschloss der Rat die Unterbringung von Asylbewerbern u. a. an der Landwehr in Hervest-Dorsten (48 Asylbewerber, 36 Aussiedler), in einem Haus in Altendorf-Ulfkotte (15 Asylbewerber), im ehemaligen Michaelisstift Lembeck (bis zu 50 Asylbewerber). 1991 wurde die ehemalige Bonifatiusschule am Berliner Platz in Holsterhausen als Notaufnahmequartier genutzt.

Notwohnung in Hervest-Dorf

Notwohnung in Hervest-Dorf

Asylbewerber erhalten zunächst für vier Jahre eine finanzielle Grundsicherung, die etwa 70 Prozent der Sozialhilfe bzw. Harz IV entspricht. Nach vier Jahren haben sie Anspruch auf Gleichstellung mit deutschen Sozialhilfeempfängern, wenn sie ihren Aufenthalt nicht dazu nutzten, durch Rechtsmissbrauch ihren Aufenthalt zu verlängern. Als Rechtsmissbrauch galt schon, wenn Asylbewerber einen Folgeantrag auf Asyl stellten oder nicht freiwillig wieder ausreisten. Wegen sinkender Flüchtlingszahlen konnte die Stadt 2006 nach und nach Umkleidegebäude, Sportlerheime, Turnhallen, Wohncontainer und andere Asylbewerber-Unterkünfte ihren ursprünglichen Bestimmungen zurückführen. Mitte des Jahres 2006 lebten noch 273 Flüchtlinge in 21 Einrichtungen. 25 freie Plätze muss die Stadt gesetzlich vorhalten. Durch den Rückgang der Flüchtlinge konnte die Stadt jährlich über 50.000 Euro einsparen. 2007 lebten in Dorsten noch etwa 400 Fluchtmigranten.

Weitere Faktoren „Sozialwidriges Verhalten“ mussten dazukommen

Kriegsflüchtlinge im Zelt 2014 (nicht Dorsten)

Kriegsflüchtlinge 2014 (nicht Dorsten)

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied 2007, dass dies nicht ausreiche, um Rechtsmissbrauch festzustellen. Es müssten noch weitere Faktoren von „sozialwidrigem Verhalten“ hinzukommen. Seither überprüfte die Stadt alle Fälle und zahlt seit Anfang 2007 die höheren vom BSG verlangten Sätze. Anträge auf rückwirkende Zahlungen lehnte die Stadt mit Verweis auf das „Aktualitätsprinzip“ ab. Einfach gesagt heißt das: Für Hunger aus dem letzten Jahr muss die Stadt in anderen Jahr kein Essen mehr bezahlen. Nur wer nachweisen konnte, dass er sich aufgrund der unrechtmäßig geringeren Auszahlung verschulden oder auf grundlegende Anschaffungen verzichten musste, konnte nach dem Sozialstaatsprinzip auf Nachzahlungen hoffen.

Sozialgericht rügte die Verfahrenspraxis in Dorsten

Dies ist nicht richtig, meinte das Bundessozialgericht in einem neuen Urteil im Jahr 2009. Auf die Stadt kamen Ausgaben in Höhe bis zu 240.000 Euro zu. Denn rund 150 Asylbewerber – meist aus dem Kosovo – haben Klage auf Nachentrichtung der zu wenig ausgezahlten Sozialhilfe eingereicht. Noch ist letztlich nichts entschieden, da die Stadt Gelsenkirchen gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat (Stand: April 2010). Im November 2010 waren 81 Asyl suchende Menschen in Dorsten untergebracht (bei 15 weiteren freien Plätzen).

Asylbewerber in Altendorf

Asylbewerber in Altendorf

Im Jahr 2010 wurde der Stadt immer mehr Asylbewerber zugewiesen, vor allem Sinti und Roma. Daher musste sich die Verwaltung nach neuen Unterkünften umsehen. Das städtische Gebäude Beckenkamp 21 im Wulfener Gewerbegebiet bot 58 Unterbringungsplätze. Die Stadt musste im Jahr 2010 über 70 Asylbewerber aufnehmen. In den vier Jahren zuvor war es gerade zwischen 14 und 33 Asylbewerber. Die Stadt geht davon aus, dass sich die Kosten für die Nutzung des Gebäudes auf fast 90.000 Euro pro Jahr belaufen, der zusätzliche Aufwand für Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz könnte jährlich bis zu 225.000 Euro betragen, die von der Stadt getragen werden müssen. Durch den Wegfall der Visumpflicht für mehrere Balkanstaaten stieg die Zahl der Asylbewerber zum Beginn Winters im Jahr 2010 stark an. Die Stadt musste die bis dahin ungenutzte Unterkunft am Beckenkamp in Wulfen wieder in Betrieb nehmen. Platz für bis zu 30 Menschen wurde dort geschaffen. Derzeit stehen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern fünf Unterkünfte zur Verfügung: Zwei an der Luisenstraße (Holsterhausen, jeweils 30 Plätze, insgesamt 44 belegt), Apostelstiege (Altstadt, 2/18), Verspohlweg (Wulfen, 18/2) und Beckenkamp (Wulfen, 58/26).

Wieder mehr Zuweisungen von Asylbewerbern nach Dorsten

Asylbewerber-Warteschlange

Asylbewerber-Warteschlange

Seit Oktober 2013 muss sich die Stadt wieder auf mehr Zuweisungen von Asylbewerbern einstellen. 85 Menschen waren angekündigt, für welche die Gemeinschaftsunterkunft am Beckenkamp in Barkenberg umgebaut wurde. Die Unterkunft am Verspohlweg, die eigentlich schon aufgegeben werden sollte, blieb als Reserve. Damit entfielen die bereits eingeplanten Einsparungen im Haushaltssanierungsplan. Das Geld musste woanders eingespart werden. Aktuell (2015) waren Flüchtlinge an der Luisenstraße, der Apostelstiege, der Crawleystraße, am Wulfener Verspohlweg und am Beckenkamp untergebracht. Zudem wohnten 94 Personen lebten über das gesamte Stadtgebiet verteilt in angemieteten Wohnungen. Weitere 18 Personen waren auszugsberechtigt und verließen die städtischen Unterkünfte. Dies war möglich, weil Asylsuchende in Dorsten bereits nach 24 Monaten in eigene Wohnungen ziehen durften. Die meisten Flüchtlinge stammten aus Serbien, Makedonien und dem Libanon (Stand Oktober 2013). Im Jahr 2014 wurden Dorsten 290 Asylbewerber aus 33 Ländern zugewiesen. Mit 85 kamen die meisten aus Serbien, gefolgt von Makedonien (75) und Kosovo (3). Aus China, Guinea-Bissau und dem Jemen kamen jeweils eine Person. Rückblickend: 1992 wurden 392 Personen zugewiesen, 2011 waren es 58, im Jahr 2012: 61 und 2013: 110 Asylbewerber.

2020: Nur noch wenige Asylbewerber kommen nach Dorsten

Im Jahr 2020 wurden noch nie so wenige Menschen wie seit 2010 der Stadt Dorsten nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen: Es waren 26. Insgesamt lebten Anfang 2021 in Dorsten 870 zugeordnete und anerkannte Asylbewerber. Dies sind über die Jahre zugewiesene Geflüchtete, die ihren Wohnsitz in Dorsten nehmen mussten. Gründe: Die Grenzen im Balkan sind geschlossen, die Lage in den Flüchtlingscamps ist ausweglos. Und auch die Corona-Pandemie dürfte eine Rolle spielen. In der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) an der Bochumer Straße (altes Petrinum) leben zurzeit nur 104 Menschen. Menschen, deren Asylverfahren noch laufen, werden in Dorsten in privatem Wohnraum oder in städtischen Unterkünften untergebracht. Es gibt zehn Häuser mit 222 Plätzen. Belegt sind momentan 101 Plätze. Für eine sofortige Unterbringung sind laut Auskunft der Stadt 110 Plätze geeignet. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind 279 Personen grundsätzlich leistungsberechtigt.
Beim Blick in die Übersicht der Herkunftsländer der Geflüchteten ergibt sich eine bunte Mischung von Nationalitäten: In der Hauptsache stammen die Neuankömmlinge aus dem Irak (34), Libanon (23), Iran (21), Afghanistan (21), Nigeria (15), Russische Föderation (12), Serbien (13), Syrien (13), Pakistan (11), Armenien (10), Kosovo (12), Mazedonien (10), Aserbeidschan (9), Mongolei (9), Bosnien-Herzegowina (8), Guinea (7), Indien (7) und Sri Lanka (7). Es sind aber auch Menschen aus Ägypten, Algerien, Bangladesch, China, Eritrea, Gambia, Georgien, Ghana, Mali, Marokko, Somalia, Tadschikistan, Togo, Türkei und der Ukraine in Dorsten.

Informationen:
Deutschland hatte 2022 die meisten Asylbewerber in der EU

Die Zahl der in der Europäischen Union (EU) gestellten Asylanträge waren im Jahr 2022 um fast die Hälfte angestiegen. Insgesamt 923.991 Menschen beriefen sich in den 27 Mitgliedstaaten auf politischen Schutz – ein Plus von 46,5 Prozent. Beliebtestes Ziel war laut EU-Kommission Deutschland. Die Zahl der Anträge waren gegenüber 2021 um ein Drittel auf den höchsten Stand seit 2016 gestiegen. Insgesamt wurden im Jahr 2022 in Deutschland 226,462 Anträge gestellt, gefolgt von Frankreich (154.597), Spanien (116.952), Osterreich (108.490). Schlusslicht war Ungarn, das eine restriktive Asylpolitik betreibt, mit 46 Anträge. Jeder dritte Antragsteller kam aus Syrien, gefolgt aus Afghanistan (17 Prozent), der Türkei (10 Prozent und dem Irak (6,7 Prozent).

Asyl-Leistungen in Nordrhein-Westfalen 2022 erheblich gestiegen

Die Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen ist in Nordrhein-Westfalen Ende 2022 um 24,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag gestiegen. 106.950 Menschen bezogen solche Leistungen, berichtete das Landesamt für Statistik in Düsseldorf. Der Anstieg gehe mit 54 Prozent überwiegend auf die gestiegene Zahl Schutz suchender Ukrainer zurück. Zwar hätten diese grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe, bis zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhielten sie aber zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Verfassungsgericht beschließt höheres Existenzminimum

789-Asyl-VerteilungAsylbewerber mussten seit 1993 bis Mitte Juli 2012 mit 224 Euro im Monat auskommen. Diese Summe gestand ihnen die Politik und Bürokratie zu. Da dieser Betrag unter dem Existenzminimum liegt, das Harz IV-Bezieher erhalten, hat Mitte Juli 2012 das Verfassungsgericht diese Praxis als „menschenunwürdig“ verurteilt und den Politikern ins Stammbuch geschrieben, dass sie schon wieder einmal das Grundgesetz über die Unteilbarkeit der Menschenwürde nicht beachtet haben. Existenzminimum ist Menschenrecht. „Als  Menschenrecht gilt es für alle Personen, also auch für Asylbewerber, in gleichem Maße“ (Urteilsbegründung Az: 1 BvL 10/10 u. 2/11). Das Gericht ordnete eine Erhöhung der Sätze nahe auf Hartz IV-Niveau (+130 Euro) mit sofortiger Umsetzung an, weil es der Politik nicht mehr zutraute, dies selbst umzusetzen. Mit Stand von Juli 2012 sind in Dorsten von der Neuregelung 142 Menschen betroffen. 74 davon werden vorübergehend geduldet, sind also ausreisepflichtig. 68 befinden sich in einem laufenden Asylverfahren. Die Stadt Dorsten rechnet mit einer Nachzahlung von 140.000 Euro und weiterhin jeden Monat mit 14.000 Euro Mehrausgaben. Doch muss erst einmal geklärt werden, ob und in welche Höhe Bund und Land für die entstehenden Kosten einspringen.

Leistungskürzungen 2023: „Menschenfeindliche Forderungen“

Mehr als 150 soziale Organisationen haben sich gegen Leistungskürzungen für Asylbewerber ausgesprochen und die aktuelle Asyldebatte kritisiert. „Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird“, heißt es in einer Ende Oktober 2023 veröffentlichten Erklärung. In der Debatte über Reformen in der Asylpolitik hatten sich Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesjustizminister Marco Buschmann (beide FDP) für Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber ausgesprochen.

Geld vom Bund für die Unterbringung von Asylbewerbern

Für die Unterbringung von Asylbewerbern zahlt der Bund an die Stadt auch über 2018 hinaus weitere 1,5 Millionen Euro. Es handelt sich dabei um die dritte Teilsumme aus einem Gesamtpaket, das die Große Koalition vor drei Jahren in Berlin beschlossen hat. Da die Stadt die 1,5 Millionen Euro bereits vor der Genehmigung in ihren Haushalt eingeplant hatte, löste die Nachricht, wie die Dorstener Zeitung am 20. Juli 2016 berichtete, im Rathaus keine überschwängliche Freude aus.

Gesetzentwurf zur Asylpolitik Perfidie in Paragrafenform

Landauf, landab ist derzeit von der „Willkommenskultur“ die Rede. Doch beim neuen Gesetzentwurf zur Asylpolitik, den das Innenministerium im Mai 2014 vorgelegt hat, bleibt, wie Heribert Prantl, Mitglied der Chefredaktion der „Süddeutschen Zeitung“ am 9. Mai 2014 kommentiert, „einem dieses Wort im Halse stecken“. Er meint:

„Der Gesetzentwurf ist das Schärfste und Schäbigste, was einem deutschen Ministerium seit der Änderung des Asylgrundrechts vor 21 Jahren eingefallen ist. Er ist nicht nur eine Ansammlung von Nickeligkeiten, neuen Erschwernissen und Bürokratismen; im Kern ist er die Perfidie in Paragrafenform.
Dieser Gesetzentwurf verschärft die ohnehin scharfe EU-Aufenthaltsrichtlinie in einer Weise, die man nicht glauben möchte, wenn es nicht schwarz auf weiß da stünde. Das neue Recht (das nicht Recht werden darf) läuft darauf hinaus, dass künftig fast jeder Flüchtling, der nach Deutschland kommt, inhaftiert werden kann. Das Ganze funktioniert über das Wort „Fluchtgefahr“. Bei Fluchtgefahr kann künftig jeder Ausländer in Deutschland eingesperrt werden. Und bei der Definition dieser „Fluchtgefahr“ (im neuen Absatz 14 des Paragrafen 2 Aufenthaltsgesetz) findet sich fast alles, was einen Flüchtling beschreibt und ausmacht: Wenn einer keine Personalpapiere hat; wenn einer seinen Einreiseweg nicht richtig nennt; wenn einer unter Umgehung der Grenzkontrolle eingereist ist – das alles begründet angeblich Fluchtgefahr und führt daher unmittelbar in die Zelle.
Wer also in einen Kühllastwagen gepfercht nach Deutschland kommt: Haft. Wer seinen Pass weggeworfen hat: Haft; mit Pass wäre er allerdings erst gar nicht herein- oder sofort in Abschiebehaft gekommen. Ein Flüchtling, der nicht alles dafür tut, dass er sofort in Abschiebehaft genommen werden kann, kommt, wegen „Fluchtgefahr“, in Aufnahmehaft. Der Flüchtling kann also künftig tun, was er will, er macht es falsch. Wenn er sich umfassend erklärt, kommt er in Abschiebehaft. Wenn er sich nicht umfassend erklärt, wenn er also versucht, auf diese Weise die Abschiebung vorerst zu verhindern, kommt er in Aufnahmehaft. Und wer im Verdacht steht, dass er kommt, um Sozialleistungen zu beziehen: Einreise- und Aufenthaltsverbot. Das neue Gesetz will dafür sorgen, dass möglichst viele, am besten alle Asylanträge „offensichtlich unbegründet“ sind. Das ist Willkommenskultur auf Deutsch.

51,2 Millionen Menschen auf der Flucht

Der Pressedienst Reuters berichtete am 22. Juni 2014: Kriege und Konflikte haben weltweit mehr als 50 Millionen Menschen in die Flucht getrieben. Dies sei die höchste Zahl seit dem Zweiten Weltkrieg, teilte des Flüchtlingshilfswerk UNHCR mit. Die Hälfte der Flüchtlinge sei Kinder seien Kinder. Bis Ende 2013 waren 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht. Ein Jahr zuvor waren es noch sechs Millionen weniger. Der Anstieg sei hauptsächlich durch den Krieg in Syrien verursacht worden. Auch im Südsudan hätten Flucht und Vertreibung erheblich zugenommen. Die meisten Flüchtlinge stammen dem UNSHR zufolge aus Afghanistan, Syrien und Somalia.

Asylbewerber-Unterkunft 2012

Asylbewerber-Unterkunft 2012

In Dorstener 2014 wieder mehr Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak

Nach einer Zeit der Beruhigung stieg die Zahl der Asylbewerber im August und September 2014 erneut an. 2014 wurden Dorsten 290  Menschen meist aus Irak und Syrien zugewiesen. Damit fanden in Dorsten Flüchtlinge aus 28 Nationen Zuflucht. Somit hatte sich die Zahl der städtischen Wohnplätze dramatisch verringert, so dass absehbar war, wann diese belegt sein würden. Um Platz für Asylbewerber in den städtischen Häusern zu schaffen, wurde es rund 40 Asylbewerber erlaubt, in privaten Unterkünften wohnen zu dürfen. Allerdings hatte die Stadt keine privaten Unterkünfte und appellierte daher an Dorstener Einwohner, zu helfen, was in der „Dorstener Zeitung“ am 30. August 2014 zur Schlagzeile „Stadt sucht privaten Wohnraum für Flüchtlinge“ führte.

Starker Anstieg der Asylbewerberzahlen 2014 und 2015

Im Land NRW stiegen die Flüchtlingszahlen rapide an, die zu einer Belastung des Landeshaushalts wurden, aber auch für die Haushalte der Kommunen. 396 NRW-Kommunen gaben nach Angaben des NRW-Innenministeriums 2013 insgesamt 375,8 Millionen Euro für die Aufnahme, Verwaltung, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern aus. Für 2014 rechnete die Landesregierung eine Zunahme der Asylsuchenden in NRW um über 60 Prozent. Das wären rund 37.000 Erstantragssteller.

Steigende Zahl der Asylbewerber bremst Bevölkerungsrückgang

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamts sank in den ersten sechs Monaten 2014 die Zahl der Einwohner Dorstens auf 75.395.  Das ist ein Rückgang um 152 Personen und damit deutlich weniger als im Vergleichszeitraum der Vorjahre. Da lagen die Rückgänge im Halbjahr durchschnittlich bei etwa 250. Ist das die Wende in der Bevölkerungsentwicklung der Stadt? Wohl kaum. Vielmehr wirkt sich die starke Zunahme der Zahl der Asylbewerber aus, die Dorsten zugewiesen wurden.  Im Gesamtjahr 2014 waren das nach Angaben der Stadtverwaltung 290 Personen, im Vorjahr nur 110. Sie werden in der Bevölkerungsstatistik als zuwandernde Einwohner mitgezählt. Deswegen ist anzunehmen, dass der geringere Rückgang der Einwohnerzahl im ersten Halbjahr 2014 vor allem dadurch beeinflusst ist.

Rasante Flüchtlingsbewegung im Jahr 2015

Dorsten hatte sich noch im Februar 2014 bei nur 84 Asylbewerbern einschließlich Flüchtlingen um deren Unterkunft und Verpflegung zu kümmern. Diese überschaubare Gruppe kam vor allem aus den Kriegsgebieten im Nordirak. Im gesamten Kreis Recklinghausen lag die Zahl bei 800. Die Zahl der in Dorsten aufgenommenen Flüchtlinge stieg im Frühjahr 2015 auf 427, die u. a. im ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsamt an der Crawleystraße und in den städtischen Obdachlosenunterkünften an der Luisenstraße untergebracht wurden.

Ehemaliges Hotel Berken dient Flüchtlingen als Unterkunft

Als die Stadt mit weiteren Zuweisungen rechnen musste, pachtete sie das ehemalige Hotel Berken (An der Molkerei) und brachte dort im April 35 Flüchtlinge aus Ghana, Syrien, China und Albanien unter. Im Juli 2015 lebten 502 Asylbewerber in der Stadt. 275 Personen wohnten in städtischen Unterkünften, 227 in privatem Wohnraum. Die Menschen kamen aus 34 Ländern. Hauptherkunftsländer waren Albanien (75), Serbien und Montenegro (68), Mazedonien (64), Syrien (41), Kosovo (33), Eritrea (23) und Algerien 21).

Landeserstaufnahmeunterkunft im alten Petrinum

Im Kreis Recklinghausen gibt es insgesamt neun Landesnotunterkünfte in acht Städten: Recklinghausen (2), Gladbeck, Castrop-Rauxel, Herten, Marl, Dorsten, Oer-Erkenschwick und Haltern. Im Alten Petrinum an der Bochumer Straße wurde Mitte 2015 eine Landesnotunterkunft für 300 Erstaufnahmepersonen eingerichtet und im Oktober in der Jugendherberge in Lembeck für 107 Erstaufnahmen. Schulpflichtige Kinder der Asylbewerber besuchen die Dorstener Schulen. Mit Stand Oktober 2015 sind in Dorsten Asylbewerber untergebracht: Luisenstraße, Apostelstiege, Beckenkamp, Verspohlweg, Kleiner Ring, Marler Straße, An der Wienbecke, Am Wall, Crawleystraße, Idastraße, An der Molkerei sowie im alten Petrinum an der Bochumer Straße und in der Jugendherberge im Schöning.

Rund 190.000 Menschen suchten 2021 Asyl in Deutschland

In Deutschland sind im vergangenen Jahr so viele Asylanträge gestellt worden wie seit 2017 nicht mehr. Wie aus Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervorgeht, nahm die Behörde 2021 rund 190.800 Asylanträge entgegen. Rund 148.000 der Anträge betrafen Ausländer, die erstmalig in Deutschland einen Asylantrag stellten – dies ist der höchste Stand an Erstanträgen seit 2018. Etwa 17,5 Prozent der Erstanträge wurden eingereicht für Kinder im Alter von unter einem Jahr, die in Deutschland geboren wurden. Dass mehr als 15.000 Syrer im vergangenen Jahr ein weiteres Mal einen Asylantrag stellten, dürfte auch mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zusammenhängen. Der hatte im November 2020 festgestellt, wer in Syrien den Wehrdienst verweigere, habe gute Aussichten auf die Anerkennung als Flüchtling in der EU (dpa).

Delikte gegen Asylbewerber

Das Polizeipräsidium Recklinghausen gab für den Kreis Delikte mit fremdenfeindlichem Hintergrund bekannt: 2014 gab es 163 solche Straftaten, von denen 127 auf „rechts“ entfielen. Das Gros der Fälle waren so genannte „Propaganda-Delikte“ wie Farbschmierereien, Sachbeschädigungen durch Aufkleben und Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen. Pamphlete mit Morddrohungen hatte es in Herten gegeben und das Internet wurde auch aus den Kreisstädten für Hetze gegen Ausländer genutzt (siehe Flüchtlinge 2015).

Grundgesetz der Bundesrepublik – Artikel 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.


Siehe auch:
Asyl (Artikelübersicht)


Quellen:
„Letzte Fahrt der Cap Anamur II“ im SPIEGEL 37/86 vom 8. September 1986. – Klaus-Dieter Krause in DZ vom 24. Juni 2006. – Ludger Böhne in WAZ vom 12. April 2010. – Angela Wiese „Dorsten muss nach ersten Berechnungen 140.000 Euro nachzahlen“ in DZ vom 19. Juli 2012. – Claudia Engel „Stadt sicht privaten Wohnraum für Flüchtlinge“ in der DZ vom 30. August 2014. „Dorstener Zeitung“ vom 13., 18.  Februar; 20. März; 27. Juni; 11., 24., 25. Juli; 31. August; 12., 15. September 2015. – dpa-Informationen 2023.

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